Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1860)
- Date
- 1860-08-28
- Page
- Seite 516 (sequence 8)
- Language
- German
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zMbiihni'K.aMnue r;sstcht? der -Bericht rdK Abgeordnetem LSchtSarzmann über 4>iebMlsi.Motiom^behandetten Pe'ttti omen i sr'a el.tt isch,er Sym gongen rä t p umAufhebung!des-§:-58^des!Bürherrechtsgesetzes, d.-sh. Gbei d) 'ft e llM g.d e r -I u d ewimit^den-übrigen Staats* bürgerMhinsichtlich.dvrgeMeindebürgerlichen Eerhältniffe: Bekanntlich -wurde über«bieftPeütioneNnNchero53sten Sitzungvom; berichtet und Äscutirß und'schließt lichr derAntrag angenommen, < sieMMMotlöNtzu bchaM deln, d. h. gleich einer solch'eN an.'hie AbtheilUngeN'M verweisen, in welchen eine-besondere Commission zur nochmaligen BerachMtz^eF. GegenshiMs^gewählt wurde, deren Bekrch? <y{fenfi^ bildet. Die Mehch^il. her^Commisston hat in Erwägung, daß im jetzigen Augenbuck und Angesichts der yaherkevorstehenden Atznherüngen Tw?demttGMEwesen Mdz iden. chMM rMWerbindung Oehendm BkstinW mungen über die gewerbliche Niederlassung, an den ortsbürgerlichen Ä^Dt^si^^M^HiM^KLS^Mdert werden' solle,''den/Hebergäng zur ,motivirten Tagesordnung-, vorgeschlagen,, wogegen her -rr einzig von dem BerichterstMer.selbst ausgehende Minderheitsanttag dNhin geht/-den'- Grbßherzvg'in- 'einer-Adresse um Vorlegung 'Mes' Gesetzesentwurfs 'zu bitten ,' wodurch, der §. ^58. des B/R. -,G.'astsgeh oben. uyd. demge,mäß'die MDtMWWriM.DaMh^rgssMch^üglichi/der'g^ meindebürgerlichen Dechältnisse / jedoch mit. Beschränkung hinsichtlich. de/Bürgernutzungen und' mit" Aus-? ^NsangHer. Sitzung. zeigtetzer.Herichtzrstatter.denM lauf. MÄM'titzqnMn Kä-chrjstlichm/Pürgem.der. Stadt DarDeimlan, ,n^^^as Gesuch Rr JftäelitenmNterstützt wird.'.-- JnlMseMM'ist'- gesagt/daß-durch die-Geno'ahrüng' des'Gesu^E^ Verfassung/'welche ^^bürgerliche Glesch ste^mrg^asser, 'StaatKangchorsgen^ausallen^ihren Bestimmungen zur-Wahrheit wurdet W NM;bekämpft die im Commisstvnsberkcht W - Gunsten der'iPetentM!'geltend^^gemachten Richtsanfichten Ävm'StändHunkt' ^der/hestehesiden Gesetzgebung'und DlMA 'gegemdmÄinHö^^Ma^iH MchiMdDncheschränW^Zu^HeiMmMg?elmum gleichartigerHustand nicht muh -im Lande/ sondern Häm figer - 'auch/in seiner undderselben 'Gemeinde geschaffen wurde. Seiner Auffassungnach ist das, was/die Iüden Mlangen,.'^^imMangsgesitz gegyr,'.hie christlichen Gemeinden, - .die M^yicht.als Angehörige qufnehmey wollen, und er würde es nicht gerecht finden/ zu Gum sten?nherir28^WiHeMHetenteN einest ZröMWgegeN L-30VMÜ 4 ChrffM ^ausMben. stMeshälbÄäMen^aber diese-PetitidnemMs - so vieleN Drten? Weil ulke diest GemeindenPch weigerten, JsMelitm'als Mitbürger auft zunehMen^ Wor lange solche Abgeneigtheit noch-bei-der Bevölkerung 2 sich Mnd gebh -würde Mawmit einerAenderung^im:Sinne desEinoritätsgntrags nunZwivttacht: 'UndrMnzuftiedenheit7-ausfäky.! Ga bl er halb die BeschränkungderJsraelitmmichtlediglichffür eine Folge desi Religionsunterschiedes. : Nicht überaD fei däsi-Bestreben beii ihnen wahwehMbarhOesfere Bildung und gleiche Nahrungsart mit drNWristen anzunchmeMMan könne -sie mr-verschiedene? Clgffew abtheilen- 7-denJstaM tenEerster Classe;-volles;.Bürgerrecht.gewährenmNd für die^ übrigen dasMorrückewiinMeftrMaffe> von-der Gn* reichung der entsprechenden Stufe-abhängig Wachen/ Solcheswürdet wohl, durch^eiNjGefttz zu -erreichenffein. Hnuß^!DerrDom<den ^Judew' aufi dem^ Lande-.häufig geübte speculattveW'eschästsbettieb/ die Speculationmamentlich! auf udienLeichtgläubigkeitr/minder ' bemittelter Landwirthe /selmicht-geeignet/:-Sympäthien^füv^hre Emancipationheworzurufem? Art a r i a und Oni tt e-l sind für volle bürgerliMMleichstellung der Israeliten und 'sür den Minderheitsantrag:' Kü ß w i e d e rdesgleichen: .Die Juden-hätten-nicht die Freiheit des Gewerbsbetriebes, weilttldieseri? bei uns. ein^ausschließliches Recht der Gemeindebürger'rsei.^-Durch -die -bisherige Gesetzgebung i seien sie; auf:den Handelhingewiesen/: Die Gerechtigkeit . Fordere,; daß? d'iese--Schranken--endlich sallen; nicht chieiZulaffüng/rstmdeÄ MMtchtzulassung-MDu-. deN'-zu-deul Gewerben gefährde die Gemeinden. Auch Prestinari ist für den Minoritätsantrag. Durch den §. 58. des Bürgerrechts sei allerdings der §. 7. her Verfaffung vMtztznMsjschOchtHiMhHolitW unmöglich, ^ihn MMsiltssm.,^DerHrund der bisherigen. Beschränkung ^sei. ^o.ch wohl' in'dem confesstonellen/Moment Z^raeÄHine Religion' anderes^^ Man bHrpere M bestanhist häMer, dastAeJudöu ^eine^urgMichen GÄerbe/hürMn/chölltest/ und 'doch' wolle/män' ihnen die Gelegenheit' dazu mchik gedenk' Auch Ä che ndach^iAmichbgMr'denÄlm derheLtsanMgtzi undhstagk)an/? ob-W nicht etwa^imch der' Bundestag'Mit"diesehDagh bkfchüftige/ "FH Md wid Hallt Nnd Haller. /HWwWMWÜM MMD etwä^ für Hie Judmkgeschehen/Mch sei jeI'HM,nM der - g^eiguettzZeltpunkt,/ ^Manchabe auf-dieseM. Landtag schon so vielbeschlosteNiMd -möge deMfolgendeN auch