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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-05-31 · Heft 23 (31.5.1858) · p. Seite 310

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 23 (31.5.1858)
Date
1858-05-31
Page
Seite 310 (sequence 2)
Language
German
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310 auch die Höhe der Civilisation und das ganze Gewicht einer normalen Entfaltung seiner unerschöpflichen Kräfte verbinden werde. Daß in einem solchen, von wahrer Religiosität, von höchster Sittlichkeit und ächter Staatsklugheil zugleich getragenen Systeme die maßlos niederdrückenden Beschränkungen, welche auf die in Rußland und Polen zahlreichen Juden gehäuft sind, keinen Platz haben können, daß sie nur eine um so größere Abnormität ausmachen würden, je mehr es den anderen Classen erleichtert wird, auf dem Wege staatlicher und bürgerlicher Bildung vorwärts zu schreiten, und daß dadurch wieder rückwirkend und dem Staate und der bürgerlichen Gesellschaft Hemmnisse erstehen würden, bedarf nicht einer weiteren Auseinandersetzung. In der That lassen hierüber die Aussprüche des kaiserlichen Willens, so wie die etlichen Maßnahmen, durch welche den Juden in Rußland selbst bereits Erleichterungen und Vergünstigungen geworden sind, keinen Zweifel zu. Hingegen ist, mit Ausnahme der besonderen Recrutirungsgesetze, in der traurigen Lage der Juden im Königreich Polen noch nichts von jenen Beschwerden, welche übrigens nur die wichtigsten Punkte berührten, beseitigt, und die Tiefgebeugten blicken noch immer sehnsuchtsvoll nach den Ufern der Newa, von wo allein eine Besserung ihrer Zustände kommen kann. Im Jahre 1847 gab der verstorbene Minister Staatssecretair Turkull eine, den polnischen Juden günstige Opinion ab, welche aber bis jetzt vollständig unberücksichtigt und beseitigt blieb. In einem Ukas vom Jahre 1848 hat der vereidigte Kaiser Nikolaus unter ausdrücklicher Anerkenntniß, daß die Juden alle Lasten mit den übrigen Unterthanen gleich tragen, daß sie den Militairdienst und zwar in noch größerem Umfange und ohne Avancement leisten, und daß sie die altpolnische Kleidung abgelegt haben, ihnen die Begünstigung gewährt, daß in Straßen, von denen sie aus alter Zeit ausgeschlossen, statt 2 jüdischer Familien nunmehr 5 wohnen dürsten. Aber wie wurde die Benutzung dieser an sich so unbedeutenden Gewährung auf die verschiedenartigste Weise erschwert und an vielen Orten wirkungslos gemacht, indem die Behörden, z. B. in Lublin, den Ukas nur auf die unprivilegirten Städte beschränken wollten, während doch Lublin in Besitz eines Privilegiums von Gott weiß welchen Piasten oder Jagellonen sei. Der Civil-Gubernator von Plotzk geht so weit, daß er gegenwärtig auch in den jüdischen Straßen die Juden aus den Häusern vertreibt, welche christliche Eigenthümer haben und in denen sie zur Miethe wohnen. In den kleinen Städten verfahren die Bürgermeister ganz nach Belieben, und Klagen werden von den höheren Instanzen unberücksichtigt gelassen. Trotzdem sind alle diese Privilegien mittelalterlichen Ursprungs, durch ein Edict vom 6. Februar 1802 von der damaligen Regierung aufgehoben und weder in der Eonstitution vom 22. Juli 1807, noch im organischen Statut von 1832 irgendwie anerkannt, auch gänzlich in Unbeachtung gerathen, bis sie in den 20 Jahren von einem Unterbeamten des damaligen Ministeriums des Innern aus Vergessenheit und Schutt hervorgesucht worden sind. Neuerdings ist es gestattet worden, daß in den entlegenen Straßen von Warschau hölzerne Häuser gebaut werden dürfen, ohne daß in dem desfallsigen Decret der Juden Erwähnung geschehen, hat man dieselben von dieser Begünstigung ausgeschlossen. So werden alle den Juden günstige Bestimmungen möglichst illusorisch gemacht, während die ihnen ungünstigen Vorschriften mit größter Strenge ausgeführt werden. So ist eine neue Verordnung der Justizcommission des Königreichs Polen ersiossen, welche verbietet, daß ein Jude aus ein Grundstück eine Pfandanleihe geben dürfe, um nicht darunter den Ankauf eines Hauses zu verderben, und wird dieselbe mit der größten Schärfe beobachtet. Man ist so weit gegangen, zwei jüdische Aerzte, die in Gefängnissen thätig waren, darunter einen Greis von 90 Jahren, des Dienstes zu entsetzen, weil sie ihre Religion nicht ändern wollten. Während in Petersburg das zur Organisirung der Verhältnisse der Juden eingesetzte Comitü Juden zur Berathung in seinen Schoß berufen, haben die wiederholt eingesetzten Comitös zu gleichem Zwecke im Königreiche Polen die Hinzuziehung von Juden auch ohne Stimmberechtigung stets abgelehnt, was nur in so fern nicht zu bedauern, als diese Comitüs niemals ein Resultat erzielt haben. Wir haben diese einzelnen wenigen Fälle, welche jedoch außerordentlich vermehrt werden könnten, hervorgehoben, um von vornherein den Geist zu bezeichnen, der bei den polnischen Beamten in vielfachem Gegensatz zu den russischen gegen die Juden herrscht, den Geist der gehässigsten Unterdrückung, aus welchem die folgenden Vorgänge um so leichter verständlich sein werden, und bemerken nur noch, daß, wenn diese Schilderungen in ausländischen Zeitungen erscheinen, dies die nothwendige Folge des Verfahrens ist, mit welchem die polnische Censur täglich in den polnischen Zeitungen die furchtbarsten Schmähungen und Beschuldigungen der Juden duldet, während sie die gelindeste Vertheidigung, die gemäßigste Abwehr Seitens der Juden unerbittlich streicht, unter dem Vorwände, daß jede Polemik zu vermeiden sei.

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