Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 12 (14.3.1859)
- Date
- 1859-03-14
- Page
- Seite 171 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Judeneid.And ^Mr quch,si^MMfach.U Hinsicht zwechpidrig^ Die... in 4^ tzM vor.geschrieV.ene-Bermahnungenthält-Mtze-- ^DW<'!)?ruWHMhl^^HchpöMpen-Mnz-Mperstäirdlich .sind,, z. B.i: /„4lngerechtigkeit^und-Lüge sinschon anfich/ selbst-höchst) strafbare Verbrechen;,-; st,n dqm sie.dse; Zer^utitun g d exsittlichen Welt zuv Fplge Hatz e.yj^;., theils unserer . Ueberzeugung völlig widersprechen, wie: „Das ganze Land, in )velchem der Meineidige wohnt, enMndet .die .-daraus /folgende StUfe." §. 327 .enthält die MndrohunZxs des Bannes,, dessen Mferlegung, den Rabbinen seit einem. Jahrhundert. HW^-Gtaatsgesetz verboten, istWny,.hie.«Mtw^enheit. des. Geistlichen und eine he-; sozldexe Ermahnung durch ihn in schwierigen,Men-- woK. einen. gewissen .Eindruck; zu. mach en besyhigs ist, so wird > dieser-^dadurch>chofl^ Mft ausgehoben/ daß der. Geistliche) beiallen Eidesleistungen, zugegen ist und, bei allen . Eiden, dieselbe,Vermahnung, an den 'Schwörenden zu richten; hat, - chjxrzu kommt, noch.,) daß ,in den-zahlreichen kleinen Mi-, schen Gemeinden der Rabbine oft von Personen ersetzt, wexhenl .muß?/ welche.der Handlung eher etwas Lächerliches,. als- Feierliches verleihen..,, . - 4) Endlich werhen, durch, die Gebühren des Rabbinen und-' de * Schwurzeugen die Proceßkosten, in . Fällen sogar unveMltnjßnräßig. erhöhtwie; es. :g.: B. leicht, sein kann-! daß sn Zecher.Bagatellsachei mehrmalige Eidesabnahmen.von Inden Vorfällen. Diese Kosten fallen nicht bloß Juden, , sondern noch öfter Christen als den Proceß führenden Parteienund in-..Axmensachen und Criminalfällen dem Staate. zur Last,-, und i sind in dep. Gesammtsumme sehr bedeutend. -- ■=-.i ...... - v, Wir stellen-, daher an. Ein Hohes Staatsministerium, unterthänigft das Gesuch, . . -. - .dm (Sit) more; judaicp zu refvMiren und die voyr ';,I A. R. seftgestelltey..Formen, \ sowie die! Schluß-, , - formel .des .Eides selbst durch einfache zu ersetzen- - . wie . etwa durch Auflegung des Zeigefingers auf das . 11.' Puch Mpsis,) Kap>,20/,Vers.7>- wie dichbereits in den anderen deutschen,Staaten der Fall ist, - .111., D se E h e sch ließ ung 'der Indembetreffend, n; Die-,ftühcren, ,die Zuden,betreffenden.Gesetze.ha-.- bcn, das besondere-.Mische,;Recht. beseitigt, und dgs, Edict, vom; 1.-1 >; März? 1812,fetzte, die letzten Reste. desselbenmuß er, Geltung (§. 20). Die Preußen israelitischen Glaubens. find seitdem gänzlich denallgemeinen Landesgesetzen; unterworfen, .und es ist Sesteys, der. Juden, niemals ein Versuch -gemacht, niemals ein. Anstag,gestellt^worden,-unt sich denselben in irgend einer Beziehung hin wieder--Wentziej hen^ Dan.unternahm, nes^das G.esetz/.vpM). 