Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 53 (26.12.1859)
- Date
- 1859-12-26
- Page
- Seite 759 (sequence 5)
- Language
- German
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gMnWp-dM andern«Eonfefsionm eine Schmach 'und HkrÄbwürdigunK HesJudenHums.#;> eiw kränkendes und^ schmerzliches Mefühk verursachen, daS sich i leider ost^ßrMtz-M' traurigen Zerwürfnissen äußert^ Denn soMerüguAem'and - dem -frühern^regellosen anarchischen Schulzuständen LK. Ungarn/ das Wort reden möchte, so ist wiederum jetzt der Gegensatz zu schreiend, wo den Gemeinden und^Rabbinen seder-Vinfiusi^gettommen ' ünd dafür das gesummte Schulwesen dem katholischen Klerus ganz'Und gar' übertragen wurde. Ein solches- Mißverhälmiß muß auch natürlich nachtheilige UebelständeZerwürfnisse, Competenzstreitigkeiten erzeugen! Sobald die Schwerkraft der Schule außerhalb -der Gemeinde liegt, so ist. deren. Bestand' mehr erkünstelt als natürlich/ da ihr das eigentliche'LebenSelement^ die-Liebe und daS Vertrauen 'der Gemeindeglieder' abgehk — Wir wollen die die israelitische SchulehetrEenden Verordnungen §§. 465—^478 nicht einzeln irntersuchen; aber üst nicht eine israelitische ReligionSünd Consessionsschule, geleitet und/beaufsich^ tigt von einer katholischen Geistlichkeit, ein Widerspruch itt sich selbstein evntradieüo in aäjevto! Soll der ka-- tholische Loealschul - Director oder der Schuldistricts- Auffeherund: Schulrath den Unterricht im'Hebräischen, in ' der Religion und - der Thora inspiciren?? Freilich hat nach H. 478. der SchuldiftrictS-Aufseher bei Prüfung der israelitischen Religion, d. h. des gesetzlich vorgeschriebenen Lehrbuches Bne Zion „bloS die Ueberzettgüng sich zu verschaffen,, daß nichts den To l e r a n z - g'esetzen Wid riges vorkomme"; aber die Ueberzeugung, daß inder Religion deN Toleranzgesetzen nichts Widriges vorkomme, ist nunmehr überflüssig, das Lehrbuch Bne Zion isi außer Cours gekommen, die Bibel, das lebendige Wort Gottes, in der Ursprache durch eine vom Staate: veranstaltete Ausgabe der Schule zurückgegeben. — und doch will man die alten Verordnungen aufrecht erhalten!! — Das Ministerprogramm vom 22. August hat die Regelung, der Verhältnisse der Israeliten in Aussicht gestellt; aber ob die Schule auch dahin gehört-: wissen wir nicht — — und doch thut hier baldige.Abhülfe Noch! Denn wenn schon de facto die alten Verordnungen ignorirt werden^ - sochabendie Vorgänge in Galizien:-in. Betreff des Haltens" christlicher Dienstboten gelehrt, wie bleicht es ist, solche - längst: vergessene Gesetze: hervorzuholen und' aufzusuchen, /.-/..-u : u . Schließlich' bemerken wir noch,' daß der Preis, 98 Neukreuzer,; am: Vergleich; zu, dem - der Bibelgesellschaft ten immerhinhoch,zu/ nennen / ist^ .Eine schöne Stereotyp ausgabe der Thora Hei CarlTauchnitz in Leipzigs in gepreßte Leinwand; gebunden, - kosteb auchnur 10 Ngr. 50 .Neükreuzer —- also saffdie Hälfte weniger alS obige! Ueberhaupt sind die BibelallSgaben 'i'dh bei Tauchnitz,', da. man. in?letzterer Zeit Venen der Bibelgesellschaften nicht 'mehr traut,- sehr zu eMpfchlenindem sie ungemein billig sind, - obschon die Typen: Vieles zu. wünschen übrig lassen: Ihr Bibelinstitut/ Herr Redacteur? wird;hoffentlich, hierbn-chklen W ü nsch en un d Ansord erung en - en tsp.re.- chen! : : l , D.-Oppenheim,- Rabbiner.-n; - . : N. S.- Sie erlauben! hiev: zur hemeHen,-Hast die mich betreffende Notiz: No. :47. Vhrd.s geschätzten Wiener! Correspondenten eine Uebertreibüng: ist,- * dal ich blos meine pia desideria vertraulich! an Freunde - mitgetheilt,habe! - ' n. * .--'.t.r nr:-r -Wien,.6. December.: Die „Presse^ : zieht auS.der bekannten Verordnungüber -die. Aufhebung des! kreisamtlichen EonfenfeS: bei::Juden e h e n folgendEonfequenzen: „Zugleich ist in diesem Erlasse der Grundsatz ausgesprochen, daß die vor Kundmachung: jener Verordnung ohne kreisamtliche Bewilligung eingegangenen Judenehen deshalb allein , nicht mehr als ungültig anzufehett seien und daß die aus dem gedachten Anlässe verwirkten Strafen nichtin' Pottzug gesetzt, so wie die im Zuge befindlichen Strafuntersuchungen eingestellt werden sollen. Dem -neuin Gesetze::ist hiermit eine rückwirkende Kraft beigelegtwelche es , ohneeine solche : ausdrückliche Erklärung des Gesetzgebers /nicht haben :würde und die von allen Betheiligten-gewiß mit der aufrichtigsten Befriedigung ausgenommen werden dürften Hieran. knüpst sich, aber noch, eine andre Frage, welche leider in dem Gesetze nicht ausdrücklich beantwortet ist, nämlich. hinsichtlich. der Legitimität der in einer solchen Verbindüng vor dem 29. November 1859. erzeugten Kinder: Ohne Zweifel mußten bisherdie aus einer ohne kreiSamtliche: Bewilligung abgeschlossenen.Judenehe hervorgegangenen Kinder für uneheliche angesehen werden, und dies selbst dann,Menn einem ihrer Elterntheilei die schuldlose Utzwiffe;cheit des Ehehindernisses: M statten kam: Wirr sind demnach der festen Ueberzeugung, daß es inderüllerhöchftenWillensmeinung gelegen: sei, die rückwirkendes Hrafisdes neuen Gesetzes: auch auf die in.solchen Judenchm,- wie