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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-02-25 · Heft 9 (25.2.1862) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 9 (25.2.1862)
Date
1862-02-25
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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9. .«2. Jahrgang. Allgemeine Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles Wische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Magdeburg. Leipzig, den 25. Februar 1862. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Dienstags, in l1/* Bogen. Preis d«S Jahrgangs 2 Thlr. 20 Ngr. Halbjährig 1 Thlr. 5 Ngr. Vierteljährig 17yr Ngr. Beilagcgcbühren betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für >/r Bogen 3 Thlr., für Vi Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämtcr und Zeitungs.Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptexpeditivn für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inh a l t. Leitende Artikel r Der Ueber- und Rücktritt zum Judenthume. — Die Schweiz und Preußen. — Zerstreute Bemerkungen. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten: Dcutschland: Aus Bayern. Preußen: Berlin, aus der Mark, Birnbaum. Holland: Aus Holland. Leitende Artikel. Magdeburg, 26? Februar. Wer lieber - und Rücktritt;nm Zudenthumc. Gleich nachdem wir unfern Artikel derselben Ueberschrift in voriger Nummer veröffentlicht hatten, kamen uns mehrfache Ansuchen zu, das darin des Weiteren Besprochene kurz und übersichtlich zu formuliren, damit es zu Anhaltspunkten dienen könne. Die Sache ist so einfach, daß es keine großen Schwierigkeiten haben kann, diesem Verlangen zu genügen. Zum UeLertritt zum Judenthume ist nothwendig: 1) ein gründlicher specifischer Religionsunterricht, - 2) die Beschneidung und Proselytentauche bei männ-- lichen, die Proselytentauche bei weiblichen Personen, 3) das Ablegen eines Bekenntnisses vor dem Rabbinen oder dessen Stellvertreter in Anwesenheit der übrigen Cultusbeamten und einiger Mitglieder der Gemeinde, über welche Handlung ein Protokoll ausgenommen und ein amtliches Zeugniß ausgestellt wird. Es muß immer festgehalten werden, daß der Uebertritt von einer Religion zur andern mit dem heiligsten Ernste und der dem bedeutungsvollen Schritte angemessenen Würde vollzogen werden muß, als eine Handlung, die immerhin ohne äußeres Gepränge, ohne Aufsehen und Wichtigthuerei, aber durchdrungen vom ernstesten Geiste, mit äußerster Besonnenheit und ganzem Bewußtsein der eigentlichen Schwierigkeiten stattfinden muß. Jeder Uebergang von einer Religion zur andern ist, wenn er nicht auf innerster Ueberzeugung beruht und aus lauteren Motiven geschieht, ein Mißbrauch des göttlichen Namens, ein Trugspiel mit dem Heiligsten und Erhabensten. Ist es uns nun nicht möglich, in die Seele des Proselyten zu schauen und einen Gradmesser an seine Ueberzeugung und Motive zu legen, so müssen wir doch unsererseits Alles vermeiden, was einen leichtfertigen Meligionswechsel fördert und erleichtert. Es ist etwas ganz Anderes, daß das Individuum in der Religion, in der es geboren ist, irgend einer besonderen Richtung folgt, in seinen Ansichten ausschweist, in seinem religiösen und sittlichen Verhalten strenger oder laxer sich bethätigt — darüber ist nur Gott Richter, kein Mensch kann Jenes zur Verantwortlichkeit ziehen, denn selbst die elterliche Gewalt hat auf diesem Gebiet ihre Grenzen. Bei einem Religionswechsel kann aber diese Freiheit nicht zugestanden werden, sondern der Uebertretende hat die Religion, in welche er ausgenommen sein will, in ihrem ganz specifischen Bestände aufzufassen und sich zu ihr in die-

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