Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-05-23 · Heft 22 (23.5.1859) · p. Seite 319

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 22 (23.5.1859)
Date
1859-05-23
Page
Seite 319 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226147-3226170--17738-3246664
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

M Hülfslehrec — .binnen Kurzem, schon' ausgenommen werden soll. Die erste Lehrerstelle, aesp. die Dirigentenstelle,— für welche an 20 Meldungen eingegangen sein sollen, 7— ist Herrn Lehrer'Crone aus Borek im Großherzogthum Posen ertheilt worden. Die andern Stellen haben die.Herren Jacob aus Lublinitz und Fränkel aus Sohraü erhalten. Hauptaufgabe der Schule, ist, — neben starker Betreibung der hebräischen Fächer — die Knaben für die Gymnasial-Tertia vorzubereiten. Die wöchentliche Stundenzahl ist auf 44 festgesetzt. Keiner'der genannten 3 Lehrer ist auf. längere Zeit als auf. 1 Jahr engagirt. „ M aw will' s. versuche n." . . 5Kürz vor Ostern verstarb zu Ratibor in einem schon' ziemlich voxgerückten Alter der jüdische Lehrer Ritter, welcher länger denn 30 Jahre einer Privat- Lehranstalt'fürKnaben und Mädchen als Dirigent vorgestanden hatte. Dieses Institut, jetzt dreiclassig, ist dasjenige,-welches in R. — das' über 4000 jüd. Einwohner; zählt/noch immer die Gemeindeschule ersetzen muß.. Seine Leitung wird jetzt wahrscheinlich indie Hände' des Lehrers Warmann übergehen. Von der Gründung einer Religions- und Elementarschule Seitens der Gemeinde, die schon oft beabsichtigt worden und mit dem; 1. v.' M. schon ganz gewiß hatte geschehen sollen, ist bis auf den heutigen Tag noch keine Spur vorhanden. Sollten etwa die gegenwärtigen politischen Verhältnisse Europas hieran schuld sein? — Aus diesen Gründen soll wenigstens^ wie wir erfahren, in einigen Gemeinden Oberschlesiens (wie Myslowitz, LoSlau, Lublinitz rc.) die beabsichtigte definitive Regelung der Schulverhältuiffe bis auf ruhigere und bessere'Zeiten hinausgeschoben worden sein. —. Seit Kurzem" werden die oberschlesischen Gemeinden von 2 Missionären bereist, welche überall, wohin sie kommen, sogenannte ,/Predigten für Israeliten" ankündigen, die indeß — da das eingeladene Auditorium sich, nicht einfindet;— in der Regel ungehalten bleibey. Auch mit Bibeln machen die Herren.schlechte Geschäfte, da Alles schon - der Jnslebentretung Ihres „Bibel- Instituts" entgegenharrt. Wie sehr dies die Agenten der-Misfionsgesellschast ärgert, kann man sich übrigens leicht denken.*) *) Dies ist Alles sehr Aut, aber warum thun die Gemeinden'gär nichts, daß die Sache auch rasch und vollständig ins Leben trete?! ' ' ' Redaction. v■' In Polens Hauptstadt' erscheint seit dem 1. d. M. unter dem Titel .-Warschauer Zeitung"' ein politisches und commercielles Tageblatt in deutscher Sprache, —- was mit eine von den Repressivmaßregeln sein soll, welche alldort gegen das bekannte judenfeindliche Gebühren der „Gazeta wärszawskä“ unternommen worden. -; Gleiwitz hat jetzt auch eine he bratsche Buchdruckerei aufzuweisen. Wir haben Proben gesehen, die uns'wirklich erfreuten. Besitzer der Officin ist Herr Valentin Tröplowitz. : ' Berlin, 15. Mai. Die „Natt-Ztg." enthält folgenden-Artikel: Das Königl. 'Schulcollegium hat in diesen Tagen eine Entscheidung gefällt, welche sich noch vollständig auf dem Boden der früheren Regierungs- Praris bewegt. Eine junge Lehrerin jüdischer Confession wurde an einer hiesigen christlichen Privätschule als Hülfslehrerin angestellt. Sie hatte bereits vorher länger als vier Jahre und dies noch unter dem Ministerium von Raumer ohne Widerspruch an einer christlichen Schule fungirt, sie erfreute sich der besten Zeugmisse, ihre pädagogische Befähigung war keinem Zweifel unterworfen, der Erlaubnißschein zum Unterricht war ihr ohne Beanstandung ertheilt worden; der inspicirende Prediger indessen widersetzte-sich ihrer Anstellung und verfügte die sofortige Entlassung der Jüdin. Die Lehrerin recurrirte an die Schuldeputation, welche die Beschwerde unter warmer Befürwortung derselben an das Königl. Schulcollegium zur Entscheidung abgab. Dieses nun hat die Verfügung des Predigers für begründet erachtet. Es stützt sich hierbei auf §. 2. des Gesetzes vom 23. Juli 1847, nach welchem die Anstellung der Juden als Lehrer auf jüdische Unterrichtsanstalten beschränkt bleibe. Es ignorirt somit die Verfassung, läßt den Beschluß des Ab-' geordnetenhauses vom 23. März unberücksichtigt und schließt sich der berufenen Auffaffungsweise des Herrenhauses an, derzufolge die Verfaffungsurkunde den früheren Gesetzen gegenüber kraftlos sei. Wie wenig rechtlichen Grund diese Ansicht hat, ist in der Sitzung vom 23. März von den Rednern der Rechten mit Hinweis aus die Verordnung vom 8. April 1848 und Artikel 109. der Verfassung überzeugend dargethan. Sie streitet auch wider den alten Rechtssatz, daß jedes spä-! tere Gesetz dem früheren von Rechtswegen derogirt,; und wenn dieser Grundsatz auch eine Ausnahme erleidet, wo das frühere Gesetz specieller, daS spätere

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.