Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 34 (15.8.1859)
- Date
- 1859-08-15
- Page
- [Seite] (sequence 16)
- Language
- German
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tn der Leiche 2 tödtliche Verletzungen fand: Bruch des Stirnbeins und penetrirende Stichwunde der linken Lunge, -ftelltetz ich . den Beerdigungsschein aüs^ mit. den. Worten: „Die'Leiche des ermordeten Abraham> Berdyzewsky zu beerdigen." Sie werden doch einsehen, daß ich erst jetzt, nach stattgehabter Section, die Leiche als die eines Ermordeten bezeichnen konnte und durste, ohne von meinen Gegnern der Parteilichkeit beschuldigt zu werden. Nun kam erst der schwierigste und verfänglichste Punkt : aus dem von den Zeugen, Polizeibeamten Und mir unterschriebenen Protokoll den gerichtlich-medicinischen Schluß zu machen. Da 2 tödtliche Verletzungen vorhanden waren, so würde es mir, falls ich die Sache der Gerechtigkeit hätte verdrehen, die Sache meiner Nation aus Bestechlichkeit, wie Ihnen der edle Herr Korrespondent mittheilt, wirklich hätte verrathen wollen, ein Leichtes gewesen sein, als Ursache des Todes den Bruch des Schädels hervorzuheben und die Stichwunde als sekundäre, sogar erst nach dem Tode beigebrachte Verletzung in den Hintergrund treten zu lassen. Der Bruch des Schädels konnte ja durch irgend welche zufällige Ursache entstanden sein: durch Fall, Wurf eines Steines rc., und in diesem Falle wäre die ganze Katastrophe von der Justiz als ein bloßer unglücklicher Zufall zu betrachten gewesen und die ganze Sache würde in diesem Falle ihre Wichtigkeit verloren haben. In diesem Sinne wollte, wie Ihnen der vr. Aschkenasy bezeugen kann, der Kreisphysikus das gerichtlich-medicinische Gutachten äusstellen. Wie lautet es aber in meinem gerichtärztlichen Gutachten, das ich der Justiz übergab? „1. Der Tod in diesem Falle war die Folge der am Leben heigebrachtcn Stichwunde der Lunge; die Schädelverletzung ist nur als eine Complication zu betrachten, 2. Der Mord war kein zufälliger, sondern prämeditirt." Auch zwang ich den KreisphysiUls, trotz seinem Dagegensträuben, dieses Gutachten zu unterzeichnen. Um Sie noch mehr zu überzeugen, mit welcher Gewissenhaftigkeit ich als Richter nach allen juridischen und menschlichen Grundsätzen gehandelt habe, mit welcher Treue und Redlichkeit ich keine Mühe scheuete, alle mir zu Gebote stehenden Mittel zu gebrauchen, um die Sache der Gerechtigkeit, die hier auf Seiten meiner thcuern Mitbürger war, ans Licht zu bringen, will ich Ihnen noch folgenden Umstand mittheilen: Die eingezogenen Griechen sollten vom Stadtviertelhause nach dem Gefängnisse übergeführt werden. Befürchtend, daß dieselben die Zeit benutzen möchten, um alle an ihnen befindlichen Zeichen der vollbrachten That^.zuAE wischen, wär first es, devchie„PollKi zwang von mir untersuchen zu lassen. Nach genauer Untersuchung gelang es mir, bei Einem die untrüglichsten Zeichen des von ihm vollbrachten Mordes in Blutstecken auf Hemd und Weste zu finden, die in keinem Verhältnisse; gu ben leichten Verwundungen standen „ welche an ihm aufgefunden würden. Und so war i ch es also, der nicht allein dem Morde auf juridischem Wege seinen wahren Werth und 'Bedeutung gab, sondern zugleich auch den Thäter ermittelte. Ich glaube, alle< diese Facta find genügende Beweise, daß ich redlich gehandelt habe!! Mit aller Entrüstung,deren die' Seele eines rechtschaffenen Mannes fähig ist, rufen wir Schande und Schmach über den feigen Lügner, der, auf bloßen Verdacht gestützt, weil er aus Unwissenheit, Mangel an Logik und Herz den währen Grund meiner Handlungen nicht auffassen konnte, es wagte, die Ehre eines Mannes , öffentlich anzugreifen. Er wagte es, den makellosen Namen eines Mannes anzugreifen, der es sich zur Lebensaufgabe Machte, streng nach den Regeln der Moral und des Gewissens zu handeln, dem die gerechte Sache und das Wohl seines Volkes zu nahe am Herzen liegen, um für irdische Güter sein edleres Ich zu verkaufen. Ich hoffe, so manche Stimme wird sich erheben, um laut Verrath über den feigen Lügner zu schreien, um ihm öffentlich die Lehre zu geben, daß man einen Ehrenmord nicht so ungestraft vollbringen darf. Ich fordere seinen Namen, um ihn her spätesten Nachwelt als Muster eines elenden, feigen Lügners zu übergeben; ja, feig ist der zu nennen, der, ohne seinen Namen zu unterzeichnen, es wägte, meuchelmorderisch die Ehre seines Nebenmenschen zu tödtett!!! ' Da Sie, hochgeehrter Herr Redacteur, es zuließen, daß in Ihrem Zeitungsblatte meine Ehre so grausam angegriffen wurde, so find Sie als . Mensch, dem das Wort Ehre kein leeres ist, auch verpflichtet, dies mein Entschuldigungsschreiben in Ihr Blatt aufzunehmen, um meine Ehre öffentlich wieder herzuftellen. . ' , Mit aller Achtung -Odessa, den 10. Juli. 1859.. vr. med. RoftMUM. Druck von I B. Hirschfeld in Leipzig.