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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-01-01 · Heft 1 (1.1.1862) · p. Seite 12

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 1 (1.1.1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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12 feinet ersten vor einigen Monaten an den Kaiser gerichteten Petition, eine neue allernnterthänigste Vorstellung an Se. Majestät richten, in welcher das Ansuchen gestellt wird, die der katholischen Kirche drohenden: . Gefahren abzuwenden, indem jede Verletzung des Concordäts hintangehalten wird. E tHoffen wir, daß es dem Herrn v. Schmerling nicht ebenso in Wien.gehe, wie es ihm in Frankfurt a/M. erging.) Wien, 13. December. In Betreff des von dem konfessionellen Ausschüsse des Abgeordneten- Hauses ausgearbeitetcn Religions-Edictes erfährt man noch nachträglich, daß dasselbe, obwohl es von dem Ausschüsse selbst gemildert wurde, auch in seiner neuen Gestalt keine Gnade vor dem Ministerium findet. Man betrachtet es als die Manifestirung extremer Principien, Die nimmermehr zur Geltung kommen. Die Haltung, welche die Regierung in dieser Angelegenheit, beobachten wird, wenn das Religions-Edict, was übrigens noch zu bezweifeln ist, vor den Reichsrath kommt, läßt sich daher auch in Hinblick auf die Beurtheilung, welche das Edict in maßgebenden Kreisen gefunden hat, leicht und mit Sicherheit Voraussagen und werden die Klerikalen mit dieser Haltung kaum unzufrieden sein. (K. Z.) Wien, 17. December. (Magdeb. Ztg.) Die halbofficielle „Donau-Ztg." hat gegen das Religionsedict Polemik gemacht, zugleich aber auch die Klerikalen vor Agitationen gegen dasselbe gewarnt. Der ultramontane „Volksfreund" nimmt von jenem Tadel anerkennend Notiz, will aber die Warnung nicht gelten lassen, sondern fordert vielmehr zu umfassenden Demonstrationen gegen das projectirte Edict auf, womit ohne Zweifel der beabsichtigte Protest des österreichischen Episkopats gemeint ist, der dem Ministerium nicht erwünscht sein kann. .Die Schweiz. Aus dem Aargau, 3. Decbr. (Privatmitth.) Die von der Regierung beabsichtigte Durchführung der bürgerlichen Gleichstellung der Juden, namentlich den Antheil der letzteren an den Gemeindebeneficien betreffend, stößt beim. Volke auf vielfachen Widerstand. Schon vor einigen^ Wochen fanden deshalb einige leichte Crawalle statt, die sich, jedoch aus das nächtliche Einwerfen einiger Fenster beschränkten und als die Regierung Ernst zeigte, schnell wieder aufhörten. Jetzt beabsichtigt man, eine Volksversammlung zu Stande zu bringen, welche sich gegen die Absicht der Regierung -ausspreche. - Es wird dies, von gewandten Rädelsführern ins Werk gesetzt, nicht allzu schwer zu Stande zu bringen sein, und dann immerhin einen Druck auf die Regierungs- Maßnahmen üben. Die Sache wird dadurch aufgeschoben) aber nicht aufgehoben. Rußland. Warschau, 26., November. (Ostsee-Ztg.) Die allgemeine Versammlung des Staatsraths, welche nach der Erklärung des Kriegszustandes am 16, v. M. auf drei Wochen vertagt worden war, nach Ablauf dieses Termins aber ihre Arbeiten wieder ausgenommen Hatte, hat nun auch das Gesetz wegen der bürgerlichen Stellung der Juden im Königreiche Polen beendet. Es handelt sich dabei auch um die verschiedenen Sonderabgaben, welche die Juden hier außer den Christen noch zu tragen haben, wie die Koscherabgabe für Fleischwaare, von der nur ein Theil zur Unterhaltung der jüdischen' Gemeindeanstalten (als z. B. Spitäler) verwendet wird, und das Tagezettelgeld von fremden, nach Warschau kommenden Juden. Ersteres dürfte eine bedeutende Veränderung zu Gunsten der jüdischen Gemeinde erfahrendas Tagezettelgeld aber unverändert Leibehalten werden, denn am 28. d. M. findet hier auf dem Magistratsbureau die Verpachtung desselben wieder auf drei Jahre statt, und zwar zu dem Minimal-Licitationsquantum von 79,000 N., welche Summe es bisher eingetragen. Bekanntlich zahlt jeder in Warschau nicht ansässige oder nur auf Paß wohnende Israelit, mag er ein Domicil in der Provinz oder im. Auslande haben (auch: die russischen Juden nicht ausgenommen), für den erstem Tag seines Aufenthalts in Warschau 1 Fl. Poln. (5 Sgr.), für die nächstfolgenden aber 20 Gl. (3 Sgr. 4 Pf.) an die Pachter dieser städtischen Einnahme am Thor-oder auf dem Rathhause, und bei 79,000 Rubel jährlicher Pacht find hier schon viele Juden reich dadurch geworden, Es ist dies allerdings für fremde Juden eine große Unbequemlichkeit und bekanntlich mehrfach dagegen von ausländischen Handelskammern remönstrirt worden. — Sieben jüdische und acht christliche Studirende der medicinischen Facultät in. Warschau sind zum Eintritt als gemeine Soldaten im Orenburg'schen Corps (Sibirien) verurtheilt worden. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von Z. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redacterrr: K. Näbe.

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