Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 42 (10.10.1859)
- Date
- 1859-10-10
- Page
- Seite 612 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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■ m .KAste sedes Einzelnen.ÜMt-., der, P^bxeitunss hieftS, M^e^^hitt-ezmd.Fy^gegMHette^ i dM ÄittheilungHr H^Mlein^b^tragen wM Pr. - " Weß^ 2^ HM.. MipsttmitM)- Es. wich wohl - den Lesern der A. Z. d>J^..angenehm fein/; dys Re- : snltat der Anklage des Herausgebers der in No. 34. d. Bl.? besprochenen,judenfeindlichen,Schrift erfahren. j J;': Im 5,. d. ÄM, chap^bei dem Königlichen Kreis-? MAte^hieMbftv,dec.^exmin. ,Der.Angeklagte, ^in i gMiflerMowatzky.M Nicolai,.erschien. und stand da^eheugten ,HaMM: mit der. Phystognomie.. eines \ MärMerS^ ./Kiach Herlesung dsrAnklageerkläche.^ex j Ängeklagte, er habe gegen die, Juden gq^ jNichts/ ryit? vielen von ihnen.lebe er sogar.auf freünpschaftlichem \ Fuße, die in Rehe stehende Schrift sollte nichsfowohl \ für tzie. hiesige Gegend, -als.vielmehr^ fstr, Polen sem, wohin^ ep. M gesendet . und häufig abgesetzt habe. - Üebrigens sei. es nur. ein, Nachdruck. ein er seh r alten, \ in Polen.erschienenen Schrift, die er .alis angebliches Original vorzeigte. .. ..... ...? ..Der. Vertheidiger bemühte .stch> . die Merjährrlng? nachzuweisen; auch brachte er Abschrift eines bereits vor vielen Jahren vom hiesigen, damals fürstlichen, t Gerichte gefällten Urtheils, nach welchem der deffelben? Verbrechens. angeklagt gewesene Nowatzk.y freigespro- - chen wurde. Demgemäß beanspruchte er die. Frei-? sprechung. . y:. .. .■ .; n.-;; Mer der Herr Staatsanwalt behandelte die Sache { mit wohl anzuerkennendem Eifer und mit Wärme. i Ei; widerlegte den .früher erstanden gewesenen Zweifel \ über die religiösen Co rp o rationsrech te der Israeliten, \ beseitigte den.Einwand, der Verjährung,. verwarf, die beigebrachte (simple) .Abschrift des. besagten Urtheils., und -führte,endlich..aus^ wie das in Rede stehende Machwprk, obgleich eSjedem, Gebildeten ebenso lächerlich^ als verwerflich erscheinen muß, dennoch.höchst, gefährlich hatte werden können, da es geeignet ist, -hie .ungebildete Maffe gegen die Juden aufzuregen und grauenhafte'. Scenen.herbeizuführen. . -T ,, Das Resultat war, daß, ganz dem Anträge des Staatsanwalts gemäß, das Königliche Kreisgericht den Angeklagten zu drei Monaten Gefängnißstrafe, Vernichtung der (in, circa Tausend Exemplaren Vorgefundenen) Schrift und. der Platten, so wie auch zur Tragung der Kosten yerurtheilte. .. . ^imon Alexander Oesterreichischer Kaiserstaät? Ausl-Galizien? 28^ .September. ^(Privätmittlft) -Herr vr. S ch w a b ach e r, -Prediger-in Lemberg, hat die Predigerstelle in O d essa, angenommenda er seit längerer: Zeit den tiefen Kränkungen, und - zwar v on Seiten der -hiesigen deutschen Gemeindeglieder-- ausgesetzt war,? wozu sich noch der traurige Vorfall atzit dem Herrn.Statthalter gesellter.! .Nicht-ohne-Schmerz nimmt man- .daher die eingetretene Zerrüttung in der hiesigen deutschen Gemeinde wie, die Unordnung sim Tempel; wahr; und diese Hauptstadt, sollte als Muster ähren f .Schwesterstädten Galiziens - dienenl > - Ja, übald .wiMstch chas/.galizische Judenthum - nur in;Ehassidis> Mus. und Jndiffe.rentismus vchaxakterisireuiAberglaube und Unglaube greifen,! hier mit jedem Tage. stärker .UM sich. : . .. r-: Italien. ., ■ p. ,'r., Modena, 15. September., (Privatmitth>) : Die .Zustände, welche nach dem Rücktritte der, estensischen Regierung - von .diesem Staateihren Anfang nahmen, und deren unmittelbare Folgen für unsere Religionsbrüder ich in meiner kurzen Notiz vom 29. Juni erwähnte, haben diesmal eine so ziemliche Dauer; ich Will Ihnen demnach mittheilen , was.die diesseitigen Gemeinden unter diesen Umständen bereits errungen, und waS sie in der nächsten Zukunft, falls die Dinge hfer keine andere Wendung nehmey, zu erwarten haben. . Leider üst eö eine Wahrheit,, welche selbst die entschiedensten Freunde des zurückgetretenen Fürstenhauses nicht Hinwegläugnen können, daß - unter der. frü- ,hern Regierung auf den hiesigen.- JsWljten ^Beschränkungen lasteten, wie dies nur "noch kaum in äußerst wenigen Orten stattfand. r Vom, Militärdienste ausgeschlossen, mußten , sie für jeden- - auf? sie entfallenden Recruten ein fixes- Lösegeld bezahlen. : Für d.aS Besitzöecht von unbeweglichen -Gütern waren sie einer jährlichen - Contribution - pon. 20,000 FrcS. unterworfen. Von politischen. Rechten keine Spur; von Municipalämtern waren sie, wenn nicht de jure, doch de laeto ausgeschlossen. Die Erwerbung neuer liegender Güter war von, landesherrlicher. Gnadenbefugniß ah- .hängig. Das Gemeindeleben war zwar nicht grundsätzlich, doch, aber. mißbräuchlich durch Millfür, gewisser höherer und niederer Behörden , gewißnicht aus