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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-08-22 · Heft 35 (22.8.1859) · p. Seite 503

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 35 (22.8.1859)
Date
1859-08-22
Page
Seite 503 (sequence 5)
Language
German
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jüngst gestifteten Oberfchlesischen Lehrervereine einzuführenden, von dem GteiwitzerLehrerpersonal $u; efci? renden Lehrbücher sind -in Reflexion Hrer Autoren vielversprechend. Nur wäre' es sehr w.ünschenswexth, daß auch den Apokryphen in der Bearbeitung der Kihlischen Geschichte speciellere Rechnung getragenwerde, WäS in den bis jetzt erschienenen Schulbibeln, mit Ausnahme der Büdinger-scheu, ' meines Wissens nur sehr spärlich der Fall war. Wie im schroffsten.Gegensätze zu dem verdammungswerthen Jndifferenlismus man hier auch die krasseste Hyperorthodorie stark vertreten findet, davon mag schließlich folgendes Beispiel zeugen. Als .der Ravomsker „gute Jüo" hier mit dem Zuge durchreiste, wurde er von seinen hiesigen Verehrern förmlich ■ apotheosirt. Der Eine von - 'den Umstehenden Warf Hm ein Zettelchen zu, damit ein längst verwickelter Proceß vermöge der Kabbalah vom „guten Jüd" geschlichtet werde, währende der Andere ihn um Mhülfe seiner. Kinderlosigkeit in einem in den Waggon hineinbombardirten Briefchen flehentlichst ersuchte, mit-dem Bemerken; si le pieux d6sir s’accomplit, den Dank in klingender Münze abzutxagen. Jacob Le derma n, Lehrer.. - , Kobylin, 3. August. (Pmvatmitth.) Schon seit mehreren Jahren ist dje hiesige israelitische.Gemeinde im Besitze eines ansehnlichen Gebäudes, das sie zur Elementarschule wie-.zur.Lehrerwohnung.benutzt. Die König!. Regierung hat aber gegen diese Schullocalien schon längst, Einspruch erhoben, weil sie-dieselben der Räumlichkeit wie der ganzen unbequemen Bauart wegen zur Schule für ungeeignet erklärte. Der wohllöbl. Schulvorstand bekam daher die Weisung , -ein neues Schulhaus bauen zu lassen.. Dieser, -obgleich daS Wohl der Schule gern befördernd, sah sich dennoch genöthigt, gegen die. hohe Verfügung zu remonstriren, voraussehend, daß! ein solch' großes Opfer die Kräfte der Gemeinde momentan bei Weitem übersteigen würde. Die Remonstration aber blieb fruchtlos, denn die Königs. Regierung heharxte bei ihrer Verfügung. -Um aber der schwachen Gemeinde in dem guten, heilsamen; Werke behülflich zu sein, bewilligte sie die, Summe von :900 Thlrn. , nämlich 70Q Thtz-. als Darlehen und. 200 -Thlr, al s G e schenk. Mit dem Frühjahres. e. begann der Neubau- und trotz der damals gerade -schwierigen, gefahrdrohenden Zeit verabsäumte unsere -hochherzige Regierung dennoch nircht, .ihrem edlen,- .großmüthigen Versprechen pünktljchst yachzukommen. Gleich nach dem Beginne -des Baues gelangte die-versprochene Summe an den wohl- Ml. Vorstand. . Mit Riesenschritten eilt nun das neue Gebäude seiner Vollendung entgegen, und bald wird sich .die Gemeinde im Besitze eines sehr schönen, stattlichen Gebäudes sehen, das.sowohl zum Schulals zum..Corporationshause dienen soll. — Sipd wir auch zu schwach an Worten, um der hohen Behörde für diesen ihren edlen Zug gebührenden Dank .zu zollen, so sieht sie sich, um so mehr .belohnt m,den schönen und edlen Früchten, welche die Schule nach dex treuen und wahrhaften Aussage deS allgemein verehrten Herrn Pastors uyd Schulrnspectp.rs Meyer, als guch nach allgemeiner Anerkennung — zu Tage befördert. ' . I. I. Abraham, Lehrer. Hesterreichischer Kaiserstaat. Gr. Becskerek, 21. Juli. (Privatmitth.) Zur klarem und bessern Beurtheilung deS bedeutungsvollen, vielverheißenden, auch in Ihrer Zeitung No. 29. aufgenommenen Artikels der Wiener Zeitung vom 30. Juni über die staatsbürgerlichen Verhältnisse der Jsraeliten , der zu falschen Auffassungen und Deductionen selbst bei vielen geachteten Publicisten Anlaß gegeben <vgl. die Hejde-n Eorrefpondenzartikel aus Wien der AugSb; Mgem. Zeitung vom 3. Juli S. 3005. und 4. Juli S. 3020.), erachte - ich eS zur Steuer der Wahrheit Mr höchst nochwendig, Ihnen die betreffenden Paragraphen des allg. bürgerl. Gesetzbuches nebst den 'darauf bezüglichen Erlassen vollständig mitzutherlen. — Die bezüglichen Paragraphen, die am besten den erwähnten Artikel beleuchten, lauten: §. 124; „Zur Schließung einer gültigen Ehe müssen die Verlobten die Bewilligung vom Kreisamte bewirken, in dessen Bezirke sich die Hauptgemeinde befindet, welcher ein und .per andere Theil einverleibt iftv" §. 129. „Eine Juden-Ehe, welche ohne Beobachtung dergesetzlichen Vorschriften geschlossen wird, ist ungültig.- -r Als durch idas k. .k. Patent vorp 29. Noveptber 1852-das m U -Juni 4 811 in den.'deutschen Erbtsind e r n u u d G a lizi e n; kundgemachte allg. bürgerl. Gesetz- ' buch auch für die.Königreiche Ungarn, Croatien und Slav.onzen, Wpjowodschaft, Serbien und Temescher

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