Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1861)
- Date
- 1861-08-20
- Page
- Seite 493 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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403 gekden der Religion, und zwar ohne alle Ostentation, ohne frommes Augenverdrehen, nur im Gefühle eines braven und biedern Charakters! Möchten die Männer des Tatars und der Kutte stch ein Beispiel an diesemKriegsmanne nehmen; dann würde bald das goldene Zeitalter, „wo der Wolf neben dem Lamme wohnt" — u. s. w. eintreten. Warschau, 25. Juli. Heute sollte in der Synagoge ein feierlicher Trauergottesdienst für den Fürsten Czartoryski stattfinden; aber noch in der gestrigen Nacht erhielten die Synagogenvorsteher vom Oberpolizeimeister den Befehl, daß dieser Gottesdienst nicht stattfindendürfe. Dem ungeachtet versammelte sich heute ein zahlreiches Publikum vor der verschlossenen Synagogenthür, biefe öffnete sich plötzlich und es wurde nun der Trauergottesdienst ohne Beisein des Predigers und Cantors dennoch abgehalten. Schweden. Stockholm, 26. Juli. Nachdem der schwedische Unterthan mosaischen Glaubens, Samuel Levisson, durch alle kirchlichen Instanzen vergeblich um die Trauung mit seiner christlichen Braut, Sophia Mathilda Lindberg., nachgesucht, hatte sich derselbe schließlich unmittelbar an den König gewendet, worauf ihm nunmehr unterm 20. d. der Bescheid geworden, daß die Handlungsweise der Geistlichkeit mit den bestehenden Gesetzen im Einklang gewesen sei, deshalb eine Verfügung zu Gunsten des Bittstellers nicht eintreten könne. Zugleich aber erklärte der König, daß er auf Vortrag des Justizministers in Erwägung ziehen wolle, in wie fern es geeignet sei, den nächst zusammentretenden Reichsständen einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen in Zukunft die Zulassung von Ehen zwischen Angehörigen der Staatskirche und Bekennern des mosaischen Glaubens ermöglicht werde. (Fr. I.) A n z e i g e n. V a c a n z. Für die hiesige jüdische Elementarschule, welche nur 18 Kinder zählt, wird zum baldigen Antritt, oder auch zum 1. October c. ein tüchtiger, pädagogisch gebildeter Lehrer gesucht, welcher außer den Elementargegenständen auch den jüdischen Unterricht zu ertheilen hat. Gehalt Thlr. 200. pro anno, nebst freier Wohnung und Heizung. Nur wirklich befähigte Lehrer wollen sich in portofreien Briefen unter Beifügung ihrer desfallsigen Zeugnisse an den Unterzeichneten baldigst wenden. Unruhstadt, den 29. Juli 1861. Der Schul-Vorstand. Jacob Burgheim. Die hiesige Lehrer- und Cantorstelle ist mit dem 1. September o. anderweitig zu besetzen. Die Stelle ist mit 200 Thlrn. Gehalt bei freier Wohnung, Heizung und Licht verbunden, und ist dem Lehrer hier die Gelegenheit geboten, viele Nebenverdienste zu erlangen. Hierauf Resiectirende wollen sich nebst Einsendung ihrer Zeugnisse baldigst an Unterzeichneten wenden. Coesfeld, im Juli 1861. Der Vorsitzende des Vorstandes: M. A. Dalberg. Ein Religionslehrer, der auch zugleich die Function des Schächtens und Vorbetens mit zu übernehmen hat, findet hier zu October d. I. bei der israelitischen Gemeinde eine Anstellung. Bewerber erfahren das Nähere, wenn sie sich dieferhalb an den Vorstand wenden. Warin, den. 2. August 1861. Julius Seligson. Zum ersten October d. I. suche ich einen Hauslehrer bei Knaben von 6 bis 12 Jahren, der in allen wissenschaftlichen Gegenständen, auch in den neuern Sprachen und möglichst auch Musik unterrichten kann. Salair bei freier Station 150 Thlr. Reflectanten wollen ihre Zeugnisse einfenden an Saul Bernhard in G o l d b e r g in Mecklenburg. Vom Isten Januar 1862 ab ist bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde die Stelle eines Cantors, Schächters und Vorlesers der Thora vacant. Es wird gewünscht, daß der Bewerber musikalische Kenntnisse und die Fähigkeit besitze, einen Chorgesang zu leiten, so wie im Gesang Unterricht zu ertheilen. Der festgesetzte Gehalt beläuft sich, außer Nebeneinkünften, auf 300 Thlr. Qualificirte Personen wollen unter Einreichung ihrer Zeugnisse in frankirten Briefen sich an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Bewerber können sich auch zu einem Probevortrage persönlich melden; Reisekosten werden jedoch mcht vergütet. Culmsee, den 7. August 1861. . Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. M. A. Braun. 34**