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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-12-17 · Heft 51 (17.12.1861) · p. Seite 737

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 51 (17.12.1861)
Date
1861-12-17
Page
Seite 737 (sequence 9)
Language
German
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737 Mchte-rnkMkmH AMtzt^MschMMenrMMckelüÜK' deS'Menschengeschlkchts/u »Mir r -LufferliMzr 'd) - in innerlicher Beziehung;.2)! in - denRormtn, - innerhaW welcher di EntwickelüüZ dÄ Menschengeschlechtes M sich geht/ Det Herr: Vers ngtzht. HW wiedet empirisch , per inönotionem zu Werke-,^ und Helehtt MS'kanschauend - titib 'anschaulichso daß man ein klares Bild von Dem gewinnt, was der Unterricht bezweckt. — > 8. Von der Verehrung Gottes. Sie bestehtin den unsere Seele erfüllenden und unser 'Leben beherrschenden -Empfindungen der Ehrfurcht und der Liebe, der Dankbarkeit und des Vertrauens, des Gehorsams und! des Dienstes vor Gott. Die- Mittel? Das Gebet,i der«'Gottesdienst, die religiösen Feste und Ceremonien, welche "aus jenen- Empfindungen entspringen und davon erfüllt sind. Der Zweck des Gebetes liegt in seinerunermeßlichen Wirkung auf den Menschen selbst und in dessen dadurch erzielter Annäherung an Gott. Wir möchtenmeinen, daß die Form des Hitpael auf diesen Gedankendaß wir durch das Gebet auf uns selbst ein- und zurückwirken, Hinweise. Eben so wenigheißt cs St 146 weiter, ist dem Gebete die Kraft einer unmittelbaren und wörtlichen Erhörung Seitens Gottes zuzuschreiben,, Hiermit wird aber die mystische Kabbala sich nicht einverstanden erklären. Weiter wird auseinandergesetzt, wie nothwendig formulirte Gebete, bestimmte Gebetszeiten und die Theilnahme am öffentlichen Gebete sind/ Alles aus dem Leben, und der Erfahrung genommen. Der Vers, zeigt sich hier als Kenner des gewöh^MU- Menschen, als praktischen Philosophen. Die hebrAW^ÄMche wird sodann fürs Gebet empfohlen/ ohne das dMfche' Element auszuschließen. Dann ist die Rede von den Festen als/Zeiten für die Erbauung durch das Gebet, und 4) von der Ceremonie. Ohne dieselbe, heißt es S. 158, verflüchtigt sich die Religion allzusehr zu einigen allgemeinen Sätzen und Vorschriften, welche in der Mehrheit der Menschen zu keinem rechten Leben, zu keiner wirklichen Herrschaft komme. -Auf der andern Seite ist es nicht zu verkennen, daß die" Uebung der religiösen Ceremönien stets zu -bloßem Fornienwesen zN entarten in- Gefahr sieht-- ÜÄ Mehr d'as! /ünnuttelbare Verfiändniß -entstteht,äbsterben/ und zu einer auf das Leben drückenden Last - werden muß. Was aber, muß ich mir einzuwenden erlauben, sollen wir tüudiesem^Falle mit fabJjb, L^rK-mit allen denWorschtistett beginnen-! die ein lewiges Rathsel sind und vergeblich!eines! Oedipns: harren?' Was' 'sollen"wir- Mt'' den' Chüktm beginnen, die einen sehrgroßenDheil unsererbi-' Llischen Verpstichttrngen aüsmächm? Mit dm Ehükimvondenen gesagt wurde: „Sage nicht, sie sagen mir zu, sie zu üben öder zu unterlassen; sage vielmehr, die Vorschrift sagt nur nicht zu, aber sie ist mir heilig, weil sie Gott gegeben." Oder sollen wir uns den symbolischen Schwindeleien der unwissenschaftlichen Theologie der Poesie hingeben?' Wir können nicht anders , als sagen: t-jpn st»■Htm •nrtnny wts' im*<ta ■’nppn *) — C. Der Lebenswandel. 1) Die Religion will jeden Einzelnen zu einem sittlichen Lebenswandel, 2) die Allgemeinheit zu einer sittlichen Weltördnung führen. Die Mittel hierzu find 1) das Gewissen, 2) das geoffenbarte Gebot, 3) die Lebensfchicksale. Im §. 15. ist dann die Rede von der sittlichen Weltordnung, bei welcher Gelegenheit die Grundsätze des mosaischen Staates auseinandergesetzt werden, die noch heute jedem Staate zum Muster dienen können. Was aber in der Anm. 1. gesagt wird, daß in der Abstraction der Staat religiös sein muß, Muß man auf dem heutigen Standpunkte dahin modisiciren, daß der Staat moralisch sein müsse; mit Religion im weitern Sinne des Wortes hat der Staat' nichts zu schaffen, sonst verirrt man sich in den von. Lens eines jüdischen oder christlichen Staates.**) S. 171. heißt es: „Das mosaische Strafrecht kannte keine Beschränkung der persönlichen Freiheit durch Gefängnißstrafe." :— Ist das nbb» kein Gefängniß?***) — Nun kommen die Beilagen. Beilage I. recapitulirt die Geschichte der griechischen Philosophie in prägnanter *) Hierüber unsere Meinung zu vernehmen, müssen wir doch die ferneren Theile unseres Werkes abzuwarten beanspruchen. vr. L. Philipp so n. **) Unser geehrter Recensent hat uns hier wohl mißverstanden. Wir lassen diesen fast oppositionellen Unterschied zwischen, rMgiös, und moralisch nicht zu, sondern halten es gerade für einen großen. Vorzug des MofaiSmus, ein en Unterschied zwischen/religiös, moralisch und social' nicht' züzulassen.' Die Heiden hatten eine Ethik ohne Religion, eine Staats - und Gesellschaftslehre ohne Religion; andere. Religionen hatten eine Religion ohne Staats- und Gesellfchaftslehre; der Mosaismus will religiöse Ethik und eine religiöse Gesellschaft, wobei dann freilich Religion und Kirche zwei ganz verschiedene Dinge sind. Kein kirchlicher Staat, wohl , aber ein religiöser Staat. - Das-- Nähere "hierüber in unseren Vorlesungen über'„die Religion der Gesellschaft". Dr. L. PH. ***) Dieser Einwand wundert uns von unserem gründlichen und gelehrten Recensenten. kommt bekanntlich außer dem ersten, Buch Mose , düs uns hier nichts angeht, allein 4' Mos. 15, 34. vor, wo es Heißt: „Und -sie -thaten in'Verhaft,' denn es war nicht entschieden, 51

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