Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1861)
- Date
- 1861-04-09
- Page
- Seite 211 (sequence 9)
- Language
- German
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211 noch Gemeinde^und HrmenZ-esen und die Aufhebung M biöher noch M eingeborenen Juden gelassenen Wjllkur/ naH,HeljeM^,BürgerH . ober bloße „Einwohner" Haö'HDe große^Publikum ist vergangene Woche Mf'/Migen/Hr/KbDichen Zeitungsartikeln regalirt wHem'/^rff hat /eine „jüdische Religionsgeseüschafh/ aus'Frankfurt a. M. gemeldet, daß sie trotz allen Bären und ihrem Gebrumme vor wie nach den Hirsch verehtt /(öbgleich Ieschilrun diesmal ausgeschlagen hat, ohne fett gewesen zu sein),, und dann kam eine Abhandlung aus 'der Hannöver'schen Zeitung aus Anlaß der/schönen' nmm Landrabbinats-Synagogen-Ordnung,, und der. Hubleckenden Danksagung für, deren gouvernementale Bestätigung. Es wird darin abermals sonnenklar , bewiesen, daß nur diejenigen Juden, welche 6 Stünden zwischen, Fleisch und Milch pausiren, guw Bürger sein können, alle Uebrigen aber aus dem Lande gejagt werden müssen. ^Dresden, 31. März. (Privatmitth.) Das so eben aüsßegebene Aprilheft der Fr an kel'schen Monatsschrift crithakl eine Hm 'Oberrabdjner ünd Seminardirec FMnfel selbst'gefaßte Erklärung in Bezug quf.dje; gegen sein Werk DarLe,Hami8obna. in jüngster Zeit ver-? öffentlichten Angriffe, worin die vorgebrachten Verdächtigungen 'kurz'und' entschieden abgewiesen werden, chömüf/wihMe 'Diejenigen,/die'sich für, den angeregt teü Streit fntercssiren, Aufmerksam' machen.. Der Vers, sagt üntef Anderm,. daß, wer ohhe Voreingenommen-, heik zu Mn 'verstehet',' wohl wissen werde, daß seine. Schrift es mit der Uiselma als selbstständigem Werke, den in ihr porkommenden Lehrern, der Aufeinanderfolge ihrefMeile m s. w. zn^chrm habe; er. aber über die Tt adkt s o n /(die,/nach feiner innersten Ueberzeugung, , kein mit', tieferem/religiösen Ernst an das Studium Gehender je in Abrede stellen wird), so wie überhaupt über Do gmatisches nicht zu - sprechen hatte. Welche öswchs fei/ gehörte daher nicht in das Werk; um so weniger,, afs die Anzahl /der nicht festgestellt ist. .und die Autoren/darüber/differiren. Gerade in der Absicht, um Äe'Wäffen gegen das Wesen , der ri'bn, abzustumpfen und .manchen Angriffen gegen.dieselbe entgegenzütreten, habe er. jene.Stelle des Hr-i angeführt. — Der Vers,,/zügebend,/daß /manches, Mißverständniß aus./ vieldeutigen. .Küsdrüch^ /der Sprache, .worin .sein Werk - abgefaßhjst/' /v^lHl /werden, konnte,. MliK mit folgenden .Korten: ,,Der böswilligen Perkennung und Verdächtigung setze ich ein v e r a.ch t e n d e s Stillschweigen und den Gedanken entgegen (Ps. 109, 28.): sie mögen fluchen, Du wirst segnen!" :. So werden denn auch alle jene Schmähbriefe, Broschüren u. s. w., welche die unverbesserliche Frömmlerschaar gegen Frankel und seine Vertheidiger in die. Welt sendet, ohne weitere Berücksichtigung bleiben. Preußen. Berlin, 15. März. (Privatmitth^ Bekanntlich, hat auch das Mittelalter den Juden die ärztliche Karriere als die einzige, gewissermaßen öffentliche,, offen erhalten,; wenn auch zu Zeiten Brotneid. und Pfaffenhaß ihnen, selbst-diese .zu verkümmern gesucht. So scheint, man jetzt in, Preußen hinsichtlich des Staatsdienstes , wenigstens in ärztlicher Beziehung der Verfassung Rechnung tragen zu wollen. Man hat Aerzte jüdischen Glaubens zu Professoren gemacht, zum Physikat zugelaffen, und endlich auch im Militär gefördert. So wurde auch in diesen Tagen ein junger Arzt jüdischen Glaubens, der, nicht -auf dem, „Friedrich- Wilhelmsinstitute" vorbereitet worden, sondern ein rite promotus . ist, Mm Bataillonsarzte gemacht. Berlin, 27. März, ..Es liegt heute der zweite Bericht der Petitions-Commission aus dem Herrenhause vor. , Eine der darin besprochenen Petitionen beschwert sich über die Uebertragung eines Schülzenamtes an den jüdischen Besitzer des betreffenden Erbschulzenhofes , dem als Mitglied des.Schulvorstandes durch Rescript des CultusministerS und, des Ministers des Innern einer, der beiden Schöppen substituirt ist; der Beschwerdeführer findet darin „eine Bevorzugung der Juden vor den Christen , welche zu einem Amte nicht zugelassen würden, wenn ihnen die Eigenschaften abgingen, welche.erforderlich seien, um nach allen Richtungen hin die Pflichten, des Amtes selbst zu er- ’ füllen"; nach der Bestimmung, des Allg. Landr. finde eine Vertretung ,? des Schulzen durch die Schöppen nur für den Fall, vorübergehender. Verhinderungen, nicht für den, Fall einer Unfähigkeit während der ganzen Amtsdauer: statt. . Die Ansicht der Regiemng in die-, ser Frage ist bekannt; durch den „im Einverständnisse mit dem Staatsministerium ergangenen Erlaß des Mi- - nisters des Jnnem^ vom 3. Februar v. I. ist die recht- 15