Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 22 (24.5.1858)
- Date
- 1858-05-24
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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22. Jahrgang. JW S2. Allgemeine Zeitung des Zudenthums. E i n unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr, Ludwig Philippson in Magdeburg. Leipzig, den 24. Mai 1858. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich gegen 80 Vogen und darüber in Quart incl. des Titels, Registers n. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes, derselben die a l l g e in ei n ste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang: — 1 Thlr. 15 Ngr. für sechs Monate — 22 */2 Ngr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sachs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Großbritannien. — Die preußischen Wähler israelitischer Confession. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Worms. Preußen: Aus Schlesien, aus Schlesien, Berlin, Wreschen, aus dem Posenschcn. Die Schweiz: Ober-Endingcn. Rußland: Petersburg. Persien: London. Leitende Artikel. Magdeburg, 16. Mai. Großbritannien. Daß die Zulassung der Juden ins Parlament nur als eine Klausel einer mehr umfassenden Bill über den Parlamentseid eingebracht wurde, hat zur Folge gehabt, daß diesmal die Angelegenheit mit der Verwerfung durch das Oberhaus ihr Ende nicht erreicht hat, sondern eine neue Phase herbeiführte. Da nämlich das Oberhaus die Bill an sich annahm, und nur die 5. und 8. Klausel, welche den Eid der Juden betrafen, strich, so mußte die also amendirte Bill an das Unterhaus zurückgelangen. Dieses verhandelte am 10. Mai hierüber. „Lord I. Russell beantragt bei Erwägung der vom Oberhause angenommenen Amendements zur Eiobill, daß das Haus sich gegen die Streichung der 5. Klausel erkläre. Er hält die 5. Klausel, welche die Zulassung der Juden ermöglicht, für den wichtigsten Theil der Eidbill. Nach 25jähriger Erörterung der Frage habe das Haus der Gemeinen die Bill mit größerer Majorität als jemals an die Lords gewiesen. In frühem Fällen seien die Mitglieder der Regierung im Oberhause durchgängig oder mit geringen Ausnahmen für die Emancipation der Juden gewesen, so daß der Zwiespalt nur zwischen einer Majorität des Unterhauses und Oberhauses bestand. Dieses Mal habe der Conflict eine ernstere Gestalt; alle im Oberhause sitzenden Cabiuetsmitglieder, ein einziges ausgenommen, hätten jetzt gegen die Bill gestimmt. Man könne demnach sagen, daß England unter einer Regierung steht, welche gegen das Princip der Religionsfreiheit ist. (Hört! hört!) Das ehrenwerthe und rechtsgelehrte Mitglied für Aylcsbury (Sir R. Bethell) beabsichtigt den Resolutionsweg vorzuschlagen. Was ihn selbst betrifft, so habe er jetzt blos zu beantragen, daß das Haus dem Amenvement der Lords seine Zustimmung versage. (Hört! hört!) Mr. Newdegate bekämpft die Motion. Dem Lande und dem Parlamente müsse es täglich klarer werden, daß die Bill des edlen Lords sich auf ein revolutionäres Princip stützt. (Lachen.) Es sei das Princip der ersten Französischen Revolution, das Princip des religiösen Jndrfferentismus, welches in letzter Konsequenz zum Sturze der coustitutionellen Monarchie in Frankreich geführt habe. (Der gute Mann irrt sehr. Das Prinzip der Bill ist durchaus kein revolutionäres, und stammt nicht von 1789 her; es ist etwas älter, es ist das Princip Mosis, das Princip des Alren-TestamentS: „Ein Gesetz und Ein Recht