Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1860)
- Date
- 1860-03-27
- Page
- Seite 190 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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100 ui lich die religiöse Erziehung, wie die Mildthätigkeil im ganzen Lande eine oberbehördliche Leitung erfahren. ^lnte.' es nun^ nichts fehlen, -daß gleich von vorn here^^ehr^re .GemeindeG gegen" die eigenma^tige Bil-^ 'ch»' ‘V* "v: ” V * '>>- 4'^ düng eines Organs für die jüdische Gesammtheit, das^bei der anfänglichen Verläugnung seines vorwiegend religiösen Charakters unsere Glaubensgenossen ohnehin dem Ver»! dachte einer /politischen Sonderbündelei ^außsetztt, ^Wenigstens in i rkd^r/?er^ Äffe* , ^v^fuhlen wir uns nach den nunmehrigen Vorlagen, die über die wahre Absicht des Unternehmens keinen Zweifel mehr walten lassen, aus folgenden Ursachen offenen^uiMenW schiedenen Auftreten gegen dasselbe" veranlaßt: I. Jede Art von geistlicher Herrschaft, deren,Herstellung hier doch im weitesten Umfange bewirkt werden wistwiderMh^dem innersten Wesen des Judenthnms, d.as. all' seinen Bekennern dre gleiche Priesterlichkeit beimißt, keiner andere^ AMrität/als M^deS ^göttljMn Mortes' in und Geschichte anerkennt, den gesetzeskundigen Bastarden de«^^-ho^MriesterliHjen..Mpj^l.chorzieht -unh. jed,em.- Mit- ^liede des ,,Pri.esterv.olkes'^ die freie Forschung im göttlichen Worte.nicht bloß,gestattet,..sondern bestehlt. , Blos in .seinen^ Uranfängen exsorderte die Unreife, des noch. in heidnische/Anschauungen .versunkenen.-^ VolksS . ein,, b.esson - d ,e r e ß. Priesterthum als..Pachter; der Lehre und Hand- Haber ,deS, Gesetzes,. abex.chuch nehen diesem zeigte sich gar bald in den Pr o p h e t e n., .eine freiwaltende. Geistesmacht, w^eHe gegen die .hierarchischen....Gchranken^'und..damit, zugleich. gegen hie^ gesetzliche Erstarrung. ankampfte. , Ja, schon,:zur Zeit.des, zweiten.Tempels. wurdedie. Lehre dem priesterlichen Einstusse immer mehr und mehr entzogen durch das. Institut der. der. Aesetzes-Lehrer und - Ausleger, womit der.Anerkennung der Selbstständigkeit in Ergründung der heiligen Vorschriften, von selbst Bahn gebrochen war. Pur.stoch das.große Synedrium. in Jerusalem. konnte allgemein bindende Entscheidungen, erlassen und die Einheit der religiösen Praxis erhalten^ wie denn nach dessen. Auslösung die verschiedenen Schulen oft in sehr wichtigen Punkten auch im Leben weit auseinander gingen (Maim, Mamrinr i> 1—4.). Und selbst das Synedrium besaß seine Machtvollkommenheit ursprünglich nur als Gerich ts Hof, als Handhaber der S1 aatsgesetzgebung, zu deren Gebiet auch die religiösen Vorschrift ten gehörten. , Mit dem. Untergange des , jüdischen Staates .wurde die.,Gewalt, desselben ijn tiefsten Grunde er-, schultert und nur darum, noch theilweise forterhalten, weil die. aus. ihrem ganzen bisherigen Lebenskreise gewaltsam heranSgerissene Nation -— zumal unter schweren Verfolgungen und inMmangelung eines geordneten Tradwions- ~ av viii» fliM'flV -^-'.utage .^in ^/^alle tralbehörde durchaus Muffte. Als aber nach Verladf^on einigen Jahrhunderten das Volk mit der neuen Lage vertrauet, dir Mischnah gesammelt und die Kalenderberechnachher mit dem Mt, um wenigstens. .auf der vorhandenen Grundlage der vollen freien Bewegung Raum zu geben. Auf altgläubigem Sland- - punWWrv imn^allerdstrD^dieser geschichtliche Gang in einem andern Sinne beurtheilt, allein gerade da kann von ei,M Wiederherstellung einer religiösen Oberbehörde mit jesetzgeherischer Äutorität aHßerhglb der messianifchen. Zeit am wenigsten dieMede,. sein, jntzem, nach^jher talmudischen Lehre eine'solche Autorität lediglich dutch die/schon '^^Me^IahrhÄnPrt^'.ya^h M,. Kiyp.elzEstörüttg''erloschene 8wiclmd verliehen werden konnte, durch welche der göttliche Geist in ununterbrochener Aette von Moses bis auf das große Synedriuiy jy^3MsalMcU.ntzMtzy>/edeHWMn diesem aufi „Die folgenden. . «Costegien fich.-sonpstanzttz...- Der „Board",ger^äth somit,im argen, Miderspruch;.nnt.sich selbst, wenn er einerseits, di^,,Anhänglichkeit, an das rabbinische Judenthum so weit, treibt, ay derMAen,ommenen,G^het^- förmel kein Jota aydert». lassen zu mosten.,, und.andererseits doch wieder mit der Einsetzung eines obersten Rabbinatscollegiums umgeht, das die amerikanische Judenheit als Auslege^AeTiGHetzers^(expöstnlltzrs ok tl,e law) beherrschen und demnach mit einer förmlichen Synedrialgewalt bekleidet werden soll, während mach dem Talmud . selbst daS g e s a m m t e Israel heutigen Tages nicht im Stande wäre, eine fötche'-'Wra^i^in. gesetzlicher Weise zu Wege zu bringen, resp.'! auf irgend Jemastden>Mnd wenn er auch Rabbi Akiba .an Größe gleichkäme, die Schchinah zu übertragen. ' . " . /V' II. Eine solche Oberbehörde würde / anstatt das religiöfe Leben und die Einheit' in demselben^zu fördern, voraussichtlich nur noch weitere, und tiefere Spaltungen veranlassen und dem religiösen Fn'dlfferentiSmuS. Tausende hon. neuen Opfern zuführen. Die faktische, wenn auch nicht grundsätzliche Lossagung von einem größern oder geringern Theile der Herkömmlichen.Gebräuche Gerten^per-weit, weit überwiegenden Mehrzghl)der amerikanischen-Judenheitist eine unbestreitbare Thatsache.. T)ie Verschiedenheit-dev religiösen RiMuyg,;au§ert fich fast ausschließlich iaufrdem' Gebiete des öffentlichen Cultuß.. Jm -Lehemsind! nhr>noch