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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-06-27 · Heft 27 (27.6.1859) · p. Seite 392

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 27 (27.6.1859)
Date
1859-06-27
Page
Seite 392 (sequence 10)
Language
German
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Ltz'-dMHa-dnÄnd richtete u'm27: Decewber si: p: eine umfassende Vorstellungan die Königl. 'Negierung -zu BromberK in welcherbesvnderS hervorgehoben wurde, daß auf Grund der Artikel 4., 12. und 109. der Verfassungs-Urkunde vom 34. JanuK 1850 jene aus dem ' §. 62. des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 28. IM -1847 chergeleltete'- Beschränkung'aufgehoben sein müßte. Ferner wurde nach eingeyolten Erkundigungen bei den: betreffenden SynagogeN-Vorständen-darauf hingewiesen, daß an der Realschule zu Posen -und an einer' städtischen höhern Töchterschule zu BreSläu jüdische Reltgionslehrer auS Commünalmitteln besoldet würden. ' Darauf, erfolgte ein Bescheid der Regierung vom 21. Februar a. e., in welchem der erste- Punkt durch die -Bemerkung beseitigt wurde, daß eS sich Hier um eine -Schulangelegenheit handle, Und es müsse demnach deshalb die Bestimmung des §. 62. deS beregteN Judengesetzes festgehalten werdenweil nach Artikel '112. der Verf.-Urkünde in Betreff 'des' Schuld und Unter/ rrchtSwesenS bis 'zum Erlaß Wes in Art/26: vorgesehenen UnterrichtSgesetzdSdie bisherigen gesetzlichen' Bestimmungen' maDgebettv'blieben. Der zweite' Punkt jedoch - war-für die Regierung Veranlassung zu einer Rückfrage bei - dem- ProvinziälSchulcollegium zu Posen, und diese hatte zur- Folge, daß -an den hiesigen Magistrat-eine Verfügung - der Königl. Regierung zu Bromberg pom 27. April s e. gelangte, welche wörtlich wie folgt lautet: ' /Wir. eröffnendem Magistrat mit Bezugnahme „auf - unsere!-Verfügung vom - 24. August v. 'I-, -die „dortige höhere Knaben/ UNV höhere Mädchenschule „betreffend, daß die 'RegllliruNg deS ReligionSünter- „richtS für die! jüdischen -Schüler und Schülerinnen „dieser - Anstalten uns/ itt Folge einer Vorstellung des „dortigen jüdischen Corporations-Vorstandes, vom 26. „December v. I. zur weitern Erörterung Veranlassung gegeben-hat. Darum wollen wir, daß die dem „Rabbiner Brann durch die Beschlüsse der städtischen „Behörden bewilligte Remuneration mit 50 Thlrn.' „jährlich für' diesen Unterricht auS CommunalfondS /gewährt und auch auf den' Schul-Etat übernommen /,Werde. Eben so wollen wir-nachgeben, daß jener „Unterricht inr den Localen resp. der höhern Knaben- „und Wer: höhern Mädchenschule ertheilt werde:" ES erfolgten darauf die nöthigen Verhandlungen von Seiten ^des; Magistrats: und des Rectors der^beiden-Anstakten rmik dem Rabbiner Branssj Uttd'Mit' VÄ l4rÄüniuü:l'^/chtzanN^^''WischeÄesWnSüMerricht iri heidew Schulen^ / -n;,i,4 ^5 U "Zum LM deS Herrn- Reetör/ZieW muß hier erwähnt: werddn/ daß derselbe aüch ' in den letzten' beiL demQuartalen, wo die betreffenden jüdischen Schulet und Schüleririnett' sich der 'dem' Religiöüsünterrichte in der jüdischen' GemeindefchM betheiligtm, Mcht üntedließdie Schulzeugnisse dem Rabbiner Brann 'zukommen zu lassen/-MM darauf seinen Vermerk über die Fortschritte im Religionsunterricht zu Machen^- Auch der hiesige Bürgermeister, Herr Schreiberhat bei dieser Angelegenheit ein sehr humanes'^Bestreben an den Tag gelegt, wie überhaupt dieser-Mann in allen amtlichen Tätigkeiten bei strengster Loyalität sich stets als höchst tolerant bekundet: - . RühmenSwerth verdient. hier noch.besonders.hervorgehoben zu werden die in Verfolg .dieser - Sache entwickelte edle Thätigkeit des . Herrn vr. Davidsohn, der als' Mitglied des Gemeinbevorstandes hie. Leitung dieser Angelegenheit übernommen und mit regem Eifer - betrieben hatte. Als Mitglied der städtischen Schul- : Deputation richtete derselbe auch seinen Einfluß dahin, daß bei Anfertigung der Lehrpläne für die er-, wähnten beiden Anstalten möglichst darauf Rücksicht; genommen wurde , daß den .jüdischen. Kindern am! Sonnabend Zeit' bleibe, wenigstens einen Theil deS ' Frühgottesdienstes zu besuchen. / .. Bereits ist in diesen Blättern einmal erwähnt worden, daß Herr vr. Davidsohn seit langer Zeit Vor-! fitzender deS Stadtverordneten-Collegii ist, zu welcher! Würde derselbe in diesem Jahre wieder von Neuem : gewählt wurde. . , . . Betrachten wir nun den ganzen Verlauf deS hier ^Berichteten, so stellt derselbe recht klar die schwankenden Zustände dar, welche in den Rechtsverhältnissen der Juden obwalten. Auf dem Wege der Interpretation von Gesetzesparagraphen werden Beschränkungen aufrecht erhalten; dennoch giebt man der durch das Rechtsgesühl sich Bahn gebrochenen PrariS nach, waS einerseits erfreulich ist und wiederum Zeugniß ablegt von der günstigem Stimmung, die seit dem Antritt deS jetzigen Ministeriums in den höhern Regierungskreisen vorherrscht, andererseits aber die Unsicherheit documentirt, in der wir uns - nach, verschiedenen Richtungen hin-befinden. r So viel aber steht nach allen bisher gemachten Er-

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