Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 34 (16.8.1858)
- Date
- 1858-08-16
- Page
- Seite 468 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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468 Gründung und Verwaltung dieser Schulen ergriffen werden könnten, welche überall, wo eS hebräische Colonisten giebt, nach dem Muster moldauischer Primairschulen errichtet werden sollen und damit der roumänischen Sprache die Stelle eingeräumt werde, welche sie einnehmen muß. Der Minister, Fürst Demötre Cantacuzöne. Rußland. Bon der russischen Grenze, 13. Juni. Die öffentlichen Blätter berichten: In neuester Zeit herrscht wieder eine größere, im Geiste deS regierenden Kaisers gehaltene Thätigkeit in den Bureaus deS Judencomite, das liberal vorgeht. Der Präsident, Graf Bludoff, schrieb am 18. Mai an den Minister des Innern: „Ich habe die Ehre, Ew. Erc. anliegend Abschriften von dem am 17. d. allerhöchst bestätigten Gutachten deö Judeneomites zu unterbreiten, und zwar: 1) deS auf Vorstellung des gewesenen Finanz- Ministers behufs verschiedener vorgeschlagenen Maßregeln zur Ausdehnung der commerciellen und industriellen Thätigkeit der Juden außerhalb ihres AnsässigkeitsrayonS gefaßten Beschlusses. — 2) Von der Zulässigkeit der Juden in Nicolajeff, Sebastopol und Kiew, mit Abschaffung der in letzterer Stadt bestehenden separaten Judengasthäuser. — 3) Von der Erlaubniß für jüdische Kaufleute erster und zweiter Gilde, auf die Jahrmärkte von Charkow und Summy ausländische Maaren zu bringen und dort en gro8 zu verkaufen. — 4) Von der Revision des Fleischsteuer-Reglements. — 5) Von der moralischen Anleitung für jüdische Schulen, und um den Rabbinern zu einem im Geiste der Regierung zu haltenden Unterrichte Mittel zu geben, und — 6) von der jüdischen Eidesformel unter Begleitung zweier verbesserter Schemata. — Gleichzeitig habe ich die Ehre, Ew. Ercell. zu bemerken, daß Artikel 1. und 4. betreffend dem Finanzminister und wegen Art. 6. dem CultuSminister wegen bezüglicher Anordnung des Röthigen bereits Mittheilung gemacht worden sei. Genehmigen Anzeigen. Ein unverheiratheter, geprüfter Lehrer, der zugleich Schächter und Borbeter ist, wird für die hiestge Gemeinde sofort oder zum October d. I. gesucht. Firirter Gehalt 100 Thlr. nebst freier Station, so wie circa 40 bis 50 Thlr. Nebeneinkommen aus der Schechita rc. Refiectanten hierauf werden ersucht, sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse in portofreien Briefen an uns zu wenden, oder sich uns persönlich vorzustellen. Templin, den 30..Juli 1858. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Ein Hülfslehrer zum Hebräischen für die hiestge Religionsschule findet hier bei freier Station und gegen ein Honorar von 80 Rthlrn. ein Unterkommen. Das Lehrer-Eramen ist nicht nothwendig, vielmehr wird demselben hier Gelegenheit gegeben, sich im Lehrerfache zu vervollkommnen. Hierauf Reflectirende wollen sich in portofreien Briefen wenden an den Vorstand der Preuß. Stargardter Synagogen - Gemeinde. Bei der hiesigen israelitischen Elementarschule ist die dritte Lehrersteüe, mit 180. Thlrn. jährlichem Gehalt und freier Wohnung dotirt, vacant. Qualificirte Schulamts-Candidaten, ohne Unterschied der Confessio», werden aufgefordert, sich zu diesem Posten unter Einreichung der auf ihre Befähigung und Führung Bezug habenden Zeugnisse bis zum 1. September d. I. zu melden, wobei bemerkt wird, daß der Bewerber sich einer Probelection unterwerfen muß, deren Abhaltung nach vorheriger zeitiger Meldung bei dem Herrn Schul-Inspektor Prediger Schwarzer auch während der Schulferien freigestellt wird. Reisekosten werden nicht vergütigt, wohl aber die verfassungsmäßigen Umzugskosten für den Fall der Wahlbestätigung zugesichert. Kempen, den 16. Juli 1858. Der israelitische Schulvorstand. Lehrergefuch. Die Cantor-, Lehrer- und Schächterstelle Hierselbst, mit welcher ein jährliches Einkommen von circa 300 Thlrn. verbunden, soll sobald als möglich besetzt werden. Qualificirte Bewerber wollen sich unter Beibringung ihrer Atteste persönlich bei dem Unterzeichneten Vorstand melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Regenwald« in Pommern, den 24. Juli 1858. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. C. Retvald.