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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-07-12 · Heft 29 (12.7.1858) · p. Seite 394

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 29 (12.7.1858)
Date
1858-07-12
Page
Seite 394 (sequence 2)
Language
German
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394 ihrer Bewohner, als Kapitale und Geldwerthe verschwunden waren, waren Manufakturen und Handel in Polen ohne Aussicht aus glücklichen Erfolg geblieben. Der christliche Handwerker mußte, sich selbst überlassen, ohne Schutz und Hülfsquellen sein Etablissement aufgeben, der Kaufmann, ohne Capitalien und Credit, konnte keine Maaren halten und suchte andere Eristenzmittel; im ganzen Lande verschwand die Industrie mit Ausnahme weniger bedeutender Städte, wo die Standesherren von Zeit zu Zeit ihre Revenuen an den Mann brachten. Den Israeliten allein gelang es, den Handel in Polen zu retten, sie waren es, die die Manufacturen aufrecht erhielten. „Dlrrch ihre Thätigkeit sieht der Landbau den Verkauf seiner Products gesichert, sie sind es, die zu jeder Zeit zu seinem Dienste bereit find und ihn mit Kapitalien versehen. Während sie unaufhörlich das ganze Land bereisen, kaufen und bezahlen sie seine Products, selbst solche, die scheinbar wenig Werth haben. Man kann geradezu sagen, daß ohne sie, ohne diese Thätigkeit, die sie charakterisirt, unser Vaterland noch mehr von seiner Industrie und seinen Reichthümern verloren haben würde!" — Durch den Tagzettel, bemerkt das Memoire weiter, diese Steuer auf den menschlichen Leib, ist der israelitische Landbebauer in der Umgegend von Warschau verhindert, seine Produkte in der Hauptstadt zu verkaufen und sich dort den seinen Ländereien nöthigen Dünger zu verschaffen. Der Betrieb folgender Gewerbe ist den Israeliten gänzlich untersagt: der Pharmaeie und des Verkaufs pharmaceutischer Droguen, der Gewerbe als Baumeister, Advocaten, Lehrer (die Chedarim ausgenommen); die Israeliten können bei Notaren nicht als Zeugen zugelassen werden, um die Identität von Personen festzustellen; sie sind vom Avancement in den militärischen Chargen ausgeschlossen; jedes Civil- und Municipalamt ist ihnen unzugänglich. Sie haben bei keiner Corporation das Stimmrecht, auch nicht bei den Wahlen der städtischen Magistrate und Handelstribunale, obgleich sie die Mehrzahl der Parteien ausmachen, die bei Handelsprocessen auftreten. Sie werden in allen von den Behörden an sie gerichteten Schreiben auf eine erniedrigende Weise behandelt. Niemals bewilligt man ihnen, wie den andern Einwohnern, den Titel „Pan", d. h. Herr, sondern titulirt sie stets* ,Starozakonny", d. h. Alttestamentarischer (Jude). Die Adressen der Briefe werden in demselben Style abgefaßt: „Do Starozakonnego", An den Alttestamentarischen", obgleich die Dinge, um die es sich handelt, oft sehr trivial sind und nichts mit dem alten, noch neuen Testamente zu thun haben. Die empörendste Beleidigung' von Seiten der Behörden gegen die Israeliten ist aber die Art und Weise, mit der man sich in den amtlichen Publikationen im Fall eines von einem einzelnen Israeliten begangenen Verbrechens ausdrückt. Bei solchen Gelegenheiten wirft mau die von einem Einzelnen begangene Schuld solidarisch auf die Gesammtheit. Folgende Formel wird z. V. sehr häufig angewendet: „Es find schon wieder Uebertretuugen des Gesetzes, von den Juden begangen, entdeckt worden." Ist es nicht die größte Ungerechtigkeit, in solcher Weise den Unschuldigen mit dem Schuldigen zu incriminiren? Sehr häufig enthalten die Anzeigen von Submissionen und Entreprisen die Formel: „Die Alttestamentarischen sind ausgeschlossen." In der Gewißheit, daß die den Israeliten zugefügten Beleidigungen niemals bestraft werden, und daß die Masse des Volkes an den gegen sie geschleuderten Jnvectiven seine Freude hat, greisen die Journale sie und ihre Religion unaufhörlich an. Man muß wissen, daß der israelitische Cultus durch das zu Recht bestehende Strafgesetz in keiner Weise beschützt wird. Wir haben erst ganz vor Kurzem gesehen, daß gerade während dev am heiligen Versöhnungsfeste gefeierten Gottesdienstes die israelitische Synagoge in Turek (einer kleinen Stadt in der Nähe von Kalisch) von der christlichen Bevölkerung zerstört wurde. Bis jetzt ist das Verbrechen unbestraft geblieben. Das sind die traurigen Folgen der Art und Weise, in der man die „Alttestamentarischen" behandelt oder richtiger gesagt, mißhandelt. Wie kann man aber erwarten, daß das Volk und die Unterbeamten sich wohlwollend gegen die Juden erweisen, wenn man die Principien kennen lernt, welche einige Oberbehörden in Betreff derselben befolgen und zu bethätigen suchen, wenn man z. B. die zuerst am lsten September 1853 erlassene und 1857 erneute Verordnung liest, in der den christlichen Ammen verboten wird, israelitische Säuglinge zu nähren? O neunzehntes Jahrhundert! Möge man sich, um nicht Maßregeln der Gerechtigkeit und Humanität zu Gunsten der Juden ergreifen zu

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