Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 26 (21.6.1858)
- Date
- 1858-06-21
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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2ä> Jahrgang. ^(llcjcinciltc 26. Zritung des Zudcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Magdeburg. Leipzig, den 21. Juni 1858. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wirb jährlich gegen 80 Bogen und darüber in Quart incl. des Tirels, Re» gisters u. s. w. umfassen. In Gemäßheit ves Zweckes, derselben die allgemeinste Berbreirung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. für sechs Monate — 22V2 Ngr. für das Vierteljahr augeseht worden. '?llle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspeditiou für beide Letztere hat sich die König!. Sachs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leidende Artikel: Die Juden im Köniqreiche Polen. III. — Vom Institute zur Förderung der israelitischen Literatur. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Hamburg, vom Harz, alls Bayern, Fulda, Schwerin, Worms. Preußen: Aachen, Berlin. O e st err e i ch i sch e r Ka i se r st a a t: Von der Theiß, Szutsan, Temesvar. Großbritannien: London. Frankreich: Parts. Leitende Artikel. Magdeburg, 13. Juni. Die Juden im Königreiche Palen. Hl. Von der Besprechung der criminalstatistischen Verhältnisse wenden wir uns zu der der Gewerbsthätigkeit. Um die den Juden in Polen häufig gemachten Vorwürfe, um die in obiger Beziehung gegen sie herrschenden Vorurtheile zu beseitigen, um die Ueberzeugung hervorzurufen, daß durch die Aufhebung der so schwer auf dieser unglücklichen Menschenclasse lastenden Beschränkungen unter ihnen ein blühender Gewerbsstand, eine reelle und nützliche Gewerbsthätigkeit hervorgerufen werden würde, bedarf es eines zwiefachen Blickes, zunächst auf diese Beschränkungen selbst, alsdann auf den wirklichen Zustand ihrer gewerblichen Thätigkeit trotz diesen Beschränkungen. Behufs des ersten Moments heben wir diese Beschränkungen, wie sie in dem bekannten Memoire abgedruckt in No. 41. d. Bl. des Jahres 1856, so weit sie die gewerbliche Thätigkeit betreffen, noch ein Mal hervor: 1. Beschränkung des Domicils. Sie sind in der Wahl ihres Wohnorts vielfach beschränkt. Abgesehen davon, daß ihnen der bei Weitem größte Theil des russischen Reiches verschlossen ist, so sind ihnen selbst in den polnischen Provinzen gewisse Städte vermöge veralteter Privilegien gänzlich versagt, und in den meisten, in denen sie wohnen dürfen, sind stein gewisse Bezirke (Ghetti's) verbannt. Man erwäge, welchen Einfluß dies nicht blos in socialer, sondern auch in gewerblicher Beziehung übt. Das Wohnen auf den Dörfern endlich wird ihnen nur ausnahmsweise und unter sehr drückenden Bedingungen, gestattet. 2. DasVerbotderSchankwirthschaft. Dieses Verbot, welches mit der größten Strenge ausgeübt wird, hatte, als es eingeführt wurde, den Ruin von 30,000 Familien zur Folge. Aber noch drückender ist dieses Verbot durch die äußerst lästigen Folgerungen, die man in casuistischer Auslegung daraus gezogen. So darf ein Jude unter demselben Dache nicht wohnen, wo ein christlicher Schankwirth dem polnischen Bauer den verderblichen Nektar spendet. Es ward nun zwar diese Maßregel damit gerechtfertigt, den polnischen Bauer dadurch der Trunksucht entziehen zu wollen — aber seit nunmehr drei Decennien darf kein Jude Branntwein schenken, und der Zustand der Bauern ist noch heute unverändert derselbe, und die Stelle unter dem Tische, wo ehemals der Großvater betrunken lag, wird noch heute von dessen Enkel eingenommen. — Diejenigen Personen, welche in Städten noch von Alters