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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-12-10 · Heft 50 (10.12.1861) · p. Seite 714

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 50 (10.12.1861)
Date
1861-12-10
Page
Seite 714 (sequence 2)
Language
German
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714 .pmm$ü€ du sprichst: ich will über mich einen König setzen, wie all die Nationen rings um mich, so magst du über bidj^ einenWnig. .setzen u.,,s. 'w-", heißt es 5, Mos. 17^14. *) . WlHlich <^ing daher auch Sr ^staatliche Entwickelungs-. gang Ve'i Kn Israeliten gegensätzlich wie bei den Griech en ’ und Römern. Bei diesen ging düs Königthum in die Republik Mer, bei den Israeliten die Republik in das Königthum. Daß. dieser -Uebergang vom israelitisch-religiösen Standpunkte aus ^n^h/ gebilligt, sondern als unisraelitisch von den umwohnenden Völkern angenommen und, als eine Verletzung Gottes selbst angesehen wurde, ist aus 1 Sam. Cap. 8 ersichtlich. HiWheiKt''es/'„Da Drsani/' melten sich alle Aeltesten Israels und kamen zu Schemuel nach Ramah und sprachen zu ihm: Siehe,: du bist alt und deine Söhne gehen nicht in deinen Wegeny setze uns nun einm König, uns zu richten, wie alle Völker. Die Sache mißfiel; aber in den Augen Schemuels, als sie sprachen: Gieb uns einen König," uns zu richten a/s. w." (4 — 6.). Es versteht sich, daß diese Mißbilligung die Institution des Königthupls an.sich;betraf-. war sie. aber einmal angenommen, so .mußte Pie Mahl des israelitischen Königs unter der Einwirkung Gottes - geschehend gedacht werden, wie schon 5 Dtos. 17, 15. angedeutet wird: „welchen der Ewige, deinsMott,berwÄßlen; wird", unds auch im Buche Samuels an der angeführten Stelle. Die traditionelle Auslegung ging aber von der entgegengesetzten Ansicht aus, und erhob, das n-mai und 1 Sam. 8. unberücksichtigt lassend, sondern virrs als Imperativ. annehmenddie Einsetzung eines Königs zum Gebote**), so daß es den Israeliten als Fehler an¬ *). Die moderne Kritik hat dieses, ganze Capital über das Königthum für ein späteres, Einschiebsel.ausgeben wollen: Dann würde also Moses die monarchische Verfassung nicht einmal zugegeben haben. Aber die Ünhaltbarkeit dieser.Hyperkritik zeigt sich auch hier. Jeder Vor-' urtheilslose wird -an der Naivetät und Einfachheit, die durch diesen ganzen Abschnitt über das. Königthum in die Augen springt, die Ursprünglichkeit desselben erkennen' und einsehen, daß einem entwickelten, wirklichen Königthum gegenüber eine absichtliche Einschiebung ganz andere,! nachdrückliche und beschränkende Bestimmungen enthalten .haben.-würde. II **) Sanhedr. 20> 2.; Rambam. Hilch. Mel. I> 1. Zu bemerken ist, daß nach den angeführten Stellen sowohl aus der Thora als aus 1 Sam. das Königthum als ripin bezeichnet, also dargethan wird , daß, wo es keine götzendienerischen und lasterhaften Gebräuche und Gesetze gilt, die Nachgiebigkeit gegen ■nan npiri durchaus nicht dem l Sinne und,; Geiste der-heiligen Schrift widerspricht. gerechnet wird, sich nicht sogleich nach der Einnahme des Landes einen König eingesetzt zu haben, y . «Sk äs, GeheT li sttzung' deDKMigthurEE^ völlziW Nese^SmnM.,Mffdem er bei der Begegnung mit Saul ihn mit Oel salbet*), so wie er auch den Jüngling David zum zukünftigen Könige salbt. Dann aber läßt er den Saul auch durch Ss VvlkIum^KKi^ige Hahstiss/Z^LUidas Königthum sofort "angesehen ward, ersteht nraN aus den Worten Davids in der Höhle., als man an den ihn verfolgenden .Saul Hayd ,gnl?gM wollte (1 Sam. 24, 7.): „Fern lasse es von mir der Ewige sein, daß ich solche Sachen meinem Herrn thue, dem Gesalbten des Ewigen, 'meiiie^Hand wider ihn auszustrecken, denn der Gesalbte des Ewigen ist er." Hieraus erkennt Man Zwiefaches: 1) daß in 'der. Salbung'' einh"syMolischd/HWgung, eine. Verbindung, der Königswürde, mit Gott,einunmittelba-- res Verhältniß der Königswübde' zü'Gött und darum die Unantastbarkeit der gesalbten Person des.Königs enthalten' war -! 2/abe? daß * diese Begaff// so 'wie/die Sitte selbst gleich mit dem'Beginne des KöttigthÜms in Israel geltend wären/ ohne Äwo/bom Gesetze' vorgeschrieben zu ‘ sein, so daß, sie von den anderen Völkern nach ' Israel mit hinübergenommen sein müssen. Und dies erweiset denn auch die Geschichte hinlänglich. Bei' allen alten Völkern fand die Vorstellung statt, daß das Königthum unmittelbar von den Göttern herrühre, daß der königlichen.Würde und; Person die Hei- ' lighaltung gleich den Göttern zukäme, unbedingter Ge-, horsam und Unantastbarkeit den Königen von ihrenUntexchanen pflichtschuldigst. gebühre. . Geben -wir hierfür einrA Beweise/ Bei den I ni) echn fgnd die Verehrung des Königs gleich den Göttern im ausgedehntesten Maße statt. Manu's Gesetzbuch .führt die Vergleichung des Königs mit allen Göttern bis ins Detail aus; dann' heißt es:. „Niemals darf der Herrscher-verachtet , werden,,, auch wenn er noch ein Kind ist, denn es wohnt eine große Gottheit in dies er men schlich emFö rm." '(Manu 7, 8.) Aber nochfrüher, alsbei' diesen/wär die Vergötterung der Könige bei den Aegyptekti heimisch, Und so höch^'' 'auch'über demVolke die'Pnesterkaste stand,soüVa/diH dennoch gleich'-d'em^übrig'inWdMe^b'E'Rönitzen^ fclavisch un'- ' kerworfen.n^L)iöddr-''bMchtM^->l-Die"Ächh^EhMw^M''' *) Siehe über das' Salben d'er iiVäelttischen Könige!Ausführliches in r-'ünserA-BibelÄerke''Th/ II/ S. 286' %1'

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