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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-10-02 · Heft 40 (2.10.1860) · p. Seite 594

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 40 (2.10.1860)
Date
1860-10-02
Page
Seite 594 (sequence 8)
Language
German
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m. klärt hat, isich später, dem; Abiturientenfj^xatncft;;unterwerfen. zu wollen, doch, unbedenklich-erscheint, -da für die^ fcoify ihm; beabsichtigte MusbWung-äls Lehrer' an einer< Höheren jüdischen , Lehranstalt das; Bestehen - des gedachten. Eramens - -nicht z.als .Vorbedingung. -angtzsehey werden kann. Zch .ermächtigechahep das Königliche Uni? versitäts-Curatorium. zur. Jmmatticulation des N. auf Grund des erwähnten^. 36.. . ' > Berlin,- den. 29.' Juni 1860. . Der Minister der-geistlichen rc.^ Angelegenheiten. - . - Jm-Aufttage. .Lehyert., r-[‘, :hA;:: -i-yirr.. . ->-l das Königliche? Univk?rsitäts->Curatorium hierselbAr ' 13,437.-r.U,, i, f; , , . . .. \ 205) Gründung. össentlich er jüd ischer Ele- -Mentar-schulernr- ^'-MfÄeMörstellüngVvöm'-22. Novemberw. I.-eröffne' ich dem jüdischen EöchorÄiions-VorstanV riach Eim sicht des 'Berichts der Königlichen Regierung zu Mdaß dOMMdiruWder'H'oüigiikMM zu einem besonderen Schulöerbirnd nicht gestattet ivnden kann, weil die VoMsMürgKs^ §: 64^. des GefttzeS - vom 23* Juli '$>470$ Ane MWzahlMd-ÄMögensMW hin^ reichende^christliche' Und jüdische' Bedölkirüng Vorhänden sei, um auch für .die jüdischen Einwohner ohsie deren UehMürduyg, eine^besondere, .öffentliche Mule. anlegen zu . khMn^ dort . yachdenvorliegenden ihatsHlichen Ermittelungen yicht.zuttifft, vielmehr bei einer Trennung HerHMseu Meder. die. chrWche npch> dieWifthe .aus..eigenen Mitteln der Hemeind.e würde bestehen können.. '/Es. muß^ daher bei , den Verfügungen der Königlichen Regierung vom 10., Mälz 185?' und vom 2. Iluti v, I, bewenden. ,, . Berlin, den 29/Mai 1860. , . , ,, Der Minister dn, geistlichen rc. Angelegenheiten.^ - / /./ 'I '/,',Jm"Äüfttäg^ Lechnert. '' "7"" denLjüd,sichen CorporattonS-Vorstand zu N. - - . > 9/833* U.) ".nr:.,/-; - \ 7 -VW. tJr-nt ■ nur die Absicht haben ,« sich eine« allgemeine- Bildung ffür die höheren LrHenSkreise/'vderMnL-^besonVers-Mrl-M- M wiffes BesufsfaMzu geben, ohne-daß« sie sich für den ei. gentlichen/fgrlchrteMMaatS - oder Kirchendienst bestimmennicht^vsrenchMenwerde, welche die Universität für ihren Zweck darbietet,-so behält i sich das Unterzeichnete Ministerium: vpr- /diesen puschen Wund - eines nvon ihneM heizubringenden Zeugnisses - über, ihre - bisherige sittliche Füh- - .206)-Musstch^ der-S/tGa t s bk hör-dXn.-üOekjü* ' d i sch eOHuleni n Bezi ehyn g auf den Gebrau ch 7'. - der Lehrbücher. . :: Auf den Berjchr-:vom 41. v*Mts. eröffne ich-.dem Königlichen Provinzral-Schul-Collegium unter Rücksendung: des - eingerelchten Buchs: ,-Die israelitische Glaubens - .Und.-.Pflichhenle.hrr<.r^--vou Emauu e l M and u s.",', daß - für . die.Staatsbehörden keine Veranlassung 'vorlj.egt,^jVerEmpfthlMgr oder ausdrücklicheWenehmigung zur Einführung eines israelitischen Religionsbuchs auszusprechen. Während die Entschließunghierüber-dem Ermessen der jüdischen CultuOehörden zuüberlaffenist, haben die Staatsbeh örden nur daraus zu achten- -daß in jüdischen -Schulen ^.kein Buch benutzt werde,.welches in staatlicher oder sittlicher . Beziehung zu.Bedenken Anlaß - Berlin,- den.8«: Mai 1-860.. - - . t, » » : Der Minister der,geistlichen m Angelegenheiten^ T : i.’ . : D. Bethmann-Holl-wrg. '' 7 7r.:,:rAn - jr ...Kr;/ : < das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium zu N: : 8,975^11.. , (Die letzte Verfügung, gilt uns nicht sowohl als ein Beweis der Cultusfteiheit, welche die Staatsregierung dem Judenthume gegenüber auftecht erhält,«dasie gar keinen gesetzlichen: Anhalt gehabt hätte, um Eingriffe zu machen-als vielmehr! für einen Beweis,-wie von-jüdischer -Seite silbst^aus^ persönlichem^ Eigennutz - und Anmaßung bi.cfe Mltusfreiheibigefährdet rperde. Denn offenbar hatte der Lehrer Mandus den Anttag wegen Einführung seines Religionsbuches an die Königliche Regierung gestellt.-» Rehaction.) L.4 iß .i 4 4i;L-t }.| H 4.4 i ■ Oesterreichischey Haiserftaat. Prerau (Mähren)- 26. August* MrivaMttchUWie noch au /vielen.lGemeinMiMährms- /warauchrMftr bisheriges Bethaus dM Maume' und r bcr Ausstattung nach nicht/nur.ein sehr MrftigeS/ > sanitätswidriges/ und nichts weniger als ein der Andacht angepaßtesnr sonrung zur Zmrnatricrchatiyn; i bei -denzinläntztschen: .Univer- - sttäten,. so. wje.zurAnstripüplrAei delr,PhilpjhphjDen.,Facultäten eine besondere Erlaubniß.zu.e.rthejlen. .Acdoch.^ist in' ihrer Matrikel 'dM beAmM ZÄE^'äelchem P ohne vorherige MatuMts - Prüfung' mit' besonderer ErlaubNiß des Ministeriums die Univerfität besuchenausdrücklich'anzugeben."

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