Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 26 (21.6.1858)
- Date
- 1858-06-21
- Page
- Seite 352 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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852 her Consense zur Schankwirthschaft haben, dürfen sie nicht vererben und müssen eine besondere Abgabe zahlen, welcher der christliche Berufsgenosse nicht unterworfen ist. 3. Verbot des Erwerbes von Grundeigenthum. Juden dürfen Güter nur dann erwerben, wenn 25 jüdische Familien auf Kosten des Käufers colvnisirt worden sind. Theilweiser Ankauf von uncultivirtem Boden zur Colonisation ist ihnen nur unter so schwierigen Bedingungen und Formalitäten gestattet, daß Minderbegüterten diese Gunst nur selten zu benutzen möglich ist. Häuser, die massiv gemauert sind, darf ein Jude nicht kaufen. Erwirbt ein Jude ein hölzernes Haus, so muß er an dessen Stelle binnen einer bestimmten Frist ein planmäßiges massives Gebäude aufführen, widrigenfalls das Ganze den Spitälern zufällt. 4. Der seit 1824 eingeführte Juden-Leibzoll, „Tagzettel" genannt. Jedes nicht in Warschau wohnhafte jüdische Individuum, Kinder an der Mutterbrust nicht ausgenommen, muß, wenn es diese Hauptstadt betritt, einen täglichen Zoll von 20 polnischen Groschen per Kopf bezahlen. Dazu kommen noch Stempelgebühren von 17 Groschen per Zettel und Emolumente für die Einnehmer, Polizeicommissaire, Polizeidiener rc. rc. Diese Abgabe beträgt jährlich circa eine halbe Million Gulden. Aber wichtiger noch ist der Schaden für die Sittlichkeit, der hieraus erwächst. Jeder Uebertretungsfall nämlich ist mit einer für die ärmere Classe besonders bedeutenden Geldstrafe belegt, an deren Stelle bei Zahlungsunfähigkeit Personalarrest tritt. Weibliche Individuen werden dann unter Vagabunden und ähnliches Gesindel gesperrt und unterliegen den gesundheitspolizeilichen Maßregeln gleich den anderen Gefangenen. Welche Uebelstände und Folgen dies für die Sittlichkeit hat, ist leicht ersichtlich. 5. Abgabe auf das Koscherfleisch. Je bedeutender diese Abgabe ist, welche von jedem Pfund Fleisch, das der Jude in Polen verzehrt, 6 Groschen polnisch verlangt, und jährlich mehrere Millionen der jüdischen Bevölkerung allein auferlegt: desto nachtheiliger wirkt sie, da deshalb der arme Theil der Juden dem Fleischgenuffe fast gänzlich entsagen muß. Es ist notorisch, daß es in Polen jüdische Greise giebt, die kaum einige Male in ihrem Leben Fleisch genossen haben. So unfreiwillig auf unkräftige Nahrung angewiesen, füllt der arme polnische Jude die Spitäler, sein Zustand ist der jammervollste, sein Gesicht trostlos und abgehärmt wie nirgends. — Diese Fleischabgabe wurde im Jahre 1812 festgesetzt. Sie trat ein in Ftlge eines mit ganz unbefugten Personen abgeschlossenen Contractes, die im Namen der jüdischen Gesammtheit diese Abgabe sich aufluden, wogegen ihnen Seitens der Regierung Befreiung vom Militaird.ienste zugesichert wurde. Ja diesem Contracte, dessen allgemeine Rechtskraft übrigens sehr problematisch ist, wurde ausdrücklich bestimmt, daß sobald die Juden militairdienstpflichtig gemacht würden, diese Abgabe aufhören müßte. Nunmehr dienen die Juden auch in Polen bereits schon zwölf Jahre im Heere, sie haben mit ihrem Blute die Steppen des Kaukasus und die Bollwerke Sebastopols getränkt; Tausende von ihnen sind im Dienste des Vaterlandes dahin, Tausende Krüppel; aber — die Ihrigen daheim müssen die Fleischsteuer noch heute zahlen, oder darben. 6. Die jüdischen Meister sind von den Zünften und deren Vorrechten ausgeschlossen, und dürfen keine christlichen Gehülfen halten, so wie jüdische Gesellen nicht bei christlichen Meistern arbeiten dürfen. 7. Der Elementar-Unterricht der Jugend in der Provinz liegt gänzlich darnieder, und wird nicht sowohl befördert, als behindert. Es giebt Gemeinden, die auf eigene Kosten Elementarschulen anlegen wollten, aber die Bewilligung nicht erlangen konnten. Wird doch selbst De'nen, welche die Schule in Warschau besuchen wollen, die Befreiung vom „Tagzettel" versagt. Es ist dies Thatsache, und die Folge, daß in den kleinen Städten die Jugend dem Chassidismus sich hingiebt, in welchem allein sie noch etwas Geistiges erblickt, und damit sind alle Thors für Licht und Gesittung geschlossen. Und dennoch haben die Juden in Polen unter der Wucht dieser Beschränkungen sich zu einem ausgebreiteten industriellen Leben heraufgearbeitet. Sie sind nüchtern und arbeitsam, und liegen allen Zweigen der Gewerbsthätigkeit ob. Den besten Beweis hierfür wird die folgende statistische Tabelle führen, bei welcher wir bemerken, daß die angeführten Zahlen die Köpfe bezeichnen, welche von dem betreffenden Gewerbe leben, also Frauen und Kinder einschließen. Statistische Tabelle der jüdischen Bevölkerung im Königreich Polen, außerhalb Warschaus. I. Handwerker und Fabrikanten. Bötticher. .... 515 Gerber. .... 4626 Weißgerber. .... 114 Klempner ...... .... 1252 Pflasterer. .... 407 Aimmerleute. .... 481