Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 41 (3.10.1859)
- Date
- 1859-10-03
- Page
- Seite 595 (sequence 7)
- Language
- German
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595 Mitglieder tzeS/gsraelitischen, .ConsiftoriumS- .-Hie, hohen Regierungs- und StaatsbMrdens.unH endlich unsere ganze Gemeinde mit einer großen Anzahl von Glau- Hensgenoffen idem:Ms.gehMt.eBRabbttMtSsprengeGundiz-un/erefhiesigen, Mitbürger ay.---Auch Pas jüdischKWMä.r haltesich ^auf-höchstel; Befehl; in voller . Parade-Miform PMlrLuge-.hejgesellt. Dex-ganze Zug ging in .musterhafter Ord.nnng;und-y)üchiger Haltung vopKchr;undimachte-rDie-Mixallen- Seiten ihoren, auf sämmtliche Zuschauer<keinen erhebenden,; ja .rührenden Eindruck...ch.^5.-,-s;■ Es würde zu weirführen-die^nun.folgende Hauptseier^zu beschreiben); chiese^ so wie die Wahrhaft zeitgemäßen- Festpredigten werden; in einer binnen Kurzem erscheinenden Broschüre. zur. Kenntniß gelangen. O esterreichifcher Karserstaatr -u Aus Mährenim September.. (Priyatmitth.). Bei der. schönen -Hoffnung auf Beffergestaltung unsrer Verhältnisse,ndie-; jetzt, in - uns; Allen; -lebtist .es) -sicher - am Orte, auf einige Uebelstände. aufmerksam,; zu machen, die ..sehr, drückend, sind Und vielleicht dem Auge -des Gesetzgebers, entgehen. ... --im v; ■;i 1) Einen grellen Widerspruch gegen jede bürgerliche Berechtigung bildet der bisher,in voller Rechts- -kraft bestehende -142.; der allgemeinen Gerichtsordnung uom Jahre 1781; in seiner Bestimmung; lit. d., daß-)-,ein)Juv füreineni-Juden gegen einen Christen -ein bedenklicher' Zeuge sei".;, einen Widerspruch -gegen -das) absolute Recht, eine Verletzung der Rechtsverhältnisse des streitenden jüdischen,- und eine unzulässige Begünstigung-Des.- wenn-mil.unlautere.n Absichten streitenden christlichen Theiles.-; ein unbegründetes Verdammungsürtheil; gegen,i und einenMingrU-in Las;jü- Dische- Gewissen. - /,-i. ,v- -u \-r:-A . : 2) Dieses -noch in einem obscuren Zeitalter anticipirte, und. durch mehr als-sechs Decennien bis auf die., heutige.erleuchtete Zeit; ohne Rechtfertigungsgrund beibehaltene Mißtrauen gegen die Gewissenhaftigkeit der Juden manifestirt sich ferner bei der für jüdische .Glaubensgeno ffen in;GchMch ch.estchend.en MMeidöerinnerung-und/ in)der-Fassung der Eidesformel., k <}-Dennwährend, die Gidesformel für andere - Religionsgenoffenschaften . auf den. - Anfangspassus: ,-ich .schwere, zu Go^t dem--Allmächtigen"- -und.die Schlujßchecheue mng: -„so .-wahr - mir - Gott helfet;i beschränkt ist, ühersprudelt Pie; für Juden,won einem.MortschMll der- VerWhrunbch,. iWMbwchr, und. Sicherstellungen^ und -schließt Mt Hens-MunschecheS görtlichen' Beistar^ des als,ZeichenMr^Eipestreue.;; -Ks .wäre; bei M vielen-vorliegenden. gMchttchey DiSqussionen^ützex^Me ^sihrerzeitige Abschaffung W mor^ judsiep in/anderNr Staaten.überflüssig, zulassigfeit. deffelben aus dem Standpunkte Per Moral und des göttlichen Rechtes,' welches durch'i^n nur entweiht wird, nachzuweisen bemerkt sein, dH bei der mit Circular vorn 7^ Decömber 1846. erfolgten Einführung der mildern Fassung der gegenwärtigen Cidesförmel anstatt des bis dahin üblichen, im mittelalterlichen Siyle gehaltenen Judeiieides ciüsthM bem'Wege des begonnenen Fortschrittes Wen geblieben wurde. ■-- — v" 3) Der §. 593. des bürgerlichen Gesetzbuches lautet: -WÄ.' sich Hicht zur ^christlichen Religion bekenn^ kannden letzten Willen Zeines Christen nicht bezeuget: n; Diese' beschränkende Bestimmung könnte' indem Änbetrachte^' daß di'e'Urfache dieserAusschließung in der Trinitätsformel' möglich liege, ^mit welcher in 'der Regel - die Testamente katholischer >GlaubenSbekenner ansangen/ mit Beruhigung rübergangen - werden, wenn eine gleiche Ausschließung christlicher Zeugen von letztwilligen Anordnungen der Judendie ebenfalls eigenthümliche religionsgebräuchliche'Formeln- - und Bestimmungen enthalten,) bestünde. Diese blos für Juden bestimmte Ausnahme wurde ' auch im'- §♦ 7. des Patents vom 21i April 1855 - und 'rücksichtlich der neu eingeführten- Notariatsordnung erneuert.; 4) Nach dem; bestehenden Hauszinssteuer - Patent ist jeder Hausbesitzer' von; dem Zin.serträgniffe.seiner vermietheten Wohnungsbestandtheile steuerpflichtig, und auch diejenigen Ubicationen, welche er in seinem theilweise vermietheten Hause-für . sich selbst benutzt-jMterliegen durch) Vergleichung .ihres? Werthes. mit dem Miethsobjeete. derHauSzinssteuer.;:; u Wenn. nun-. eine.Judengemeinde.ein. Haus besitzt, in-welchemwie gewöhnlich,-.ihreSchulzimmer, Wohnungen der Lehrer und des- Rabbiners bestehen, und hat außerdem einen Theil; der:;GeMeinde.wyhnungey an-;Zinsparteien-.verlassen;, so wich;,ste. pon^dieftn Schulzimmem,i-WoHungen? der;Lehrer und des. Rabbiners, ausnahMöweise als j-jüdische, -durch Vepglei-- chung. dep Hauszinssteuer unterzogen. - ,;^iese . für chenangedeutetey-oyenMellen-Fall; ein;