Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1860)
- Date
- 1860-06-26
- Page
- Seite 395 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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395 und an dem Mangelde.s nervus rerum gerendarum andererseits abprallt. o Unserm / allverehrteni 'Landesfürsten, dessen väterlich liebende Fürsorge seine ihm Untergebenen ohne Unterschied gleichmäßig umfaßt- und dessen Dienern, gleichfalls von einem acht humanen Geiste beseelt, , welcher schon so mannigfache Beweise von würdigender Anerkennung und Belohnung .persönlicher Verdienste? Einzelner seiner israelitischen Unterthanen gegeben, wird auch der fühlbare Mangel ganzer Communitäten nicht entgehen, ohne nicht diesem da, wo er die höchsten Interessen des Lebens niederhaltend, verkommen und verkümmern läßt, wo möglich abzuhelfen. I. Mayer, Lehrer. Preußen. Berlin, 19. Mai. Auch, in der heutigen Sitzung des „Herrenhauses" kam die Judenfrage noch einmal zur Sprache. Sieben Petitionen*) sind gegen die bekannten Ministerial-Erlasse gerichtet, welche die Befähigung der Juden zur Kreisstandschaft und zu obrigkeitlichen Aemtern aussprechen. Die Commission beantragt unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Herrenhauses vom 24. März d. I. Ueberweisung an die Regierung. Frhr. Senfft v. Pilsach für die Com-, misston. Minister des Innern, Graf Schw erin: Der Standpunkt der Regierung sei bekannt; derselbe weiche von dem des Herrenhauses ab, und er glaube nicht, daß durch eine neue Erörterung eine Einigung erzielt werden würde. Nach einer unerheblichen Discusston wird der Antrag der Commission angenommen. Die übrigen .auf Juden und Dissidenten bezüglichen Petitionen, über welche bereits berichtet worden, werden ohne Discusston nach den Anträgen der Commission (durchgängig Tagesordnung) erledigt. Oesterreichischer Kaiserstaat. Raab, 11.. Mai. (Privatmitth.) Der in den letzten Jahren allgemeine Aufschwung des Schulwesens in Ungarn hat auch auf unsere Schule den wohlthätigsten und erfreulichsten Einfluß geübt. Diese Schule, seit mehreren Jahren unter der Direktion des Herrn I. Deutsch, *) Gewiß ein sehr klägliches Resultat der vielen Wühlereien der Feudalen! Redact. eines guten Rufes sich erfreuend, erhielt durch dessen humanes Wirken für Cultus und Schule am 4, September v. I. die Sanction als vierclasstge Hauptschule, an welcher 6 Lehrer wirken, nämlich 4 Claffenlehrer, 1 Religionslehrer und 1 Lehrer des ungarischen Sprachfaches. Der neuen Schulordnung Rechnung trag end, deutete die hochlöbl. k. k. Statthalterei an, daß der würdigste der vier Ctaffenlehrer zum Director erwählt werde. Die Wahl trafHerrn Fischer, der durch pädagogisches Wissen, durch rationelle Bildung als Lehrer und Mensch und durch ein dreijähriges eclatantes Wirken an der Schule dieselbe vollkommen rechtfertigt. Anfang April erhielt Herr Fischer sein Anstellungsdecret als provis. Director der Knabenschule und am 15ten desselben Monats legte Herr I. Deutsch im Beisein der Lehrer sein würdevoll verwaltetes Amt nieder und Herr Fischer übernahm es mit dem feierlichen Versprechen, seinerschweren Verantwortlichkeit in dieser Eigenschaft im ausgedehntesten Sinne Genüge zu leisten, und er besitzt auch alle Eigenschaften und Fähigkeiten, um sein gegebenes Wort in Beziehung zur Regierung, zur Schule, zu den Lehrern und der Gemeinde lösen zu können. — Wir leben demnach der.sichern Hoffnung, daß er in seiner neuen Würde eben so wacker wirken wird, wie er als Lehrer bis heute wirkte und wirkt. I. Hoffmann. Wien, 25. Mai. Aus Krakau vom 23. d. meldet man der „Presse": Unser Magistrat scheint über die Stellung, welche den Israeliten eingeräumt ist, ganz andere Anschauungen zu hegen, als . die neue Gesetzgebung. Während die letztere den polnischen Juden wenigstens bedingungsweise das Recht sogar zur Erwerbung von Realitäten einräumt und alle Schranken beseitigt, welche dem Israeliten den Betrieb irgend eines Gewerbes versperrten, will der hiesige Magistrat die Absperrung der Israeliten im Ghetto auch fernerhin aufrecht halten. So zog kürzlich ein armer jüdischer Handwerker aus dem überfüllten Ghetto, wo er keine Wohnung und wenig Kunden finden konnte, in eure bisher von Christen allein bewohnte Vorstadt. Da befahl die Gemeindebehörde dessen sofortige Entfernung; als der Gewerbsmann sich zwei Tage Frist zur Räumung der gemieteten Localität erbat, wurde ihm diese Bitte abgeschlagen. In einem zweiten Falle wollte ein jüdischer Kaufmann Wohnung und Handlung in die „Stadt"-verlegen s um dazu, was kein österreichisches Gesetz verbietet, die Erlaubniß zu erhalten, be-