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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-10-16 · Heft 42 (16.10.1860) · p. Seite 616

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 42 (16.10.1860)
Date
1860-10-16
Page
Seite 616 (sequence 2)
Language
German
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m nisse mit dem Königlichen Staats-Ministerium ergangenen-Erlaß des mitunterzerch^nettn WniMK des InnM. vo^3 Februar d J^ die Icecht^d B^fähiguEg: jüdischer Gemcknde-Emg esessenen ^ur Berwa^un^ de^SchÄzenHuAtz anerkannt worden, mit der Königlichen Regierung auch darin einverstanden, daß die Unfähigkeit, als Mitglied des Schulvorstandes zn fungiren, nicht auch den Ausschluß' von der Hbesid^lrf. Vielmehr genehmigen w^^daßÄm Schulzen N". während seiner Amtsdauer in der Eigenschaft als Mitglied des N" Schulvorstandes einer der beiden Schöppen subststuixi wexde.) Wenn übrigens, wie der Landrath v. N. am Schlüsse seines hier beifolgenden Berichts vom 4. April d. I. beiläufig bemerkt, der rc. N. in der That am jedem' Sonnabend die- Erfüllung^seiner Amtspflichten: verweigern und. bei dieser Renitenzverharren sollte , nachdem er auf die Folgen derselben aufmerksamgemacht, so wird ihm die persönliche Verwaltung des Schulzenamts für die Folge aller-' dings nicht belassen werden können. - Der-Königlichen Regierung überlassen wir, hiernach das 'weiter Erforderliche an den Landrath v. N. zu verfügen. . ' > ■ , Berlin, den 31. Juli 1860. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. - v. Beth mann-Hollweg. Der Minister des Innern. Greif v. Schwerin. ';V\::r,y'>9In -•■■■"' 7 777 ' die Königliche Regierung zu N. 16,937. v. M. d. g. A. 1. 8.-2,684. M. d. J. 7 Wir ersehen übrigens i aus dem Wortlaute des- Refcriptes, daß. es sich in dem gegebenen Falle nicht bloß um die-Mitgliedschaft des Schulvorstandes handelt, sondernzugleich uni eine noch viel wichtigere Streitfrage: 'der bezügliche jüdische Schulze verweigert am Sonnabend die Hebung seines Amtes, und die beiden Ministerien entscheiden feine Amtsentsetzung, wenn derselbe diese Renitenz fortsetzt. Während dort das Christenthum den Schulzen aus dem Schulvorstande verweist, soll ihn nunmehr das Judenthum des, Amtes -überhaupt vermöge des Sabbathgesetzes unfähig machend Es liegt hierbei ein-anderes Berhältniß.-als -bei Staatsämtern: vor. Die letzteren hängenin 'sö ferst vM .der, Willkür - des -Individuums: ab,'' als er-sich um dieselbenbewerben und sie annehmen'kann oder nichst Das Schulzenamt dagegen ist sehr häufig einMealrechb>- oder eine. Reallast, mit bestimmten Höfen-- verbünden- -und der Besitzer -des Hofes muß, wenn - ex däslÄmt j W ' ,'S nicht vollführen kann oder will, einen Stellvertreter aus seinen-MittelnHbesolden. Die religiöse^Gewijsenhastigkeit trittMetHHAem Stäatszwagg iw Streit. Frühe?-stand die pr.eußische^Gesetzgebung auf Seiten der evfierG Jfprttt das A. L. R. entband die Juden der Pflicht, an Sabbath- und Festtagen vor Gericht zu erscheinen und Eide übzulegen. — frt Hin^chtli^'Dr Pvobth z i all chnd^ageist nunmehr ein förlnliches Äinisterialrescripk "zu Äünsten der Juden ersiossen^ In einem Erlaß vom 11. August spricht sich . der Minimer des Innern dahin aus, daß, nachdem durch dÄ MnsisterlaierEast'^bm'' för Februar v. I. die verfassungsmäßige Befugniß der Juden zur Ausübung ständi- .1 scher' Rechte 1 auf Kreis - und Provinzial-Landtagen auf ..Mund. der bestehenden. Gesetze anerkannt worden ist,, auf ältere Verfügungen, durch welche -dem jüdischen Stadtverordneten Die Theilnahme an den Provinzial-Landtags- .Wahlen versagt worden ist, nicht ferner zurückgegangen werden kann." — Wir geben nun nochjdie folgende Correspondenz, welche einerseits wegen des Princips intcressirt, das-därin behandelt wird, andrerseits manche Wahrheit aus den'socialen Verhältnissen heraus-ausspricht. . - .. . ... Rakel, den 3. Oktober. Die geistige Regsamkeit, die nun seit fast zwei Jahren das Vaterland durchströmt, das politische Leben, das sich-seit dieser Zeit Plötzlich in dem scheinbar erstarrten Volkskörper gezeigt, mußte jedes Mannes Brust mit Hochgefühl7 heben- Hessen Sinn und Herz für des Vaterlands Gedeihen und Größe nicht erstorben ist. Daß bei dem Beginne dieses neuem Lebens die Preußen jüdischer Confession, denen die natürlichsten Rechte, die jedem Menschen innewohnenden McnschenrechLe verkürzt warenin dieser-Zeit inehr-'M'?en BoLdkdgrüW"Ketr^est hat die öffentliche Aufmerksamkeit'mehrfach auf sie gelenkt und zum Theil die in gewissen Kreisen gegen sie herrschende Animosität von Neuem rege gemacht.Jeder unbefangene^ jeder denkende und fühlende Mensch, dessen Gesichtskreis: nicht von mittelalterlichen Vorurtheilen eingeengt ist, mußte es anerkennen, daß die Juden trotz Jahrhunderte langen -Druckes sich die Geistesfrisch'e--bewahrt, daß Alle, die Größtenwie die Niedrigsten, wie Ein Mann für ihre Rechte in die Schranken traten, u Aber wienach einem die : lechzende Erde erfrischenden und - befruchtenden Regen. die Regenwürmer zum Vorschein; kommen, so hat die geistig neu befruchtete Zeit Mucker und Neupreußen hervorgelecktdie mit ihrem Mhugeheul in ihren Organen und, jn ihren -Geberden im öffentAchen,- wie im so-

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