Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 29 (11.7.1859)
- Date
- 1859-07-11
- Page
- Seite 415 (sequence 5)
- Language
- German
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, Mio W der „Wandere^ aus GMieu berichten läßt, .wollen die Inden daselbst em FreicorpS errichten und joden Beweis Liefern,, daß Patriotismus und Tapferkeit: heute wie in alter Zeit, das Erbe dev Söhne Juda'S fei. — Der Vorschlag» den-Sie, Herr Redacteur, jüngst bezüglich dev Seelsorge für jüdische Soldaten machten, verdient'von Seite der Vorstände jüdischer Gemeinden sehr beachtet zu werden. Mir find auch überzeugt, daß die- Militärbehörden aus die etwaigen Vorschläge eingehen würden.*) Gestatten- Sie mir noch folgende Bemerkung be-, züglich dev Correspondenz wegen Errichtung einer, jüdischen Polksschulo hier in Wien. Es kann nur im Interesse der Sache sein, wenn diese wichtige Frage vonallen Seiten beleuchtet wird > aber es schreckt uns nicht im- Entferntesten, wenn man jüdischen Kindern den Besuch christlicher Volksschulen nicht gestatten würde, woran wir zunächst nicht glauben wollen. Dieses würde durchaus nicht den Juden zur Schande gereichen. Persönlichkeiten, die solches wollen» schmähen sich selbst. Wien, 30. Juni. Die heutige „Wiener Zeitung" bringt den folgenden Artikel: „Die Regelung der staatsbürgerlichen V e r h ä l tn i ffe der I s r a e l i t e n hat, wie die Erfahrung lehrt, fast in allen Staaten Europas einer längeren Zeit bedurft, mannigfache Vorbereitungen und die Beseitigung der entgegenstehenden, in verschiedenen Umständen gegründeten Hindernisse erfordert. Es kann daher nicht auffallen, daß die. zeitgemäße Ordnung dieser Verhältnisse im österreichischen Kaiserstaate, wo sich auS der Zusammensetzung des Reiches, auS den vielgestaltigen Einrichtungen und Rechtsgewohnheiten der einzelnen Kronländer für jede allgemeine Frage der Gesetzgebung eigmthümliche Schwierigkeiten ergeben, ungeachtet der ernsten, aus dieses Ziel gerichteten Bemühungen noch, nicht zum. endgültigen Abschlüsse gelangt ist. Während aber die unendliche Mehrzahl der israelitischen Glaubensverwandten Oesterreichs,, der Weisheit, Gerechtigkeitsliebe und. Humanität ihres kaiser-- lichen Herrn. vertrauend, die Erledigung der. ihre staatsbürgerlichen Verhältnisse betreffenden legislativen Per-' Handlungen, in Ruhe erwartet,, wjrd von gewisser.Seite- , *) So würde einsolcher Aiürag, Seitens österreichiLscher Gemeindevorßändegewiß am- Platzesein!- Med. <., l gerade dieses Gebiet des öffentlichen! Rechts in' tsristen^ ziöfer Weife bearbeitet, um aus.der- Behandtung einzelner Fälle mit Entstellung des Tßatjachdw oder der; obwaltenden Entscheidilngsgründe.-tzrundsätzliche Folgerungen abzuleiten , welche Vas Vorg-ehen der österreichischen Regienmgi gegen die Wachten Glaubensgenossen in, ein falsches Licht zu stellen geeignet, sind. So hat erst vor Kurzem das plötzlich - ausgetaUchte Gerücht eines angeblichen Regierungsevlasseszur- Er- } Neuerung der Vorschrift^ wodurch den Juden das Hallten christlicher Dienstboten, untersagt wird, Me Runds durch verschiedene öffentliche Matter gemacht und die israelitische Bevölkevuntz> obschon. es jeder, thätsächlichen Begründung entbehrte, in Unruhe und Aufre- - gung versetzt. So ist es neuerlich mit denr hier und da umlaufenden Gerüchte der Fall, daß an dem Er- ' forderniffe der kreisamtlichen Bewilligung zur Schließung einer gültigen Judenehe mit verschärfter Strenge sestgehalten werde, und daß alle in den - letzten Jahren ohne die gedachte Bewilligung geschloffenen Ehen von den Behörden als ungültig betrachtet-werden würden. Wir sind in der Lage, auch dieses Gerücht für ■ unbegründet. zu erklären und die der Regierung Hieri bei. unterlegte Absicht in der. bestimmtesten Weife in Abrede zu stellen. Den Anlaß zu diesen neuen Ausstreuungen gab die in der?,-Oesterreichischen Zeitschrift für. innere Verwaltung" enthaltene, rein wissenschaftliche Besprechung einer einschlägigen Particular-Entischeidung, des k. k. Ministeriums des Innern; und! das eingetretene - Mißverständniß entsprang daraus^ daß mau die in dem fraglichen Aufsatze niedergÄegte theoretische Erörterung: der für und wider die Gültigkeit einer in den letzten, Jahren ohne kreisämtliche Bewilligung geschloffeMn Juvenehe sprechenden Motive irriger Weise als eine authentische Darstellung; der maßgebenden' Entscheidungsgründe und als eine j Richtschnur für die Behandlung künftiger Fälle befrachtete^ Diese Schlußfolgerungen waren durchaus - unberechtigt.. Der Fall, um den es sich handelte, bei stand einfach darin',, daß ein Israelit, .der die strafgei richtliche Vvr.urtheiLung; seiner Gattin wegen Ehebruchs, erwirkt hatte,/ seine . beiden! iu dieser Ehe, erzeugten: Kinder inMv: GdbuMmatrikals unehelich eingetMgen wissen wollte und zu diesem Behufe auf administrativem Wege um die Aenderung der GeburtSmatvik:machslAhte. sindems - ev/ wie. WgültjgWü Wner Ehe aus? dem Gmiche behauptete, weil' er hierzu dis