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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-06-13 · Heft 25 (13.6.1859) · p. Seite 362

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 25 (13.6.1859)
Date
1859-06-13
Page
Seite 362 (sequence 8)
Language
German
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mrchMr als A-nweisüngest hinsichtsderLErziehung?dLs MeMcheOrKindeSttW^zmdeck»Ni^unktr-lWch'etrachtemOnd; wo^dM Kirid felbstavahlem kann/ zw welcher Rrligiönspartei eSsich halten will..Der:§. 323: Theil II. Titek18^ A-:L.--R.:weist!die Obrigkeihi worunter MchodeM^ZuftunmenWgeniüit den §§.319. ff. a. a. DrmmnE vormündschastliche; Behörde:zu verstehen ist, bei den Vorschriften:ü8ie0:dje'GrziehdngMv-PM tzebefchlenen! m\ lMf. gestaue NefölgungderWorschrifteN 'deS m TitelS(M W-^85sorgfältig:AchtHzN habenwomüurlich dstdondie Rede iß;i in welchem Glaubensbekenntniffe. eche l ich e -Kinderhell VirschledenHeit deSMlaübensbekeüntniffeS-ihxerMtenk biszurE voH» mveteü'.ML:AbettSKh«/epzpgen.7wKrdLK.Mest^<Mind diese ^Vorschriften gber hierdurch gesetzlich als ErziehungSmaßregeln bezeichnet- und-gehört.wie. Erziehung dep Pflegebefohlenen,' -M ch. dev der> Väterlichen- Gewalt nichtsunterworfenen. und -eben deshalb bevopmündetefl Personen (§§. 7. 8. H.. 18. A: L.M.')-lediglichlzym Refforti des Voxmunds und deS :vormundschastljchen Gerichts, 5so muß: dasselbe auchum: so mehr van der hinsichts der Erziehung, der unehelichen Kinder) in den §§.. 642'. 643. Titel -2. J. c.getroffenen Vorschriften gelten, -als;nach /§. >644. I. c.. uneheliche Kinder wicht unter der. Gewältt des. Vaters, -fonvrkmmüo-MterHeer ' vom Staate für sie verordnten Vormundschaft stehen. KLnn. also: der Confliet>. welcheri zwischen demVormunde-und der. Mutter des unehelichen Kindes. Lbed die- Erziehung! dieses Kindes, so wie namentlich auch darüber entstanden ist:: in welcher Religion es erzogen werden soll-! nichidurchdeEProceßrichter- -sondern nur durch! das pormundfchaftliche -Gericht entschieden: werdenso: muß ie.S. auchfür unstatthaft erachtet werden, daß dasvormundschaftliche Gericht, wie eS im gegenwärtigen Proceffe versuchtworden ist, diese. Erziehungöfrage zur Beseitigung deS Widerspruchs der Mutter 'im Wege der pro eeßrichterlichen Entfcheidun g zunr Aus trage bttNgeN Will. . Dem tritt hinzu, daß die thatfächliche Vorfrage des L-.MSL': h: c..V:ofcder-.Vater.reimChrist..isthqupjeden j Fall,.-rr l wie auch dom.Appellationsrichter mit Mcht angenommen ist, 7— nicht durch die beantragte Arier-j kennung > eineS! bestimmten Christen, als.Vater ihres? unehelichen Kindes.-.. Seitens der verklagten MUttex festgestellt, werden Mnn, und daß: daher, auch, vondiesem. Gesichtspunkte aus jedenfallsdie Mutter nichtdie rich-: Lige Partei: und Verklagte.sein, könnte;: sobafdÄs! sich 1 - um eine:pro'ceffualifcheFeststellungdesVäterS deSun-; ehelichen Kindes'handelte. ü',/.!?' : z ilES^ Ägiehtsicht dich überzeugend daraus; 1 dasidem : unehelLchenMindendiejAttMüchr gegen: oinelOestimmlL Person, als seinen natürlichen Vater, nüraufdeHM denk.'§*# 12. W des Gesetzes /Om-;24c.April HW bezeichneteMWege-balsouur,:VuvchLdas!MHLl3^(N^l2^ I> 6. :erwLhnte qualificirteAnerkenntniß wer Vaterschaft SeitEOsteriPexson-oder im-WegelMechteNff^gegM den Letztem verschafft werden können- -uM dMeS.duhdrauch/. wenw auf Wftm mfleimstatthofttnMege die Vatörschaft rMqr bestimmten PersonOj^eMtkwordm; Der klagende Litiscurator ist deSHMuN^den vorigen-Instanzen.' Wit.RechtiEd-ftiNemKlagäntraK zurückgewieftn worden,- und es Mrm'dMrrdiefoGrtek zu bestätigen. — : X :: -;Das/WeWbUnal:hat alsoudLe^ast-idieMpstze unsereSMefemtspgesteUei^rage dernemk.^^ ni (Um qckM M -TägschMg 1 zu! verhindM^ fügen wirhinzu; daß hiexnach -zwar^ eMkMische;Mutter nicht gezwungen werden: kann--einen WrLßen^glS Vaterihres'KindeSsanzüerkeyne^-dW jedoch; sMld die-? serich 01\, H^anexkasint! worden,-bei. PcrKqgMhijpesjAGk WMüMLandrechtS-?M0nachuLhrMnd rdüMchiSi zum 14. Lebettsjahre?: in-derchristlichM BeliMnxerzogest werden. Muß,. in., voller. Rechtskraft.geblichen. ::Redactr d.:Z. d. Jud..). -! Königsberg, 19. -April. (PrivaLmitth.). Nachr.einer-frühern MittheilungdeoMnigshergerxHaMng'- fchen Zeitung h atte -Mad^ D eh ora hl Kohl sch wor einigen Jahren: der deutsch -russischen. Judengemeinde zu. Jerusalem den .heiligen Oelberg zum Geschenk-gemacht und, die darüher a.usgefertigte Verkaufsurkunde in.arabischer und hebräischer Sprache--von.:der-MM scheu Bchörde erhalten^ :Jetzl: hat dieMemeinde-ihrer, ' Wohlthäterin auf jenem Platze ein. kunstvolles. Marmordenkmal: gesetzt und dasselbe umiteiner :paffenden hebräischen Inschrift versehen. .vi^i / : Aus Westphaleu/- L6^Mm.7-(PripatmillhM) Im Landstädtchen:: Old: sucht die protestantLschek Ovtsgeist- 1ichkett-Mst::allevMachtzdie--chrLstlichMDi«»ftb6tM zu verhittderni heii jüdischem:Herrschaftem?nns- Diestst zu treten;- übwohb steLndch: niMÄS: eimwWll chat machweisen können, daß dies ^kirchlich: und Mlith einechble

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