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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1861-06-25 · Heft 26 (25.6.1861) · p. Seite 364

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
25 (1861)
Issue
Heft 26 (25.6.1861)
Date
1861-06-25
Page
Seite 364 (sequence 2)
Language
German
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werden brauchten, aufgehoben wurde. Eine Anzahl strenggläubiger Israeliten wollten hiergegen petitioniren, und erbaten sich eine gutachilicheWeußerung von Stein." Dieser arbeitetewie es sich ln' dieser Sache von selbst versteht, mit Wärme sein Gutachten zu Gunsten der Petenten aus — aber der Vorstand mußte ja, der Instruction gemäß, das Gutachten des Rabbinen genehmigen—und das that er in dieser Form^nich!t--sondernstrich> Hdr Stelle! hon Bedeutung, so daß die Petenten bas'Gutachten nicht benutzen konnten und mochten... Stein erzählt dies harmlos nach— wir aber begreifen nicht/ wie: ein Rabbiner sich so Etwas gefallen lassen kann, ohne seine SteÜe aufzugeben. Wenn ein Vorstand von einem Rabbiner in einer Angelegenheit ein Gutachten fordert, aber einen von diesem Gutachten abweichenden Beschluß faßt: so ist der Vorstand ganz in seinem Rechtedenn ein Gutachten ist eben nur das Urtheil und der Rath eines Sachverständigen. Wenn aber der Rabbiner auf Verlangen Anderer ein Gutachten abgiebt, das nur von Jenen in ihrem eigenen Namen gebraucht werden soll, und der Vorstand übt eine tatsächliche Censur und castrirt das Gutachten: so hat fich damit der Rabbiner jeder freien Meinungsäußerung , jeder selbstständigen Wirksamkeit begeben, er hat' sich des eigenen Urtheils in religiösen Dingen für unfähig erklärt. Damals schon war es Zeit für Stein abzutreten. Welch Glück für ihn, wenn er es gethan hätte! In der That, welche Achtung und welch Vertrauen konnten Männer, die es ernst mit der Sache nahmen, noch zu der Wirksamkeit eines Rabbinen haben, der sich von einem durchweg' einseitigen Vorstande so binden ließ! Jetzt wird es erklärlich, daß die orthodore Partei fich zuletzt mit Fug und Recht absondern mußte. Wir hätten eigentlich an diesem einen Punkte genug, und da wir nicht Vorhaben, hier eine ausführliche Darstellung aller der Streitigkeiten zu geben, die endlich bis zu der jetzt erfolgten Amtsniederlegung führten, so wüßten unsre Leser bereits, wie die Verhältnisse lagen. Aber Urnen Gegenstand des Kampfes wollen wir noch hervörheben, weil er einerseits eine außerordentliche Kleinlichkeit der Gestnnung verräth, andererseits eine Warnung enthält, die man sich an vielen Orten zu Nutze machen könnte. Der Vorstand in Frankfurt hat eine vollständig büreaukratische Administration Hergestellt. Da wird geschriebengeschrieben, geschrieben. Alles steht in den Acten. Von mündlichen Besprechungen keine Spur. Was hätte denn auch das Administriren einer Gemeinde für Reize , wenn nicht durch diese bureaukratifche Form die jetzt vorwaltende ]Bet mdiUjp'i ~*-:k. stad herrschung co^ht Mrde?. So kann man^st^ 'h einbilden^egi^'render Bürgermeister, Se'na^ uM-Mvp^-. bender Körper' eines Hreista'ats zu^sei^ 'Da^M^M'se Weise jeder Antrag schriftlich geschehen, darum aber noch nicht beantwortet werden mußte, sondern Jahre lang liegen blieb, bis er endlich einmal mit dem Bescheide: „Wir find niM in LeMagx"/ ködert i?i0U wMWs nicht scheinen", oder: „Wir haben beschlossen", ohne alle Motivirung abgefertigt wurde, läßt fich voraussetzen. Aber zur Ehre und zum Nutzen der. Sache enthalten die Statuten jeder vernünftigen Gemeinde, daß bei Cultusangelegenheiten der Rabbiner zu den Sitzungen des Vorstandes untr der Repräsentanten mit berathender Stimme hinzugezogen werde. Dies ist auch so soNneNklar-' daß man keine Gründe dafür anzugeben braucht. Der ' Rabbiner Hat seine Meinung kund zu geben, feine Gründe aufzuftellen und Gegengründe zu beantworten — der Beschluß ist dann Sache der Gemeindeinstanzen. Nun, Jahre lang verlangte Stein, bei Cultusfragen zu den Sitzungen zugezogen zu werden, uyr mündlich auseinänderzusetzen, was schriftlich niemals ausreichend geschehen kann — ' aber vergebens, man verweigerte ihm dieses Zugcständniß, und als man endlich in den letzten Jahren doch nicht umhin könnte, in Etwas nachzugeben, so erlaubte man. ihm, in einer Sitzung seine Meinung zu motiviren, ließ ihn aber fich entfernen, bevor die Discusfion begann! Geschah dies aus Nichtachtung oder aus Scheu, in Anwesenheit Stein's eine andere Meinung zu äußern? Letzteres kann man von Männern nicht voraussetzen, welche dem Rabbiner so viele Kränkungen zuzufügen fich nicht scheuten. Wir können solch Gebühren, das der heil. Sache, um deretwillen Gemeinde, Vorstand und Rabbiner allein eristiren, so unwürdig ist, uns nicht anders erklären, als aus der üNbändigen Sucht, die erhabenen Regenten zu spielen, 'und es ist in der That nicht das erste Mal, daß wir Juden uns einen Zopf angebunden, gerade in der Zeit, wo diesen die nichtjüdische Welt abgethan. Dieser Punkt war es nun insonders, an welchem die Revision jener Instruction scheiterte,' und der deshalb die nunmehrige Amtsniederlegung' Stein's zur Folge hatte. 1 Indem wir einen dritten wichtigen Jncidenzpunkt, den Ausschluß des Rabbinen vom Religionsunterricht, der Jugend — während in anderen Gemeinden es den Rabbinen zum Vorwurf gemacht wird, daß sie sich um diesin Unterricht nicht kümmern und an ihm sich nicht'betheiligen— übergehen, wollen wir nur noch eine Bemerkung

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