Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 24 (1860)
- Issue
- Heft 11 (13.3.1860)
- Date
- 1860-03-13
- Page
- Seite 169 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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m 'sigesAnsschrelben-deshiesigenisra'elitischenVorstandes,. 7tye0^en^5ptrigenf; fein; ÖSd^er,1 HerrL'ismcrnE ist, s Enchtei d'. ^ie isr.' VorständebeV, Provinz, Ober- t!>'«W erlaffep.auf iVeMnlassungs!?c>eS7Herrn M/iLisMÜM^ : .'■! .!; : >■- ' ur. i Derselbe hat v origes Jahr einen - Wohlthätigkeits-! 'Verein" für arme Kranke hiesiger isr. Gemeinde ins .Leben gerufen, und beehre ich mich ein Statuten- -WMplär 'ebenfalls' zu Ihrer Einsicht'und Beurtheilüng beizuschließen. . .; Ferner 'tfätf nichtunerwähnt bleiben, daß dieses Haus aus,r i g n e n Mitteln se chs v a-t e.rla.'seKind er! ausbilden , läßt, welches aber nicht einfür allemal geschieht/ sondern successive beim Austritt einer dieser' Waisen wird eine andere an deren Stelle ausgenommen..' - J c^ b i n nochrnMzil'Dnde^ ' Außerdem, daß dieses Haus von den jährlichen Cültuslasten der Gemeinde rnehr' denn die Hälfte trägt, zahlt es die Hausmiethe <dest Lehrers -und trug : zu Anfang dieses Jahres darauf ,an, - hem, Unterzeichneten eine-- Gehaltszulage -von 50 fl. zu: gestatten, welche auch gegeben wird. Ihr' Reichen in Israel! lernet an sollen Beispielen^ Religiosität' und 'Wohlthätigkeit üben in dem daraus bezeichneten Maßstabe,' dann wird zur vollen Wahrheit', werden ' Ottensoser^ Lehrer. Preußen. Berlin, 1. März. ' (Privatmitth.) Der Vorstand der hiesigen Gemeinde hat ein Circularschreiben an die preußischen Gemeinden verschickte m welchem er den Beitritt zu einer Petition wegen Aenderung der den'Eid mora judaico betreffenden gesetzlichen Vorschriften erbittet. Diese Petition soll an das Staatsministerium gerichtet werden, nicht an den Landtag, da; dieser eine solche Petition doch nur der: Staatsregierung zur Berücksichtigung überweisen würde. Der Berliner Vorstand will also denselben Weg beschreiten/.den Sie, Herr Redacteur, im vorigen Jahre'in Vertretung von 226 Gemeinden wählten. Daß jener in der Petition bei dem Rückblick auf die Vergangen- < heitJhre Petition, welche hinsichtlich des' Eides in so kräftiger'Weise 'ein gleiches Petitum umfaßt^ über- : .geht, .-anstatt-! .sichdurch Berufung.auf dieselbe einen Nachdruckumehr zu verschaffen^ liegt einmal in der- Na-= tur der dort wirksamen Motive. Die Petition verlangt Aufhebung aller jetzt gesetzlichen - Vorschriften über dew Judeneid und die Formulirung des Eides mit den Worten zum Eingänge:7HJch schwöre bei Gott, dem Einigen und Ewigen, daß u. s. f.", und am Schluffe: „So wahr mir Gdtt helfe." Hiergegen hat sich nun am hiesigen.Orte eine Opposition Seitens 10 Gerichtsassefforen jüdischen Glau- * bens erhoben, welche bereits ebenfalls an die Vorstände jüdischer Gemeinden ein desfallstgeS Circulär gerichtet haben. : Sie schlagen nämlich vor, daß chie Eingangsformel laute .' „Ich schwöre bei Gott dem^Allmächtigen und Allwissenden." Ihre Gründe sind, daß in der vom Berliner Vorstande vorgeschlagenen Form der Eid ein confessioneller, ein jüdischer bleibe, welchen der christliche Richter abzunehmen nicht für berechtigt angesehen werden würde; die von ihnen vorgeschlagene Formel sei eine allgemeine bürgerliche, und würde die Einführung eines allgemeinen confessionellen Eides zur Folge' haben, während die erstere die Gegner als einen Belag begrüßen würden, daß den Juden ein Eid, der für alle Pürger paßt,, nicht genehm wäre. Wenn wir unsre Meinung offen aussprechen sollen, so scheinen uns diese Gründe unhaltbar. Im Gegentheil werden unsre wirklichen Gegner jene ganz allgemeine Formel als einen Ausfluß der Juden 'ausgeben, - die.überhaupt jede Consession, jedes' charakteristische religiöse Zeichen von sich abthun. wollen. ..In der That, so lange der Staat bei dem Eide confessionelle Formeln ftsthält,sehenwir nicht ein, warum gerade ' die Juden' in allen öffentlichen Stücken confessionslös erscheinen sollen. Kommt der Staat dahin, eine allgemeine Schwurfortnel für.Alle'"einzuführen, so wird er es auch für die Juden thun, wie dies für die Geschworenen bereits geschehen W Wir halten uns überzeugt, daß die Petition >um eine so allgemeine Formulirüng des Judeneides ganz ad acta gelegt werden .wird, schon um den Bekennern anderer Neligionen, welche ebenfälls eine allgemeine Schwurformel wünschten, seinen solchen Anhalt nicht zu geben. Von den allgemeinen Grundsätzen der: jüdischen Theologie aus' haben selbstverständlich beide Formeln ben* fetben ein Richter den vom Berliner Vorstände vvrgeMägenen Eid abzunehmen beanstanden würde, glauben Mir-nicht, da am Ende dies nur eine Marotte preußischer Gesetzgeber ist, während 'in allen andern Staaten die Richter den Juden- 11**