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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-08-13 · Heft 33 (13.8.1861) · p. Seite 480

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 33 (13.8.1861)
Date
1861-08-13
Page
Seite 480 (sequence 12)
Language
German
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4§0 . t:-.o-;— : V a C a n J. ' - Für die hiesige jüdische Elementarschule, welche nur IS Kinder zählt, wird zum baldigen Antritt, oder auch zum 1. Oktober c. ein tüchtiger', pädagogisch gebildeter Lehrer gesucht, welcher außer den Elementargegeu ständen auch den jüdischen Unterricht zu. ertheilen hat. - Gehalt TKlr. 2^v. pro anno, nebst freier Wohnung und Heizung. ' ' Nur wirklich, befähigte Lehrer wollen sich in portofreien Briefen unter Beifügung ihrer desfallsigen Zeugnisse an den Unterzeichneten baldigst wenden. Unruh.stadt, den 29. Juli 1861.,. : .Dkl- Schul-Vsxslan-. JaeoH BuMgtzeiw. Mit Ostern 1862 wird bei" der hiesigen Synagogen- Gemeinde die Stelle, eines Lehrers und Vorbeters, der zugleich befähigt ist, einen Chor zu leiten, vacant. Als Gehalt werden 300 bis 350 Thaler pro Anno giuje* sichert, und kann sich das Einkommen durch Privatunterricht rc. erheblich vergrößern' Etwaige Reflectanten wollen sich gef. unter portofreier Eingabe an uns wenden. Der Vorstand der Synagogen - Gemeinde. Beverungen a, d. Weser, den 1. August 1861. Die Stelle als Vorbeter, Schauchet und eraminirter Religionslehrer, welche ein Einkommen von 300' Thlrn. hat/' ist zum 5. Oktober d: I. Hierselbst vacant. . Hierauf Reflectirende wollen bei portofreier Einsendung ihre Zeugnisse spätestens bis zum 4. September d. J. uns zusenden. Callies, 4. August 1861. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Ein Religionslehrer, der auch zugleich die Function des Schächtens und Vorbetens mit zu übernehmen hat, findet hier zu October d. I. bei der israelitischen Gemeinde eine Anstellung. Bewerber erfahren das Nähere, wenn sie sich dieserhalb an den Vorstand wenden. Warin, den 2. August 186,1. Julius Seligson. . Durch die Berufung unseres seitherigen Cultusbeamten, des Herrn Dr. Engelbert, an die Gemeinde zu München wird hier die Stelle eines Religionslehrers und Pre- ' digers, mit welcher, ein fester Gehalt von 400 Thlrn. verbunden, vacant - und soll dieselbe möglichst bald wieder'bersetzt werden. Auf dieselbe reflectirende qualificirte Candidaten werden ersucht, ihre Anträge unter Beifügung der Atteste portofrei/dem Unterzeichneten einzusenden. Elberfeld, den i. August,11861. , Der Vorstand,der israelitischen Gemeinde. Einen ndon bs»2-aüf so wie auch einen geprüften Religionslehrcr, Vorbeter und' Schächter weist auf gefällige frankirte Anfragen mit Angabe des Salairs nach der Handelsmann A/ Multtchotvski in Boref bei Posen. . Die hiesige Resigioyslchrer Vorbeter» und: Schächterstelle — mit, 150 Thlrw. Gehalt, freier Wohnung, Mittags - und Abendbeköftigung und circa 30 Thlr. Schechita — wird zum nächsten ■plümft HS vacant. Qualificirte Bewerber können das Nähere mündlich oder schriftlich' erfragen beim . - :; Vorstande der israelitischen Gemeinde : i zu P e n z l i n (Mecklenburg). Die hiesige Lehrer- und Cantorstelle ist mit dem!. September e. anderweitig zu besetzen. Die Stelle ist mit 200 Thlrn. Gehalt bei freier (Wohnung, Heizung und Licht verbunden, und ifT dem Lehrer hier die Gelegenheit geboten, viele Nebenverdienste zu erlangen. 'Hierauf Reflectirende wollen sich nebst.Einsendung ihrer Zeugnisse baldigst an Unterzeichneten wenden. Coesfeld, im Juli 1861. . ' Der Vorsitzende des Vorstandes: M. A. Dalberg. Zum ersten October d. I. suche ich einen Hauslehrer bei Knaben von 6 bis 12 Jahren, der in allen wissenschaftlichen Gegenständen, auch in den neuern Sprachen und möglichst auch Musik unterrichten kann. Salair bei freier Station 150 Thlr. Reflectanten wollen ihre Zeugnisse einsenden an' ' ' Saul Bertthard in Goldberg in Mecklenburg. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Vorstand bringt hiermit zur öffentlichen Kcnntniß, daß im October d. I. der Lehr-CursuS der ersten Classe der -jüdischen Lehrer-Bildungs-2lnstalt er ö ffii et wird, und daß zugleich die neuen Cursen der zweiten und dritten Classe beginnen. . . . Die Bedingungen für die Aufnahme, die nur ein Mal jährlich, und zwar beim Beginne des Wintersemesters erfolgt, sind folgende: 1) Der Aufzunehmende muß mindestens das siebzehnte Lebensjahr zurückgelegt und das,Alter der Bildungsfähigkeit noch nicht überschritten haben. 2) Er mUß die allgemeinen Vorkenntnisse im Hebräischen, in biblischer Geschichte, so wie in den Elementargegenständen besitzen. ‘ 3) Er hat bei dem Dirigenten der Anstalt folgende Schriftstücke einzureichen: .;; ») einen von ihm selbst verfaßten und geschriebenen Lebenslauf/welcher außer seinen persönlichen Verhältnissen besonders den bisherigen Gang seiner Bildung darstellt. •. ■ -; ■ ■ ‘;; b) Ein Zeugniß über? ftine Schulbildung/ o) Ein amtliches Zeugniß über seinen bisherigen Lebens- ... wandel../ . . . , d) Ein ärztliches Zeugniß über seinen Gesundheitszustand. Auf Grund eines nach diesen Bedingungen schriftlich zu Händel: des Herrn Rector H o r w i tz spätestens bis zum

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