Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 25 (1861)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1861)
- Date
- 1861-01-29
- Page
- Seite 65 (sequence 7)
- Language
- German
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MbMUgMg,"dyß7selbst^bm VoMg o einerffolHMELn-1 gO^M^I^EerchrGelbe^och EindEmrachewwÄrdk,? ÄgtebiHsr dkM^Oehrl.- Borstande chcchiMinewMtitLons-}' MtMchyor^Mach BeraHung^mit-UnfiremlinMünchen j ÄMag^chätttzeit- Mitbürger/ Arnheim,} und den BorständeN der Gemeinden Bamberg: und. Furch - wird m-MSache weiter'beschlossen werdeUt^Uebrigens MUMMes Wissens-auch von anderen-Gemeinden-des j KandWSchrittennMeftrAngelegenheit geschehen, fodaß? der/.Vorwurf der -Theilnahmlosigkeit und . Gleichgültig-? keit' sich nls mngegründej-erweist. - Dieses zur Steuer der Wahrheit-L ^^n V^'.Tüß'st-vRabbin^n? m Ui 61--L o uun ] ^-.^HaWover, -im Janunr.^v(PnvatMitthI So eben fst-isür/unstr Königreich 'eine allgeMemei Synagogenord-1 UlWg erschienen-nnachdenr>der wonrSeiteN^der Landrab-j , Hnerchehufs.Mer solchenderMgiMugleingereichteEnLj Wurf unter mehrfachen Modisteationem di^.landesherrj liche-Bestätigung.erhalten Hatte. Dieselbe zerfällt in \ mehrere Hauptabschnitte, von denen der erste allgemeines Bestimmungen in Betreff - d/s Gottesdienstes enthält? und festsetzt, daß in jeder Synagogengemeinde öffent- MmWottesdienstzu dew-gewöhnlichen- GebMzeiten - regelmäßig; zu-halten sei,? jedenfalls an Säbbath - und Festtagenfo /wieamTodestage der Eltern (Jahrzeit). MesMeweindemitgliedeDsund,-wenn -irgend lithunlich,. Mch anijden -Fast-.! und Halbfesttagen-- am NeümoNds-? .tage, ^am.Vorabend des-Neumonds^ und Bersöhüüngs-; Uages,? so <wie am Montage mnd' Donnerstag e- Morgens. ■ Hat Ln? einer Gemeindd dernöffentliche^GottesdieNst Mgen-zui geringer AMhl-P^EhMnchMAttllwMchdlt unterbleiben müssen,?so Mnundir^LUndrahbinerünüch -Anhörung - der. GemerndrdnordNen - Haß ^foMrfedes? männliche? Gemeindemitglied - am Orte bcr: Synagoge; -nebst MeNlUheilnahmefähigen^männlicheOHausgenolstn? mindestens?an denjenigen Tagm^jichi einfitide Et-ei-' MW/Ersatzmann? stelle;? an-denen -öffentlicher- Gottesl dienst-gedenMs! WihalteMD- Der-dffetttlicheWottes-? dienst darf am Orte der Synagoge nur in dieser selbstabgehültenr-werdem ^Ausnahmen sind"nM zulässig bei? Hochzeiten, Beschneidungw-und>bei Sterbefällen in den? ersten -7 -Trauertagem -DisAnkegüng-^ VMgung und .{ Aufhebung einer Synagoge erMert die Genehmigung1 der obern Berwaltungsbehörde, die Einrichtung und Einweihung' einer solchen die des Landrabbiners. ■ Äbändej rungen.derhestehendeniForm des- Gottesdienstes- (Liturgie undMitus):MdürfendiEenehmigung/des LUndräbbi- Z mers;lWßstntliche^MäNderünNnHuM dM Letzteren die Zustimmung der Gemeinde.»^: Diefolgenden) Abschnitte handeln von der Aufsicht über die Synagoge und den -Gvttesdienst>.von deräüßerenuOrdnüngHesletztern, dom -VoMetet-ünd-SMagogendiener--dom' Vorleftn der LhöM>NnhdeN dabei-in-Frage kommenden'Ehrenrechten-dön-denkst der - Shnatzo?M-W^chÄteMW?Wrträgen- -vonCasualfeierlichkeitenHl denen die Beschneidung-? dis als ftierliche SchulMlüffüng gezeichnete'Re- Uig ionsweihe > oderl-Gbnfirinätion,' wie- 'die Trauungen und Begräbnisse gehören) und Noch von einigen Schlußbestimmung en, - und'soll' - diese neue- Synagog envrdnung mit dem 1. MäH dl- K -Kraft - 'treten.' - Leidet- MrM 'einem der vier Lättdrabbinerwelches lan dem Entwürfe der erwähnten Synago^enördnüng thätigen AntheibgenomMenj nichttzech 9 nnt/ dis Bestäti güng derselben Noch zudrlchen--'da"der''Läjtdräbbiner'vr?-Heilbüb-zü Geeste- Mnde-?schoU^stitl längeres Zeit MMch, vMeimgen Wochen gestorben isü- ' >" - - - 111 ’ - - -Die'- BildUngsänstältfür' jüdische'Lehrer HiersÄst erfreut-sich - fortwährend' der^lebhaftesten' Unterstützung von? Seitender-'König!. - RegieMig.' -" Bereits - -früher habe -ich in diefinBlättern niitgetheilt-'däß-dieseltzedei den Ständeneine' jährliche Subvention v on 1000 Thackerwfürr.dte erwähnte Anstalt' beäritragtHat,- Md nachdeM-' dieselbe bereitwilligst gewährt^ worden warhat die' Regierung zu' den Kosten' des gedachten Seminars für das laufende Jahr die erhebliche Sümmr von'1050 'Thlrn. ..bewilligt- Von letzterer föllen etwa - 250? Thlr. ^zWAnAäffungGöN'Lchrütensilien Und'eine'Mindestes ebirn-fo hohe SümMe' zu Stipendien an unbemittelte Ääkdische SeÄnäristeü vMMuhwerdM^-Mit'nächstemj Sommer:-soll-dasSeminar'UÜch in so fern 'eine 'Erweiterung erfahren, als noch em - zweiter'Lehrer dn- ^geMt/uttd di^-Zahl der SchÄet bis auf-30 Mmcht werden ^söllvdn'denen die UnbeMtteltm-JMnder im zweiten Jahre ihres Verweilens in der Anstalt'20 Thlü, nMdritten- JMe/30-Thlr.-M) Mich'dekfhM Ablgänge/ 'fäM W ime Stelle irmJnlande annehhrm. Äs Prämie^ 40' Thlü - erhallen -sollen- / Den? AbgWnden aber die 'Verpflichtung auferlegen/ wenigstens? einige Iahte im Jnlande als Lehrer zu wirken, will die Regierung -durchaus' nicht. Ein so chümanes -Verfahren in-Beziehung auf fpecistsch -WUeBe^MUgettdürfte meines' Wissens bisher in Deutschland „von Seiten einer - Königs Reojierüttg^ noH'ohne Gleichen dasteheU, -Und H ^glaubedind PflichtHEDankbarkeit zu üben,