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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-07-11 · Heft 29 (11.7.1859) · p. Seite 414

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 29 (11.7.1859)
Date
1859-07-11
Page
Seite 414 (sequence 4)
Language
German
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414 (Unter ,^onsirmirt" versteht man natürlich. in.Hpm Hicht, Kas, /was - beü^ Juden und -in der protestantischen. Kirche ^ariMer verstanden, wird-: ^das wjt Bewußten. aMWe," Glaüb«tuSöefenytniß und die, Üebernghme der rOgÄsen und fittlichel^PMntwortlichkeit.) Sir Mysts Montefiore hat kei^e^ludienz, beim. Papst erlangen können 7— -die auch ganz nutzlos gewesen wäre aber er hätte dieser Eönflrmation Zeines, aus den.Armen seiner Eltern,.gEenen,,Jlzdrnttnde^-berwohney können!... Da fragM wir denn: w a n n wird dieses aufhören? ' w a n n diese Zustände, die die „Aügsb. Allg. Zeit." selbst „verbrecherisch" nennt,, ein Ende nehmen? Müssen wip immer auf die Gerichte.Gottes hoffen, die doch unausbleib»^ lich find ,, wir , die doch am liebsten um Frieden-flehen, und. für. daS «Heil einer gerechten und milden Obrigkeit, beten?! . . . .....;... •.i; „Doch er kommt„ er kommt, zu richten , die Erde, zu richten die Völker in seiner Wahrheit!" ruft der Psalmist aus. Zeitungsnachrichten. ' Deutschland. n, 24. Juni. (Privatmiith.) Es gereicht' mir zur großen Freude, Ihnen mittheilen zu könckn-, daß ein Jüde den Preis der philosophisches Facultät an' hiestger Universität gewonnen hat. Die sehr schwierige' Aufgabe, des Plinius Naturgeschichte betreffend, ist in der glänzendsten Weise gelöst und dem Verfasste stüä. pbilol. Albert FelS^ unter lobendster ÄtterkennNNst feinet Leistungen zuerkünnt worden.; t Apsb wen her z, stud. pbilol: Preußen. Berlin, 29. Juni. (Privatmitth.) In diesen Blättern ist schon wiederholt daraus hingewiesen worden, daß die israelitische Schule und der israelitische Lehrerstand Seitens des Herrn Cultusministers v. Beth- M a n n - Hollwe g einer Verbesserung ihrer. Verhältnisse nicht zu gewärtigen. haben. Neuerdings wird dieses durch folgendes Factum erwiesen^ Nach dem Centralblatt für die ÜnterrichtSverwal-- tung erklärt ein Erl aß des Ü n t erri ch tsminister s, vom 5. Mai d- I., daß der an höheren UnterrichtS- Änstalten. aufzunehmende und rücksichtlich der Verpflich-. tung zur Dheilnahme darast den übrigen., Lehrgegenständen. ..gleiDehMeKetigipnSWterrW., auf, dM M die Schüler der, beiden christlichen, Bekenntnisse beschrankt bleibt und nicht aus den, der Schüler , anderer , Religionsgesellschasten ausgedehnt werden kann. Deshalb könne Demjenigen, der jüdische,n Schülern, Religionsuptekricht, ertheilt, eine Remuneration aus den Mitteln der Schule nicht, zugebilligt.werden. ' . Wenn das Rescripr sich darauf beschränkte, daß der jüdische Religionslehrer keine. Remuneration zu empfangen habe, so .würden' wir kaum, .darüber sprechen, Pen»-, wir sind, es zu sehr gewohnt,, daß.der Jude in Preußen für Cultus- und Schulwesen alle Lasten allein tragen muß. Wie aberder Staat, wenn er einmal sich für verpflichtet hält, für den Religionsunterricht der christlichen Eonfesstonen und daß die Kinder derselben Religionsunterricht genießen, Sorge zu tragen, aller dieser Verpflichtung gegen die jüdischem Schüler sich baar halten kann, und diesem Theile der Bevölkerung, eS ganz überlassen darf,, ob ihre Kinder Religionsunterricht haben können. und genießen, dies läßt in der Constguenz eine sehr bittere Empfindung zurück, welche durch das ironische Lob , das in dem Vertrauen des Staates, die Juden würden für den Religionsunterricht ihrer Kinder genügend sorgen, ein . Vertrauen., das er zu dem übrigen Theil der Bevölkerung nicht-vhabe, liegt, wenig gemindert wird. . Oesterreichischer Kaissrstaat. Wien,. 23. Juni. (Privatmitth.) Die Journale bringen die Nachricht, daßdas. Ministerium des Innern ein Decret erlassen habe, welches bestimmtdaß die Juden neu e r d i n g S nach 124. des r bürgerlichen Gesetzbuches von Seite des Kreisamtes - den EheconsenS erhalten müßten.. Im Interesse der Wahrheit muß ich die Notiz dahin berichtigen: Nach Er- ^Heilung der Verfassung im Jahre 1849 ertheilten die Magistrate den Juden wie. den Christen die HerrathSbewilligung. Im Jahve 1852 .erschien, jedochein Rescript, daß oben angeführter §. 124. zu Recht, bestehe, und die kreisämtliche Bewilligung zur Vornahme, einer Judenehe nothwendig. /ei. DiesesNescript,. welches seitdem zw Recht, besteht, wurde jetzt W Gelegen-- heit eines Proceffes.geltend gemacht, - MM, hofft, daß, diese Specialerlässe, mitper, Regelung derDdischen-.Mgelegeflheüew bald enden,weoden>s ... -

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