Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1860-05-08 · Heft 19 (8.5.1860) · p. Seite 276

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
24 (1860)
Issue
Heft 19 (8.5.1860)
Date
1860-05-08
Page
Seite 276 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/3224737-3226202-3226222--18554-3247523
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ill 5'fv* ~ 3 |f } 3 ||Pf Jj { 1 V .^BCgspg M segnen" — worauf er.Zen Priesierdas Volk erbt man öffentliche Gerichtshofes von Nordholland die Einführung des bisherigen Advocaten Herrn C. D. Asser in sein Amt M Rath dieses hohen Gerichtshofes statt. Der Präsident des- H'Wst dankbare Anerkennung derVerdienst'e des Herrn M. Godefroi aus, der vor Kurzem, zum Juftizminister ernannt, aus dem Collegium geschieden.,lvar,..-ünh, begrüßte Hayn. Herrn Asser, der an dessen Stelle berufen worden. Letzterer wandte sich in seiner Antwortsrede mit herzlichen Abschiedsworten an die Mitglieder des Barreaus/ worauf der' BmLstand:«hoMbm^Mn^zu-/Mn«r^Mnemlung.>^eglückwünschte.« Wir bemerken, daß der Nachfolger des Herrn - Goßefxoi in. seinem hohen Richteramte, Herr vr. Asser, ebenfalls ein Jude?ist;-Manstehd ctlfob<iff der Ausspruch des Herrn Simons, daß ein Jude eher Justizminister als Richter sein könne, ebenfalls ans dev Luft gebürgerlich es Recht gewesen sei und insbesondere den Indem, nicht ^gestanden hatte, mit der MortdauM'dtkses AuMFiMsKWer dieMH'eUiNe HUiWeEltM>eAJsrae- 'liteMÄ»i^?MChrist^-NrMMMd lMh M 'Mch^r^knd Pflichten nicht berührt werde. Die Basis der alten Än- ^haltischen Landschaft, die übrigens durch die Verfassung "von 1848 hinfällig geworden ist, wußte auch nichts von ^Her die neue Landschaftsördnung denselben dieses Recht gewährt. Wie -wir Hören, haben sich die jüdischen Gemeinden bei der ^jetzHe^MHschH))^g^,mHf.^eMhigt, beabsichtigen vielmehr ' zu' remönstriren und sich namentlich gegen die Unterscheidung zwischen der Gleichstellung der Israeliten in bür- Mr l i ch rn - und derjenigen in staatsbürgerlichen -Rechten--zu-verwahren...,; Auch in der verflossenen Woche tst/nNser VlM vorzugsweise auf Preußen gewendetMorhen^ /ZünMftHnd jene Demonstration wirklich statt; - welche 'die Junkerpartei als den letzten Versuch, ihre reaktionären An - und Absich- ^ten^wietzertzurÄelkmMu bringen, ins Werk gefetzt, wir griHnBst^chen^der Richter Godefroi^ uruß sein Amsso wacker gepflegt' haben,/daß er nicht allein, zum Justizmiinster'ernannt wärd; sondern man ihm auch einen Juden zum Nachfolger im Richteramte, gab-'^7- Aus--Müen^ vöU 24i-Ap'rih ^meldet. manHi>Gestern/ wurden auch hier in der Schottenkirche in einer Predigt die Christen ermahnt, nicht bei Juden in Dienste zu treten." sJneinevKredigt, die Angehörigen ftiNerGemeinde von Dem abzumahnen, was der Prediger für schädlich erachtet, kann keinem Geistlichen verdacht werden. Allein die; höchsten kirchlichen Strafen bis auf Verweigerung des-Leichenbegängnisses über eine vom Staate gütgeheißene Handlung? auszusprechen, ist denn doch etwas Anderes- Und für den ganzen Staat die traurigsten Conseqnenzen in sich schließend, wenn es geduldet wird.) — - Es ist auch in diesen Blättern berichtet worden,- wie ist -der neuerdings öctroyirten Verfassung von Anhalt die Juden des activen und passiven Wahlrechtes beraubt worden sind7 Der Einspruch der jüdischen Gemeinden bezüglich dieses Ausschlusses ist bis jetzt noch nicht erledigt. Auf die dieserhalb an Se. Hoheit den Herzog gerichtete Petition ist vor Kurzem beschießen worden, daß die Wahlfähigkeit der Israeliten darum ausgeschlossen bleiben-müsse, weil ' die Landschaftsordnung auf der Basis - der frühen: ständischen Anhaltischen Gesammtverfassung beruhe, nach - welcher die Landstandsfähigkeit kein allgemeines staats- .mpnen-;die. ,zwe.i.HeHei^MqMchHetri^en^^ldressen an den Prinz- Regenten gegen die»staatEbüxHMchen Rechte der Juden und für die befänUten Ä'äitäN/örlägÄ^^ Am vergangenen Sonnabend empfing Se. Königl. Hoheit der Prinz-Regent im Beisein des Fürsten zu Hohenzollern eine aus Angehörigen verschiedener Provinzen und Stände bestehende Deputation. Die „Kreuzzeit u u g " enthält über diese Audienz folgenden Bericht: „An der Spitze der Deputation, deren Kern Rittergutsbesitzer der fünf östlichen Provinzen bilßeten^un§ Mr"'sich einige LandleuleauhMestphalen und einige Burgex'Berlins*■),angeschlossen -hatten, befand sich, der Grgf Botho zu Stolberg-Wernigerode, welcher, die 'Veranlassung: und Verbindung beider Adressen darlegte und demnächst die Mitglieder der Depittation vorzüstellen - hie Ehre Chatte. Die crstgedachte Adresse, worin Se. Königl. Hoheit gebeten wird, das».alte Rßcht, ^ie^JHdm ständische Gerechtsame nicht ausübcn und ^öffentliche' Aemter nur innerhalb der durch das Gesetz vom 23, Juli 1847 bestimmten Grenzen bekleiden dürfen, 'in' Gnaden aufrecht zu erhalten, wurde unter , eingehendem Hinweise auf die rechtliche Seite der -Frage von dem, Regierungspräsidenten a. D. Frhrn. v.' Senden/überreicht. Die Adresse we- *) Was mögen das für Leute gewesen sein? Warum 'giebß''W^,KMMtüüg^'''Mek"Zähl',^noch''''NähMS''Ln'? ■U>r. n- ^-Mssdact. d.'A/-^ WG^

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.