2-3, «Juli ,4847/r dfe-.Zuhen..wfcheH^xiM,.!MsyahylegMgrbugg:-,zn -untere lstellen.,,, jndeWes,sn /den ^-24 Ar -dienÄuden ,d.ie- ^Civilehe und,chas,,gerichtliche,-Mvilstandsregistexuiein-s zfuhrte... .Wird die Civilehe.als allgemeines Gesetz Ar a,.lle Unterthanen.., hes preußischen, Staates, ejnAeführt,.;.fo wird fund.-kanp. Mstier^änd.liH.^.von uns. k^n..^inw.and erhoben werden.^ lange dies,.chbe^.^ich^dermal! ist, so {lange für die drei.chrisilich.en.Kirchen hir-kirchliche Apauung ' die uolle.hür^Mcha Kstltigkeit hat,., so langr^nchssen wir daEHeHechf,s..str.,.di^,MaH.ogale-.Trdststj.^ansPhüchen. I Wir sind kejye y e e A^ligionsgenoHnschast^„chex Hestand ^msser^r. Gemeinden.se,chyft-,.nach..stieherr'.-J^rh,unbe.r.ten, sie n stehpn, .aastlegalem^gesetzlichen,B.oden.u^rd.,unter Aussicht i des, Staates., ihre.. Vprsteher^ und ^hre..Culzus.beamten bel dürfen der Betätigung, Seitens -der, .^taatsbMrde^. (Gelsetz vonr. 23. Juli. 1847, .§§.,43. 51.) ^Warum.soll also die, .bei . uns seit,, Jahrtausende^., festste.^eydc ,.Tfg,uung nicht ldieselbe, haHen„.n ach dem. ^ahre 'l.8,4^..)vie sie? biß zum Jahre. 48,47.,Mabt hat,? ...D^ iüdische- .Trauende - wax. denselben der; tun^^-bcirtlscji>ej; pöli- Nzeilichen Anmeldung, re. unterworfen, wie der.christliche . Ge'isttiche. ^D?e^ ''GÄrei'nbevoksi^nd'e' sinh'Doch Ges^e (Zusatz zu §. 324.'' Th. I.' Tit. X des Ä. L.' R.') gehalten, den 'Gerichten 'Denjenigen'^ anzuzeigest, dessen' sie' sich als Rabbiner bedienets' uÄ bei' bin' Eidesleistungen 'zugezogerl zu 'iderden und vor den- Ehescheidltngen^'die Suhnchedsüche mnzustellen, - so-' dass'siein gleicher lWeise -denselben ' als zur' Vollziehung der Träüüng^ uüd^M-''Führü'Ng' des Civil-';standsregisters -b'erechttM'dnzuzkigest-hättemr; r>> Wir stellen ' also ist dein Wünsche/ sn''Änfeken'Rechis'-'< Verhältnissen nn. keinerlei! Weise.einefMu'snahmegeseMebung unterzogen -zu « sein/an i-Ein- Hohes'StriätsMintsteriüm das Gesuch, .! rJ r-^i tnhtfn } baßl die §K.:8—724ld.es: Gesetzes V0MIÄ3: JlrM4847 ausgehoben 4md lkbirvon':allKmeinen) Gesetzen auch s chinstchtlich-der ^Eheschließung: .unterstellt-sterden, so v! ‘:i Cba§kbie Civrlehe 'Mlrr-danntfür -strils-.'gesetzlich! noth- - wendig ssessiwenw sie:-für^'ülle'Staatsangehörige ein- : r.geKhrf, wild, -oderr^uK.Wfr-WKAMtativ/- gestat- . -...-]täy: s.wenn;.,sihfux; .alle „StLatsäUgehprsgo \ faeultativ:r \ ,'ir'i gHastet WMn'sollte.r;i i:i o-hi:? f,.;4V. . B: e,r ü cksi ch t ig-u n g/ -M isra psi-tische-n, Re^ i sii gib n-b ei /g ewsffen-/7g ese glichen.An-o r dMmg e n.n Wenn.auch Mrf. s4-dep- Berfassungs --die.,chriMchtzf RMi-' -gion^chef-bMMgM GMchMgW? des-Maates/n-welche'-