Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1858)
- Date
- 1858-11-29
- Page
- Seite 670 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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670 Toleranz, und Angesichts der Verschiedenheit der in Algier bestehenden Culten ist es nützlich und angemessen, durch eine Acte Ihrer Regierung zu bethätigen, daß die GlaubenSgleichheit vor unseren Gesetzen absolut und vollständig ist. Genehmigen Sie, Sire rc." Diesem Antrag folgt ein kaiserliches Decret aus Compiögne 14. November, womit zu Mitgliedern der Generalräthe ernannt werden: 1) Provinz Algier: Emile Robert, Präsident der Handelskammer von Algier, Kaufmann Moses Ssror. 2) Constantine: Handelsmann Jsaac Taiöb zu Bona. 3) Hayrn Bsnichou, Mitglied des Municipalrarhs von Oran. Mit Recht hat man bemerkt, daß nach der Zulassung der Juden ins englische Parlament kein Sieg unserer heiligen Sache bedeutender sein konnte, als dieser Bericht und das sich an ihn knüpfende Decret, und wenn das Jahr 1858 nichts weiter gebracht hätte, als diese beiden Acte, so müßte es schon mit goldenen Chiffren Ln das Buch unserer Geschichte eingezeichnet werden. Die Bedeutung liegt natürlich nicht blos in der nunmehrigen Vertretung der israelitischen Bevölkerung Algeriens im Generalrath, sondern mehr noch in der feierlichen Verkündigung, daß die kaiserliche Regierung den Grundsatz der Gleichstellung aller Culte unbedingt aufrecht erhalten und nicht blos in Frankreich selbst, sondern auch in seinen Kolonien bethätigen werde. Noch größer wird die Bedeutung durch die Situation des Augenblicks, wodurch Bericht und Decret zugleich eine Demonstration gegen die heftigen Kundgebungen find, welche in der letzten Zeit die Judenfeinde an der Seine, man möchte sagen, mit wahnwitziger Tollheit erlassen haben. Literarischer Wochenbericht. Magdeburg, 22. November. Alexandre VVeill, iettres fraternelles k Louis Veuillot, Paris 1858. (Schluß aus Nv. 45.) Herr Weill stellt die Grundlage seiner Schrift so dar, daß er, mit Herrn Veuillot bekannt, ja vertraut, sich von demselben habe wollen taufen lassen, daß dieser nun als die erste Bedingung die unbedingte Aufgebung aller Vernunftsuntersuchung, die unbedingte Hingebung an den Glauben, d. h. an den Glauben, welchen Herr Veuillot lehrte, ihm gestellt habe, und daß er in Folge dessen mit Herrn Veuillot discutirt und zuletzt gebrochen habe. Solche und derartige Discussionen bilden nun den Inhalt seiner Schrift. Wenn Herr Weill uns hiermit deutlich zu machen sucht, warum er nicht Christ geworden, so läßt er doch die Frage unbeantwortet^ warum er hat Christ werden wollen? oder richtiger, warum er das Judenthum habe verlassen wollen? Herr Weill stellt sich, diese Frage nicht, aber er giebt uns auch selbst indirect keine klare und offene Antwort darauf, vielmehr tritt uns kein eigentliches Bild seiner Glaubensanstchten hervor. Er sagt, er habe ein „universelles Christenthum" gesucht, und mußte doch wahrlich wissen, daß es ein solches bis jetzt nicht gebe; dann bricht er wieder in Begeisterung über den Mosaismus aus, hebt den höheren Beruf des israelitischen Stammes hervor, und stellt vielerlei Züge des Judenthums als Gegenbild für andere Religionen auf. Bei allem Dem spricht der Verfasser eine Menge großer Wahrheiten mit vieler Energie, und stattet eine Menge Bemerkungen mit Geistesschärfe, Witz und Grazie aus. Zwei Ansichten, die er als seine gegenwärtige Grundanschauung ausgiebt, wollen wir hier nicht ohne Bemerkung vorüberlassen. Er sagt zuerst: „Ich hatte geglaubt, daß die Freiheit die Mutter, die Erzeugerin der Ordnung sei. Erster Jrrthum, und ein Hauptirrthum. Die Freiheit, fern davon, die Mutter zu sein, ist nur die legitime Tochter der Ordnung." — Die Erfahrung hat gelehrt, daß solche Grundsätze nicht so harmlos sind, nicht blos Spiele der Vernünftelei, wie sie scheinen. Mit solchen Grundsätzen in der Hand, giebt eS Fanatiker der Ordnung, wie Fanatiker der Freiheit; Jene verfolgen Diese, wie Diese Jene — Beide aber führen zur Anarchie, d. h. zum Gegensatz der Ordnung und Freiheit zugleich. Es eristirt weder eine Ordnung ohne Freiheit, noch eine Freiheit ohne Ordnung. Sie verhalten stch nicht wie Mutter und Tochter zu einander; sie sind vielmehr Ein und Dasselbe. Ordnung ist die Bestimmung, welches Maß persönlicher Freiheit jeder Mensch in der staatlichen Gesellschaft aufgeben und wie viel bewahren soll. Es giebt daher keine Ordnung, welche alle Freiheit aufhebt, und keine, welche eine unbegrenzte Freiheit verleiht. Die Verschiedenheit der staatlichen Gesellschaften besteht in dem verschiedenen Maße der Freiheit, welche ihre Ordnung aufhebt und gewährt. Darin schwanken die menschlichen Gesellschaften inunerfort, und kommt es auf den Namen oder die Scheinverfassung gar nicht an. In den letzten Zeiten der athenienstschen und römischen Republik war mehr Despotie vorhanden, als unter einem Despoten. Höret also auf, Ordnung und Freiheit gegenüber zu stellen, da fie ohne einander gar nicht eristiren können, und die eine nur das relative Maß der anderen ist. — Eine andere Ansicht, die der Verfasser durchzuführen sucht, ist: es gebe gar keine