Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 17 (19.4.1858)
- Date
- 1858-04-19
- Page
- Seite 235 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226093-3226111--16848-3245724- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
335 Landsterg in Oberschlesien, im April. (Privatmitlh.) Unsre Gemeinde ist in jüngster Zeit öfter genannt worden, und mag eS daher zur Berichtigung der Voraussetzungen dienen, daß unsre Gemeinde kaum zwanzig beitragssähige Mitglieder zählt, und ihren sogenannten Rabbinen mit einem monatlichen Gehalt von vier Thalern und dem üblichen Schächterlohn honorirt hat. Obersitzko, im März. (Privatmitth.) Wir glauben es den vielen Freunden des Rabbinatscandidaten Herrn Jsac Struck schuldig zu sein, ihnen den zu Filehne am 23. Adar erfolgten Tod dieses zu so vielen Hoffnungen berechtigenden Mannes zu melden, der uns und der heiligen Sache des Judenthums in seinem 27sten Lebensjahre entrissen worden. Sohn des hiesigen ehrwürdigen Rabbinen S. Struck, hat er unter dem Rabbiner Blaschke zu Schönlanke, Rosenstein in Berlin, an der Universität und dem theologischen Seminar zu Breslau die erfolgreichsten Studien gemacht. Der in ihm keimenden Krankheit konnte die sorgfältigste Pflege und der Besuch von Bädern keinen Einhalt thun, und so endete sein kurzer Lebenstag in der Zuversicht, daß sein Gott ihn zu einem höheren Wirkungskreise bestimmt habe. Rußland. Petersburg, im März. (Privatmitth.) Der „Invalide" vom 19. Februar enthält folgenden, wohlzubeachtenden Artikel: Zu No. 10. deS „Odessaer Boten" eifert Herr Rabinowitsch, ein jüdischer Advocat daselbst, gegen den früheren Gebrauch seiner Glaubensgenossen, Zunamen sich gefallen zu lassen. Er macht dieselben darauf aufmerksam, daß Derjenige, der sich mit Gleichgültigkeit Beinamen zulegen läßt, kein Recht aus die Achtung seines Nebenmenschen hat. Der ganze Artikel des Herrn Rabinowitsch trägt das Gepräge edler Ruhe und warmer Gefühle für seine Glaubensgenossen. Er entfremdet sich ihnen nicht, weil sie arm, unglücklich und sogar verachtet dastehen; nein, er bietet ihnen allgemein seine Hand; seine Hand, die oft schon Literaten, Gelehrte und Staatsmänner gedrückt haben — und keineswegs darauf stolz, bittet er seine Brüder auf liebevolle Weise, sich selbst zu erkennen — der Stimme ihrer eigenen Würde zu gehorchen — sich ihrer alten Bibel zu erinnern, und so sich für das künftige Wohl der Regierung vorzubereiten» Heil und Ehre dem würdigen Vertreter der ebräischen Nation! Freundlich reichen wir ihm unsre Hand und nehmen aufrichtigen An- ■ theil an seinen edlen Bemühungen. Sollte der Krieger*) etwa die Israeliten vergessen? Sollte man ihrer vorwurfSweise erwähnen? Haben doch 10,060 Israeliten in den Reihen der russischen Armee treu und redlich für Kaiser und Vaterland gesuchten! Ist doch die Festung des vielbestürmten Sebastopols auch mit dem Blute der israelitischen Soldaten gefärbt, die gleich den Russen, ja sogar gegen ihre eigenen Glaubensgenossen gekämpft! Zeigen wir uns würdig des Zeitalters, entfernen wir von uns jene schmachvolle Sitte, in unseren Literaturerzeugnissen die Israeliten mit Spott und Schmach aufzuführen; bedenken wir hingegen die Ursachen, die dieses herbeigesührt haben; vergessen wir nicht die angeborenen Fähigkeiten der Israeliten zu Künsten und Wissenschaften, und nachdem wir sie in unserer Mitte ausgenommen, wollen wir ihre Energie, Geschicklichkeit und Gewandtheit dazu benutzen, die Bedürfnisse der Gesellschaft, die mit jedem Tage wachsen, zu befriedigen. Belgien. Brüssel, im März. (Arcli. isr. de Fr.) Herr I. Wiener, Kupferstecher in Brüssel, hat vom Papst PiuS IX. eine sehr werthvolle Kamee als Anerkennung der Verdienste erhalten, welche dieser geschickte Künstler sich um seine Kunst erworben hat. *) Der Redacteur des „Invaliden", Obrist Lebedew der 3re, ist lange Zeit Militair gewesen. Anzeigen. Die Stelle eines Religionslehrers, VorbeterS und Schächters bei der hiesigen Gemeinde ist zum bevorstehenden ‘ptun rfS zu besetzen. Der Gehalt beträgt nebst freier Wohnung und Beköstigung 130 Thlr. Pr. Crt., so wie circa 40 Thlr. für Schächtergebühren) auch sind für deutschen Privatunterricht noch 70 — 80 Thlr. zu erlangen. Befähigte Bewerber, welche sich der Approbation des Landesrabbinats zu unterziehen haben, wollen unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse sich an den Unterzeichneten wenden. Malchow (Großherzogth. Mecklenb.-Schwerin). L. M. Levi. 17**