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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-10-10 · Heft 42 (10.10.1859) · p. Seite 604

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 42 (10.10.1859)
Date
1859-10-10
Page
Seite 604 (sequence 2)
Language
German
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«04 dieses Vertrages einzülegen, und die Aufhebung desselben in Aussicht zu stellen. ...Dies die Veranlassung der vorliegen^MDenffchMwslche über didGrenzin einersStäatsschrift^hHaüsgehenh,' die^allgemein menschliche Seite'dieser Frage ausführlich bespricht. Aber auch hierbei bleibt Herr Fay nicht stehen, sondern, getreu der specifischen Richtung des anglo-germanischen Charakters, spricht er sich auch über die Emancipationssrage vvMStandpunkte^des Christenthums aus. Wir geben hierüber das Referat, welches die „Eidgenössische Zeitung" vom 25. September hierüber bringt: .,,; „Wir haben bereits dieses interessanten Aktenstückes Erwähnung gethan und demselben entnommen, wie der amerikanische Gesandte nachgewiesen, daß' weder Bundes-; Verfassung noch Staatsvertrag die Eidgenossenschaft hin- - dern, dem Verlangen Amerikas um rechtliche Gleichstellung der israelitischen Mitbürger zu entsprechen, sofern dasselbe ein an sich berechtigtes sei. Wir find damit bei dem materiellen Theil des Raisonnements des Herrn Fay angelangt. Derselbe kommt hierbei vor Allem auf das Christen thüm zu sprechen, und zeigt, daß die Verfolgung des jüdisches Volkes kein Gebot des Ehrißenthums sei. Offen wird diese Behauptung heutzutage schwerlich mehr gewagt werden, aber zu läugnen ist nicht, daß die Abneigung gegen die Juden bei gewissen Volksclassen stch mehr ' oder weniger bewußt mit einem übel verstandenen Christenthum rechtfertigen zu können meint. Der Amerikaner antwortet darauf u. A. utit einem Hinblick auf die Zeitentwickelung, die man sonst in der Schweiz sehr zu beachten pflegt: '■ „Daß — was auch die Sünden des jüdischen Volkes gewesen sind und noch sein mögen, und wie deutlich auch sein Leiden geweiffagt sein mag — seine Unterdrückung durch andere Völker ein Jrrthum und eine Sünde ist, fangen auch christliche Negierungen der Neuzeit einzusehen an. Eine merkwürdige Äenderüng 'in 'civüifirten Gesetzgebungen findet daher statt. Nicht nur die Vereinigten Staaten nehmen die Israeliten gastfreundlich auf, sondern auch Großbritannien, Frankreich, Deutschland (besonders Preußen, Württemberg und Baden), Belgien, Holland, Spanien, Portugal, Rußland und die Türkei. Die Schweiz steht in dieser Beziehung unter den am wenigsten fortgeschrittenen' Staaten. In Ländern, wo man vor hundert Jahren den hulflosen Hebräer am Pfahl lebendig perbrannte, bekleidet er nun hohe Staatsstellen. Nicht nur hat eine genauere und assgemeinere Kenntniß der heiligen Schrift zu der Entdeckung geführt, daß das ganze System der Judenverfolgung nicht nur vom Christenthum nicht geboten ist, sondern daß es eines der Hindervisse zu^L.erwirklrrhuM. deS ^christlichen HHMngMWm^ bildet.HSiefer Zw^ck^wird> natürlich nichtHadurch döHert,^daß man sie niedermetzelt oder beraübt, oder durch jene, in den^War bei ihren Beschränkungen beharrenden Schweizercantonen vorherrschende Art verächtlicher Gesetzgebung. Das gegenwärtige Jahrhundert hat daher eine achnählZg durch die ganze Christenheit sich ausdehnende Bewegung zu Gunsten der Israeliten erfahren; und Staatsmänner und Gesetzgeber, welche konstitutionelle Ausschlußartikel unterstützen, und Bevölkerungen, welche solche verlangen, in dem Wahne, solche Gesetze seien in der heil. Schrift gefordert oder gar gutgeheißen, ziehen weder den Buchstaben, noch den Geist, noch das wahre Interesse des Christenthums in Betracht." „Wichtiger als dieses mehr ideale Moment ist der praktische Einwand, daß die Schweiz von der Gleichstellung der Juden eine Überschwemmung durch niedrige Schächerjuden aus dem Elsaß fürchtet. Diese Besorgniß entschied auch bekanntlich die Fassung des Art. 41. der Bundesverfassung, welche ihre Rechte auf die christlichen Confessionen beschränkt. Als praktischer Plann giebt'sich daher der amerikanische Gesandte alle Mühe, diese Einwendung aus dem Wege zu räumen. Auf vielfältige Erfahrungen und Nachforschungen gestützt, erklärt er die Gefahr für einen Jrrthum. Die Behauptung, daß das jüdische Volk aus schmutzigen Schacherern^ bestehe, erklärter als der Erfahrung der größten Nationen widerstreitend und selbst mit Bezug auf die JsräÄiten im Aargau nicht wahr. Das letztere beweist er nun freilich in der Hauptsache durch das Votum des aargauischen Gesandten (Landammann Keller), der schon bei Berathung der;Bundesversassung keinen Unterschied der Confession wollte und die Israeliten im Aargau gegen Vorurtheile und ungerechte Vorwürfe in Schutz nahm. Gegen die Behauptung sprechen auch die Erfahrungen der Cantone Tessin, Wallis, Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Bern, welche.-ohne Nachtheil die Israeliten zugelassen haben. Auch die Gefahr der Ueberschwemmung aus dem Elsaß sei eine Einbildung.. Dasselbe zahle kaum 10,000 Männer, welche die Schweiz überschwemmen könnten. Diese Wurden sich bald vertheilen. Darunter werden schwerlich alles .Schacherer sein. Bern sei, obwohl es freien Eintritt gewähre, nicht überschwemmt worden; eben so wenig andere Staaten. , „Ganz richtig sagt auch die Denkschrift, daß die Christen manche Uebelftände, über die sie sich beschweren, selb er geschaffen haben. Herr Fay beruft sich nicht nur „auf

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