Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 16 (12.4.1858)
- Date
- 1858-04-12
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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22, Jahrgang. JW 16. Allgemeine Zeitung -es Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Magdeburg. Leipzig, den 12. April 1858. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich gegen 80 Bogen und darüber in Quart incl. de« Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit de« Zweckes, derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. für sechs Monate — 22lfi Ngr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sachs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Die Lage der Juden in Preußen. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Worms, Worms. Preußen: Magdeburg, Schwedt a. O-, Berlin, aus Schlesien. Oesterreichischer Kaiserstaat: Wien, Wien, aus Böhmen. Rußland: Warschau. Korrespondenz: Meine Reise über Galizien nach Deutschland. Von Jsaac Rosenmeyer, Oberlehrer in Homonna. HI. Leitender Artikel. Magdeburg, 4. April. Die Lage -er Juden in Preußen. Man hat uns mehrfach seine Verwunderung zu erkennen gegeben, daß wir seit langer Zeit keine Erörterung über den Stand unsrer Angelegenheiten in Preußen gegeben haben. Es geschah dies einfach, weil wir unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine wesentliche Veränderung weder zu erhoffen, noch zu befürchten hatten und eine nähere Veranlassung nicht gegeben war. Die letztere trat uns in diesen Tagen in zwiefacher Gestalt entgegen. Anderweitig muß man sich gestehen, daß die Lage der Dinge für uns doch nicht so bleiben kann, wie sie bisher war, und daß eine Entscheidung nicht für immer auf sich warten lassen darf. Es ist daher Zeit, daß man dem Werke wieder näher trete und wenigstens Vorbereitung trifft, so weit diese möglich ist. Wie die Sachen stehen, ist .in Preußen sehr leicht zu fassen, und spiegelt sich auch in der Verhandlung über die Frage ab, welche in diesen Tagen dem Hause der Abgeordneten vorlag. Unser Gegenstand befaßt ein zwiefaches Moment, das unabhängig von einander-dasteht, und daher getrennt werden muß. Das eine Moment ist das staatsbürgerliche, das andere das cultuelle. In ersterer Beziehung handelt es sich lediglich darum: hat die Verfassung mit dem Ausspruch, daß die staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechte von dem Religionsbekenntniß durchaus unabhängig sein sollen, die Beschränkungen und Ausnahmen des Judengesetzes vom 23. Juli 1847 aufgehoben oder nicht? Dies ist die ganze Frage. Das gegenwärtige Ministerium und die-Rechte des Landtages stehen auf Seite der Verneinung, und ist diese daher das leitende Princip der Verwaltung. Das Centrum und die Linke behaupten, daß durch die Verfassung jene Beschränkungen von selbst gefallen seien. Dennoch kam es bis jetzt zu keinem förmlichen Votum. Denn von Seiten der Administration beruhigte man sich damit, daß sie die Verwirklichung jenes Verfaffungsparagraphen in ihrer Hand habe, anderweitig aber die Streichung desselben, da sie dem Geiste der Zeit zu sehr widerspräche und am Ende doch nicht allein die Juden beträfe, eine allzu große Aufregung verursachen würde. Die entgegengesetzte Seite aber suhlt sich weder numerisch stark genug, noch von so vielem Einflüsse, um über den Ausfall des Votums sicher zu sein; im entscheidenden Augenblicke könnten viele Theile des Centrums eine Schwenkung nach Rechts machen. Aus diesem Grunde haben es auch die preußischen Juden unter-