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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-10-03 · Heft 41 (3.10.1859) · p. Seite 592

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 41 (3.10.1859)
Date
1859-10-03
Page
Seite 592 (sequence 4)
Language
German
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592 nich§ durch - übermäßigen Genußi undprahlerisches Gebähten^/sondern buvch 'ftöm'mettl Sinn und.'velst tziöse-Handlungenzu bethätigen suchen: 8ok. Posen, 46.-September. Die 'Mos.'l enthält-Folgendes: Seitens des Königl. AppellatidnSgerichts?'in Posen ist an .die Untergerichte die AuffovdOung ergangen, wett-GrUnd zu ermitteln, weshalb beir den/Israeliten viele Ehen nur rituelleingesegnet Worden, v Während dir gesetzlich vorgeschriebene Civilatt' nicht vollzogen lwird, -was in* nerhalb 6- Wochen nach erfolgtem gerichtlichen Aufgebot erfolgen 'foll^^ Die Nachtheile 'dieser Unterlast sung - sind' sehr wesentliche- Die Nur rituell eingeftgnete Ehe(wird gesitzlich' als - Mneubinalt üind die Kinder aus - solch er Che vom G ericht' -als unehelich ÄngeseheN-u was?namentlich -in Bezug Ms dasi-Erbrecht choN- NachtheiligeM Einfluß ist: -' Ist' es-Vvchvorgekdmmen, daß - ein solches Kind von - dem Vater bei Errichtung "des Testamen ts durch gerichtlichen Act'.v orerst als ehelich -hat anerkannt werden müssen, um-ihm sein volles Erbrecht zU Theil werden lassen zu können. -Der--Grund,-aus-welchem-der angeordnete Civilact öfters 'Unterlassen wird, ist wohl hauptsächlich darin zu - suchen, daß die Betreffenden sich deshalb oft mehrere Meilen weit an den Sitz des Gerichts begeben müssen, womit natürlich auch Kosten verknüpft sind. - Würde den GerichtstagS-Commisstonen/ welche monatlich fast -injeder Stadt abgehalten werdendie BefUgniß eingeräumt-wie bei Aufnahme des Aufgebots, -den Actder -Ehe selbst aufzunehmen^ sowürde der beregte Uebelstand' wohl kaum noch Vorkommen. '(Es ergiebt sich' hieraus nur abermals, wie ungerechtjedes Ausnahmegesetz. Ohne irgend drängende Veranlassung hat der „vereinigte Landtag" vött 184-7 in dem bekannten Judengesetz einer 4000jährigen ReligionsgeNoffeNschaft die Eivilehe auserlegt Und -die bürgerliche Gültigkeit ihrer rituellen Trauung' abrögirt!' Wie wir - oft gesagt: die Civilehe ist willkommen, sobald sie, wie in Frankreich w., für a-l l e' Staatsangehörigenzu Recht besteht.; Was aber uns Juden üUsnahmsweise quUlistciren-soll,-diese Institution. zu haben, sieht man nicht ein! Dev Landtag wollte -gern die Eivilehe für Alle' einführen, da er dies aber Äicht wägte- - wollte er wenigstens Die damit beehren', welche -- - sich/nicht wehren^konttten'! Reda-ctiow dck A. Z. d: I:) -- . ll - Nicolai; im September. > Wrivatmitth.).'» Ihrer edlen Entrüstung wegen (unserer Vermeintlichen^ Unthätigkeit-'in Betrefs der vielbesprochenen hierorts gedruckten (jüdenfeindlichen Broschüre begegnend;-.sehe-ich mich genöthigt; von hier-aus/ als d« fisüipw'^ 'L'LriN übev jene unsilige ^Angelegenheit- Einigesizü berichten. - Wie Ihr geehrter Correspond'ent iw No. 26: Und 34. Ihres geschätzten- Blattes, von -mir veranlaßt - bereits' berichtet, haben uns drei von Lublinitz -und Oppeln aus achtbarer Hand üm 20. Mai an uns -ergangene Briefe' auf eine - unterdas.dortige Landvolk, in Umlauf gebrachte;^ Judenhaßpredigende Broschüre aufmerksam gemacht, welche hier im Druck erschienen sein -soll. Der Umsicht deS Vorstandes der hiesigen israelitischen Gemeinde gelang tes, ein Exemplar der (gedächten Brochüre von -dem Drucker und Verleger'käuflich zu erlangen, um somit die Nachsuchung "Seitens der Polizei veranlassen, zukönnen. Schon am 21. Mai wurden die - beim Drucker und Buchbinder Nowacki Vorgefundenen 180 /Exemplare, meistens noch unbrofchirt, von der hiesigen Polizei confiScirt und von derselben nach, wenigen-Tagen bei der Königl. Staatsanwalt zü Pleß die Untersuchung gegen quäst. N. eingeleitet. Dev Anklage wurden sämmtliche Eremplare, wie eine deutsche schriftliche Übersetzung aus der in polnische^ Sprache verfaßten Broschüre, fo wie eine Nachbemerkung des hiesigen israelitischen Vorstandes beigefügt.: Inzwischen wären auch unsere Brüder in der Umgegend: nicht unthätig^ sie suchten die Verwaltungsbehördenamentlich die Königs Regierung und Königl. Landräthe von diesem Vorfall in Kenntniß zu ffetzen. Die Aufsichtsbehörde, scheint nunmehr ein wachsames Auge auf den Nowacki zu haben, dessen Bücher auf jedem Jahrmärkte, die er mit seinem Kram bezieht, genau revidirt werden. So ist nun wieder an einem Jahrmarkt eines nachbarlichen- Städtchens ein sauberes Machwerk, betitelt: Ächasverbs;, bet demselben entdeckt, vesp. vorgefunden worden. Wie ich aus verläßlicher Quelle erfahrenhabe der Bürgermeister erwähnten Orts ein Exemplar an die Königl: Regierung Oppeln und ein Exemplar nebst Anklage an die Staatsanwaltschaft -zu Pleß geschickt ,' welche jedoch von letzterer mit der Bemerkung; remittirt worden sei;

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