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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-07-31 · Heft 31 (31.7.1860) · p. Seite 460

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 31 (31.7.1860)
Date
1860-07-31
Page
Seite 460 (sequence 8)
Language
German
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M reiten^--sollLdH^rr - H. Zündet WiMMsuEen^^oMe odear' tzegen''-h'ie'Auden zümrgüMentireU,^gleichsam als lÄ^st dadurch-die -Verscherzte GNüst der JünkerW ckinkkin^kl.-Wir > Wülierr' -eslnichö Mrf Hoffnungslose KMstfe'ÄffMtM' Me Heirett göMM? mr; i:;h't .Ww irr.)iv.?.:' Utihr»t'£ /r.;*.;-.. - -. i Auö,)WlestpMW^ 2f, Auli. MHGe^dtzSs,MD tünz^Mn stesuM,-^worunter M.ijraelllftisM... M^st ^di^^as, uorchalv Mrhältstist zur Wmryg,, HMchA.- M b^;Hn^^^ttzn^dk M -MR/AsMen^^Müs^ woruntet^H fstgstitzM waG eine.A^^genste HMestz/DeiM^cher letzteren Meht^i^/dieA^zm.HDältniß. '.van >. i" M. fb. . . . ’!J Magdeburgs im Juli. Das/MiNisterial-Blattsür die VeMaltuNg des-Innern enthält in stiner' jüngM NMrner -Möt-T) Mgende-MchtW Verfügung:" --- ^-^^^39)^Bes^^^i^andeU -ShU-ag öge n-Vo r- -- stMd^UU-, Me! Eintragung-dev-iMMuslände g es ch l offen e-n' - j'üVLs He niE h E - L m -d' i el^er-kchd- ' - l ichen E h e-R eg ist er be tre ffend / - -. <"'* ' vom' 1'4r'Ap'LLl>1860. ' - 'Dem Synagogen-Vorstande zu W wird Uns die Anfrage' vom M.! März d.- % ob eine im Auslände vollzogene jüdische Ehe der nachträglichen Eintragung'in dgs^ -gerichtlich geschlossene Ehe-Register n.ach ^orhxrigem ^rstgestote. bedMe^ Folgendes ' eröffnet st . . . ....!Wi^DMHey.Mer die Förm^hest Eheschließung d^r'.Juden."beziehen.. sich,wie die. §8.^..'und^22. des Gesetzes Mttt233tflf^£^^^ preußischen Unterthanen jüdischen Glaubens in den preußischen'Landen, miti Ausnahme der zum Bezirke des Appellationsgerichtshöfes in Eöln gehörenden Lattdestheile, abgeschloffeneNEHett. Hieraus fotgtzunächstdaßMettn M jüdischen- Eheleute - Mt Zeit der- Eingehung - dev Ehe ÄusMderngeweftn: sind mnd dieEhe iM Auslünde-geschloffen -haben/ die-Gültigkeit der Ehevonder Beobachtung der Förmlichkeiten abhangt, welche die^Gesetze des Landes 'erfordern/--inwelchem die Ehe geschloffen^ ist, wenn-dle! Eheleute auch - späterhin preußische Mnterthanen'g'etvörd'en'sind:- -Das-'Gesetz vom-23. Juli 1847entscheidet zwar d'ie'Hrägsrr; **r- >. ' ‘ Mr. in welcher Form von Inländern eine Ehe imMüs- - '' ' - lanWgeschloffen werden kann/ /' --»"5 . i-v.t: nicht und-eben-sm wenig findet sich darüber im^AllA Landr.^r eineausdrückliche 'Vorschrift., -Mein 'die Ehe wirdMurch Men-Vertrag geschlossen/^sAorttMeN! deshalb irüWchtlich der^ FoEHtzestEingehung div allgemeinen Regeln übe EingehMKdcr VerträgtM'Anwendung, Pa das preußische Eh.erecht. davon, keine Ab- DchuuMtUt. : -lu; - -v™™7i{/- Ul'M Du augemelnstÄegel §. stl 1ÄheikI.!Titest5^ des Allg. Landr., daß' die 'Form der Verträge sich' nach' den 'am^O'tte ihres Äbs^luffesgeltenden' Gesetzen 'richtet, ffMt deshalb^^duchsdei der Ehe'Anwendung,.und °ist (vergl^ VornemUnn Erörterungen^ im'Äebiete des preußischen Rechts^H^eft ' ^' ' S. 80. 8i:s' auch sür die Form der Eheschließung von' dem Ober-Tribunal als maßgebend. ang'enoMmen. Die Bestimmung' des §. 170. TH'eil'U.^Tit/1'.< Ällg? Landr./ naH' welcher die'zur Umgehuüg der Gesetze im Auslande geschlossenen Ehen nichtig oder ungültig sein sollen, bezieht sich nicht auf die Form, sondern auf die'Vorschriften über'Ehehindrrriiffe: Und steht der' EiNgehüiig 'einer Ehö' v'ön, Inländern im Auslande an und für stch uicht entgegen. Daraus ergiebt sich, daß, eine im Auslande nach den dort geltenden'Formen geschloffene Ehe preußischer Unterchänen, also auch der Juden," gültig üst,^oM daß es. einer Eintragung in die gerichtlichen Eheregister bedarf./ Es' ist aber i in. einem, solchen Falle nothwendig, daßi-die.Eheleute, 'wenn die/Gültigkeit ihrer Ehe in Frage gestellt Ed, denMachweisdev Beachtung Her Mi Eingehung der Ehe < an dem Orte ihrer Abschließung vorgeschriebenen Förmlichkeiten führen^ Ob 'die Brautleute es. auf-die hieraus für sie: entstehenden Schwierigkeiten und Nachtheile '.ankömmen/lassen.wollen, /niuß^ihyen überlassen' bleiben, da' es. in'ihrer. Hand -liegp' -keselsen durch die Beobachtung^ der im Gefttze vom!-23i- Juli 1847vorgefchriebenen. Förmlichkeiten zu vermeiden. - Did ErfülLng.<dieftr -Förmlichkeitenickönntei; nur-lin dem Falle eiste -Schwierigkeit erzeugen/ wenn Einer' der Brautleute - Ausländer uisv und l im Auslände eine Bekanntmachung-des^ Aufgebots5durchMshang an Gerichtsstklle/Mn.dmr Rath!--iöder Gemeindehüuse'/nund in/ deffew Ermangelung Un--'der WöhUung' des Ortsvorstehers 12, 'a.-a:-O.) 'Nichts stcktfindrt. - Allein iwibiesemMlle/genügt eswenn das! Aufgebot‘Msder im Auslände Äblichen: Form 'erfolgt undldem nnläMschen Richter -chie-Befcheimgungr der /auswärtigen/Bek hörde-idarüber Meigebracht/wird, daß -das^.Aufgebotnn dieser!FormleLfolgvUnd-daß/dfeselbedie-gesetzlich!-vorgeschriebene^M l •' r;in . i u ^Mrd-chLeseiBefcheinigung -binnen 6 Wachem MH

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