Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 43 (22.10.1861)
- Date
- 1861-10-22
- Page
- Seite 623 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226256-3226300--19824-3248862- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ö23 dem Kirchenstaate gegen die Glaubensgenössen der großen Pariser Eapitalisten nicht geschlossen.. Aber man muss zeigen, daß Erklärungen oder sogenannte Rechtfertigungen des rumänischen -.Blattes in -Nichts das Hassenswerthe der Maßregel des wallachischen Ministers schwächen , und daß wir diesen Act der Intoleranz und des Jrrthums ganz nach Gebühr gekennzeichnet haben. Was auch die „Voix de Ja Roumanie“ sage, es handelte sich in-dem fraglichen Rundschreiben nicht darum, die durch die wachsende Fluch der Einwanderung bedrohten Interessen der Landleute zu beschützen) die Maßregel bezog sich in Wahrheit auf alle Israeliten, „sowohl einheimische als fremde", ohne Ausnahme, „ohne Unterschied der Kategorie", und weil es „in religiöser Beziehung schlimme Folgen haben könnte". Dass ist die Hauptsache in der ganzen Angelegenheit : in religiöser Beziehung! Wir brauchen „die Sachen uns nicht'in der- Nähe anzusehen", um zu wissen, daß die Israeliten der benachbarten Länder, z. B. in Galizien und dem Königreich Polen, welche großentheils schon im Besitz der-bürgerlichen Rechte sind (?), nicht leicht versucht werden, diese Vortheile zu verlassen, um ihr Glück in einem Lande zu suchen, wo ihre Brüdermoch heute den beleidigenden Beschränkungen des Mittelaltttss unterworfen sind. Hört also auf, von der Abwesenheit von „Garantien", von „Menschen. ohne Rücksichten" und von den Gefahren einer unbegrenzten Gastfreiheit zu sprechen, wenn Ihr Euren jüdischen Landsleuten trotz ,,ihrer Intelligenz, ihrer Erziehung und'ihrer dem Lande erwiesenen Dienste" die Rechtsgleichheit verweigert, welche selbst Oesterreich jüngst den Söhnen Israels bewilligt hat. Nicht nur die Ausübung der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte enthaltet Ihr gegen' alles Recht und alle Gerechtigkeit diesen Unglücklichen vor, Ihr sprecht ihnen auch das natürliche Recht ab, welches die Strafgesetze niemals den in die Hefe der Gesellschaft Verstoßenen genommen haben: die einfache Möglichkeit, von ihrer Hände Arbeit zu leben und sich dem Handel zu widmen. Alle fingirten Vorwände, alle' eingebildeten Umstände werden dem Circular der wallachischen Regierung nicht den Charakter der religiösen Verfolgung nehmen, der den Unwillen der ergebensten Freunde der Donaufürstenthümer hervorgerufen hat. . ■ : >Menn unsere Collegin, die „Voix de la Roumalüe", den Text des Rundschreibens genauer studirt hätte, so hätte sie ohne Zweifel unser Gefühl getheilt und nrrcht'1>ie Bettachtüngen aüfgestellt,^ denew w'ip antworten müßten , denn' das Datum des Artikels zeigt deutlich, daß sie sich nur an die „Ättg. Ztg. d. Jud," und den „Levant" richten konnte. „Nach der von uns ergriffenen Initiative bleibt uns nichts mehr zu wünschen übrig, als daß die warmen, aber verspäteten Protestationen in den Journalen von Paris, Brüssel und Köln, / die durch sie in der ganzen Welt wiederholt werden könnten, bei den Rachen des.Fürsten Cousa einen unmittelbaren und definitiven Erfolg haben mögen. ,Mögen die Rumänen und! ihre Negierung überlegen: das liberale Europa hat die Metzeleien in Galatz noch nicht vergessen!" A n j e t g e in Die Stelle eines Religionslehrers , Vorbeters und Schächters, der auch den deutschen Elementarunterricht zu übernehmen hat, ist zum Isten Mai k. I. in hiesiger Gemeinde vacant und beträgt der Gehalt 150 Thlr. pr. Crt. nebst freier Wohnung, Mittags-und Äbendtisch, so wie auch Personalbedienung', wobei für 20 Thlr. Schächtgeld garantirt wird. Geeignete Bewerber wollen sich gesi. bald unter Beifügung ihrer Zeugnisse in portofreien Briefen wenden an den; - --r Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Neustadt in Mecklenburg! Mit dem isten März oder zu Ostern 1862 soll die hiesige Lehrer-, Cantor- und Schächterstelle besetzt werden. Mit dieser ist ein' fester Gehalt von 100 Thlrn. Pr. Crt. nebst gänzlich freier Station und Schechita- Sporteln verbunden. Qualificirte Bewerber wollen sich franco unter Einreichung ihrer Zeugnisse beim Unterzeichneten Vorstand melden. Mirow, den 1. Oktober 186i. 21; 8. Philippsorr. Z. Heyne. Die hiesige Lehrerstelle ist vacant und sofort anzutreten. Der fire Gehalt, beträgt Thlr. 200., ohne das Schulgeld von 50—60 Kindern, wofür dem Lehrer Thlr. 100. garantirt werden, so daß die geringste Einnahme Thlr. 300. betragen würde. Außerdem erhält der Lehrer freie Wohnung nebst Garten, die Admonitionsgelder (ca. Thlr. 50«)'und hat ferner Gelegenheit, sich durch Ertheilung von Abend-, resp. Privatunterricht eine hübsche Einnahme zu verschaffen. Tüchtige Reflectanten belieben sich schleunigst franco zu melden. ■ - Mühlheim a/d. Ruhr, im Oktober 1861. Der Vorstand der Synagogen - Gemeinde. Gust. Hanau. 43** m