Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1861)
- Date
- 1861-06-04
- Page
- Seite 334 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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334 auch weibliche Handarbeiten versteht, wünscht möglichst bald eine Stelle in einem achtbaren israelitischen Hause. Zu näherer Mittheilung erbietet sich »r. Goldschmidt, israelitischer Prediger zu Leipzig. Eine Familie in der Nähe Bambergs in Bayern sucht für ihre 3 Kinder von 6 — 8 Jahren eine Erzieherin, die gründlichen Unterricht im Deutschen, Französischen und Musik ertheilen kann. . Briefe unter Chiffre Z. L. besorgt die Erpedition d. Bl. Reden wider den Unglaube» L-r. Ludwig Philippfon. Zweite verb esserte und vermehrte Auslage, gr. 8. Preis 18 Ngr. Die viele Nachfta^e nach dieser, in ihrer crjlen Auflage (1856) schon so verbreiteten Schrift machte eine zweite nothwendig, die hier in schöner Ausstattung erscheint. Mit den Waffen der Vernunft und des Herzens aus den Werkstätten der Natur, Industrie, Geschichte und des'menschlichen Geistes streitet sie in feuriger Beredtsamkeit gegen den Unglauben und. für den rechten Glauben. Das Werk enthält diesmal zwei Reden mehr. Der Inhalt ist: J. Allgemeines Wort. 1l. Dogmatisches Wort. M. Lehrendes Wort, H die menschliche Industrie, b. die menschliche Sittlichkeit. IV. Erweisendes Wort, ». die Gesetzlichkeit in der Natur, b. im menschlichen Geiste, v. in der Menschheit. V. Polemisches Wort. Vl. Ueber den rechten Glauben. VII. Mahnwort. VIII. Erinnerungswort. IX. Schlußwort. Leipzig, im Mai 1861. Baumgärtners Buchhandlung. Am 22. Juli dieses Jahres sollen die Zinsen eines von den Jacob Meher'schen Eheleuten dem Unterzeichneten Vorstande zur Verwaltung übergebenen Legates an hülfsbedürftige weibliche Verwandte des Herrn Jacob Meyer Behufs ihrer Ausstattung vertheilt werden. Wir fordern demnach solche Verwandte, die auf dieses Legat Anspruch zu machen sich berechtigt halten, auf, sich bei uns unter Beibringung der nöthigen Zeugnisse bis spätestens den 1. Juli d. I. zu melden und das-Weitere zu erwarten. Spätere Anmeldungen müssen unberücksichtigt bleiben. Königsberg i. Pr., den 25. Mai 1861. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. nVh Jerusalem, am 28. Ijar 5621. An unsere Bruder in Europa. Die Unterzeichneten haben die Ehre, die Anzeige zu machen, dass die Herren Pekidim und Amarklin von Palästina, residirend in Amsterdam, 25,000 Piaster übermittelt haben zu Händen des N. R. General-Consul Herrn August Lenk von Wolfsberg, und dass der Bau von Armen-: und Pilgerhäusern am ^7!. Nissan begonnen hat. . Wir bitten gehorsamst um fernere Theife nähme dieser, höchst nöthigen Spenden, damit der Bau des heiligen, erhabenen Unternehmens keine Unterbrechung erleide. Mit der Versicherung, dass, dankerfüllt wir und unsere ^arraen^BrttjIer an : heiliger Stätte zum Schützer und Löhner alles Guten für diese Spenden das Heil und Wohlergehen der JrQunilliclien Wohltliäter erflehen , verharren wir mit aller’ Hochachtung und Ergebenheit ' J ■ ' ,, ) Das Comite für Herstellung von Annen- und Pi lg erh aus er h’. auf dem Berg Zion. J. H. Markus. 8. Hausdbrf. (Moses Sachs.) 8. H. Elbe. J. Oplatka aus Prag. B. Lilienthal. M. Lipschitz. Nathan J. Goldberger. M. Schönbaum; Aron Behr. Bekanntmachung. Die im diesseitigen Synagogenbezirk bisher ausgeübte öffentliche und Privatwohlthätigkeid an durchreisende jüdische Individuen beiderlei Geschlechts haben nach genau gesammelten Erfahrungen der Unterzeichneten Gemeindeverwaltung leider die Ueberzeugung beibringen müssen, daß der allergrößte Theil der genannten Individuen, welche Heimathsrechte im Großherzogthum und im Königreich Polen besitzen, aus dem Grunde nicht unterstützungsbedürftig sind, weil sie neben gewohnheitsmäßiger Arbeitsscheu ein vagabondirendes Leben führen und zu mancherlei Unredlichkeiten und schlechtem Lebenswandel wohl befähigt sind. Um diesem Unfug entgegenzutreten, haben wir Vorkehrungen getroffen, daß fortan Privatunlerstützungen gänzlich fortfallen, und daß Unterstützungen aus Gemeindemitteln nur in beschränkter Weise und nur solchen Personen gewährt werden sollen, welche durch glaubhaft ausgestellte Atteste der Ortsobrigkeit ein Bedenken nicht zulassen. Aus dieser unserer Verordnung folgt zunächst, daß die sogenannte Hausbettelei hierorts gänzlich und streng untersagt wird, und daß Individuen im Betretungsfalle ohne Weiteres der Polizeibehörde zur Bestrafung zugeführt werden sollen. Die verehrlichen Gemeindevorstände und Rabbinen des In- und Auslandes wollen dies zur Nachachtung und Richtschnur den betreffenden Personen mittheilen. Grünberg i/Schl., den 29. Mai 1861. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Jüdisches Volksblatt No. 22. Das Vorurtheil. — Hebräisch-archäologische Handzeichnungen. — Rechnungsabschluß des Instituts zur Förderung der israelitischen Literatur aus seinem sechsten Jahre (1. Mai 1860 bis 1. Mai 1861). NB. Durch alle Buchhandlungen und Postämter zu beziehen. Jährlich 1 Thlr. Vierteljährig V* Thlr. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur: K. Näbe.