Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1860)
- Date
- 1860-11-13
- Page
- Seite 684 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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684 ' Heute wurde unserer Hauptschule die hohe Ehre zu Theil, von Sr.- Ercellenz dem Herrn'Statthalter von Mähren und Schlesien, dem Grafen v. Forgacz besucht zu werden. Se. Ercellenz besichtigte sämmtliche Lehrzimmer der Haupt- und Kinderbewahrschule, 'ließ überall eine kleine Prüfung vornehmen, wobei er thatigst eingriff, und sprach huldvoll mit den Lehrern sowohl als auch mit den Schülern. Se. Ercellenz sprach beim Abschiede dem Vorstande und Director die. volle Zufriedenheit aus und schloß mit den Worten : : „Ich bemerke mit Vergnügen, daß die Schule un- ,-ter Ihrer Leitung vorwärts schreitet; denn bei der „ausgesprochenen Gleichheit aller Staatsbürger ohne „Unterschied des Glaubens ist „Vorwärts" unsere Lo- „sung!" p.. Rußland. Mitau, im September. (Privatmitth.) Der Senats-Ukas No. 66. d. I. veröffentlicht ein Allerhöchst bestätigtes Gutachten, des Comites über die Organisation der Cbräer, nach welchem der Eid more judaico nunmehr einer zeitgemäßen Modification unterworfen worden ist und in dieser Grundlage vier verschiedene Eidesformulare beigegeben sind. — Ferner enthält, der vom dLrigstenden Senat aus dem I. Departement e. No. 48,745. mit Allerhöchster HöchsteigenhändLger Unterschrift Sr. Majestät erlassene namentliche. Mas. Folgendes: „Mit < der Aufhebung der temporären Regeln über die Eintheilung der Ebräer in Kategorien muß auch die Geltung der durch diese Regeln verordneten besondern Ableistung der Recrutenpflichtigkeit vorzugsweise durch die Ebräer aus der Kategorie der Nichtansässigen aufhören. In Folge dessen befehlen Wir: von nun an .die Recrutirungen unter den Ebräern Ln allgemeiner -Grundlage der Artikel 1225—1228 des Recr.-Reglements zu bewerkstelligen und die Verordnung Artikel 1211 dieses Reglements, über die den der Eintheilung in Kategorien nach als nützlich erachteten Ebräern gewährte Erlaubniß, die Recrutenpflichtigkeit im Rayon von 100 Werft von der österreichischen und preußischen Grenze:.in natura, oder in Geld, mit Zahlung von 300 Rubel für jeden Recruten zu leisten, unter Beobachtung der in diesem Artikel angegebenen Bedingungen, auf alle bei der Revision zu den innerhalb des Rayons von 100 Werst von der österreichischen und preußischen'Grenze belegenen Orten verzeichneten Ebräer aüszuMnen^mii alleiniger Ausnahme derier^- die durch den'MfeM vvm 7. Januar 1850.,zur Ueberfiedelung bestimmt worden sind." - ■ X. '' '‘i!- - r In Bezug auf Erwerbung von Landgütern im Kurländischen Gouvernement bringt die Kurländische Gouvernements-Regierung Unterm 14. Juni d. I. zur allgemeinen Kenntniß: daß gemäß der von'dem Verwaltenden des DomäinenMinisteriums getroffenen' Entscheidung, mitgetheilt durch das Rescript Su Durchlaucht des Herrn Generäl-Gouverneurs det - Ostseeprovinzen vom 9. Juni c. 726, Ebräer' nicht zum Kaufe der Fermen > in Kurland zugelaffest werden können. — Endlich enthält der Ukäs des dirigirmden Senats aus dem I. Departement No. 24,041 tzl I. den Allerhöchsten Befehl über die Erfüllung des im Reichsrathe erfolgten Gutachtens folgendest Inhalts: Der Reichsrath hat im Gesetz-Departement nach Durchsicht der wegen Uneinigkeit der Stimmen aus der Plenär- Bersammlung der-ersten drei Departements und des der Heraldie des dirigirenden Senats eingebrachten Sache in der Frage: ob der Artikel 33. des Allerhöchsten Gnadenmanifestes vom 26. August 1856 auf die aus dem Auslande zurückgekehrten" Ebräer, die ohne gesetzliche Erlaubniß Rußland verlassen haben, auszudehnen sei, dahin sentirt: 'das Sentiment des Ministers der Justiz und der mit ihm übereinstimmenden Senatoren zu bestätigen, welches dahin lautet: den Artikel 33. des Allerhöchsten Gnadenmanifestes vom 26. August 1856 in vollem Maße auch auf'die Ebräer in Anwendung zu bringen. Syrien. ' Paris, im Oktober. (Privatmitth.) Sie werden wahrscheinlich aus dem Journal de Consta ntinople bic im Namen der Pforte erfolgte Widerlegung der Verleumdungen gegen die'Juden in Damaskus ersehen haben.*) In diesen Tagen empfing ich folgendes Schreiben des commandirenden Generals der französischen Truppen in Syrien, Beaufort, dätirt aus dem Bivouak Kabeliaö, den 8. October. : „Mein Herr! Obgleich ich noch' nicht nach Da- *) Zu ünftrm Leidwesen haben wir die best. Nummer des-Journ. de*• Cohstant, nicht erhalten. Red.