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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-09-24 · Heft 39 (24.9.1861) · p. Seite 568

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 39 (24.9.1861)
Date
1861-09-24
Page
Seite 568 (sequence 12)
Language
German
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Israeliten auf der Nalewkistraßevor dem--Laden des? Kaufmanns 'Nathansohn und' verlangte mit Ungestüm die Schließung des am jüdischen Feste geöffneten Ladens. ' Der Haufe schlug mit Gewalt die Scheiben entzwei, und zerstreute sich erst nach Schließung des Ladens. Weder die Warnung der Polizei , noch die Ermahnungen des Oberrabbiners hatten den geringsten Erfolg; die festgenommenen Rädelsführer wurden von dem Haufen befreit, wobei einige Polizisten und Gensd'armen thätliche Beleidigungen erfuhren. Dann zog der Haufe nach andern Stadttheilen und verübte auf mehrern Stellen dieselben Ercesse. Diese Störer der öffentlichen Ruhe, welche sich einer thatsächlichen Widersetzung, gegen die Behörde und einer gewaltsamen Befreiung der Rädelsführer schuldig gemacht haben, sind verhaftet und Behufs der Untersuchung und Bestrafung dem Präsidium des Warschauer Criminalgerichts überliefert worden. Niederlande. Luxemburg, im August. Das „Jew. Chron.“ erzählt aus Sandweiler, daß quf die Aufhetzung der Geistlichkeit der Stadtrath den Bürgermeister, der jüdischen. Glaubens ist, von seinem Amte unter dem Vorwände, daß er als Jude nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Antheil bei der Eheschließung von Christen (Civilehe) vornehmen sollte, ausgeschlossen hatte. Die Regierung, über diese Unduldsamkeit indignirt, setzte von Oberaufsichtswegen den Bürgermeister in sein Amt wieder ein. Hierauf resignirten sieben Mitglieder des Stadtrathes. Der allgemeine Unwille über dieses Verfahren war aber so groß, daß die Äugend aller Stände zu Ehren des Bürgermeisters eine Cavalcade veranstaltete und feierlich Protest gegen jenen Fanatismus einlegte. Italien. Aus Oberitalien, 4. September. (Privatmitth.) Hier zu Lande bestehen Lehranstalten unter dem Namen Collegio nationale, worin die Elementar-, Gymnasial- und technischen Lehrgegenstände unterrichtet Werden. Mit solchen Schulen sind oft Convicte verbunden, worin Zöglinge theils gegen Bezahlung, theils in Folge wohlrhätiger Stiftungen ärmere Jünglinge auch unentgeltlich ausgenommen werden. Eine am Schluffe des Schuljahres abgehaltene Concurreuz-Prüfung entscheidet über die Ertheilung der vacant gewordenen Stipendien- Stellen. Bei der letzthin an einen Knaben unseres Glaubens erfolgten Zuerkennung eines solchen Stipendiums, welche, hinlänglich für die Unparteilichkeit der betreffenden Prüfungs-Commission zeugt, erfuhr sch einen Umstand, den ich Ihnen mit Vergnügen zur Kenntniß bringe. Als mach ausgesprochener Gleichstellung der Israeliten die Zulassung unserer Knaben zu erwähnten Concurrenz-Prüfungen im Parlamente verhandelt ward, wurde zugleich festgestellt, daß, um dem religiösen Gewissen nicht zu nahe zu treten, im Falle, daß israelitische Knaben Concurrenz-Preise erlangen, anstatt der Aufnahme ins Conviet denselben ein jährliches Stipendium in Geld ertheilt werde, während sie verpflichtet find, das Collegium zu besuchen, welches ihnen das Stipendium gewährt. Wie zart und wie human! gJn unserem besondern Falle erhält der Zögling 500 Frcs. jährlich durch seine ganze Studienzeit. Uebrigens hat die Direktion des Collegio nazionale in Saluzzo noch voriges Jahr die Einrichtung gettoffen, um die Aufnahme von israelitischen Zöglingen insEonvict zu ermöglichen, daß nach Anmeldung einer hinreichenden Anzahl von zahlenden Convict-Zöglingen unseres Glaubens für dieselben ein israelitischer Religionslehrer angestellt wurde, welcher die Überwachung derselben in religiöser Beziehung und den Religionsunterricht sammt der Uebung der Religionsvorschriften von Seiten der Zöglinge zu leiten hat; ebenso wurde in der Anstalt selbst eine Küche i eingerichtet, worin die Speisen den jüdischen Vorschriften gemäß zubereitet werden. Alles dies ist unter die Oberaufsicht des Gemeindevorstandes von Saluzzo gestellt. Voriges Jahr waren mehr als 15 Knaben von verschiedenen Provinzen Italiens an dieser Anstalt. Wie ich vernehme, sind auch andere Directionen solcher Anstalten geneigt, dieses Beispiel nachzuahmen, sobald sich die gehörige Anzahl zur Aufnahme anmelden sollte. Es ist hieran besonders erfreulich wahrzunehmen, wie schnell die wechselseitige Annäherung verschiedener Religionsge-; nossenschaften selbst bis in die niederen Schichten erfolgt,! sobald von oben her ein aufrichtiger Wille -und unpar-! teiisches, humanes Benehmen mit gutem Beispiele vorangeht.! ^. 8. In meinem letzten Artikel soll der Richter zu. Turin nicht Herr I. Levi aus Casale, sondern Herr Simon Levi heißen. —

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