Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 4 (18.1.1858)
- Date
- 1858-01-18
- Page
- Seite 46 (sequence 4)
- Language
- German
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46 Rabbinaten von ähnlicher Verfassung. Es giebl in meinem Sprengel, selbst unter den kleinen Miniatnrgemeinden aus dem Lande, eine beträchtliche Anzahl von Synagogen mit so schönem, wohlgeordnetem Cultus, wie er unter ähnlichen Verhältnissen nur irgendwo gefunden werden dürfte; eine große Menge derselben hat regelmäßigen, wvhleingeschulten Chorgcsang, drei sogar mit Orgelbegleitung, und in den meisten herrscht ungestört Ordnung, Andacht und Würde. Damit soll nicht geläugnet werden, daß auch hier da und dort Manches, ja Vieles zu wünschen übrig bleibt; aber das Nämliche ist, so viel ich weiß, überall anderwärts der Fall, und oftmals noch in höherem Maße und unter viel günstigeren Umständen; und daran ist der Unterzeichnete so wenig als der Herr T. aus Kurhessen schuld. Es fehlt in unsrem Lande die Autorität einer israelitischen Religionsbehörde; die einzelnen Rabbincn stehen jeder vereinzelt für sich da, und haben nicht die geringste anordnende Gewalt oder Autorität; wir können zur Zeit nichts als begutachten, rathen, anregen, abwehren, ablehnen. Eine neue Cultusordnung z. B. mit irgend erheblichen Abänderungen der alten, die ich meinen Gemeinden vorlegen wollte, würde angenommen werden müssen von — keiner einzigen, stricte angenommen nicht von 10, theilweise und unter Vorbehalt nicht von 20, und von mehr als 50 gänzlich abgelehnt. Ob eine Gemeinde das Mitzwoöversteigern abschaffen will oder nicht, hängt ganz allein von ihr ab; bei weitem in den meisten meines SprengelS ist eS längst geschehen; weil aber neulich mehrere von diesen, natürlich aus finanziellen Gründen, es wieder einzuführen versuchten, schlug ich der höchsten Staatsregierung für die seitherige, eben in Revision^ begriffene Synagogen-Ordnung unter Anderem folgenden Zusatzartikel vor, dessen Annahme übrigens noch zweifelhaft ist: „Das sogenannte Mitzwosversteigern innerhalb der Synagoge, da, wo eö noch üblich ist, soll, weil unzeitgemäß, andachtstörend und leicht zu Streit und Unordnung führend, möglichst bald abgestellt, und an seiner Statt ein bestimmter Modus des Aufrufens und MitzwosvergebenS eingeführt werden. Da, wo das Mitzwosversteigern bereits abgeschafft ist, wie in den meisten Synagogen der Fall, darf es durchaus nicht wieder eingeführt werden." Wer hiernach noch weiter über die „unregelmäßig traurigen Gottesdienste" auf dem Lande in dem Großherzogl. Rabbinatsbezirk Oberheffen sich auSlaffen, oder ferner darüber klagen wollte, daß „unsre Rabbinen" sich wenig um Synagoge und Schule kümmerten, der möge cs immerhin thun; ich meinerseits werde ihm, was hier ein für allemal bemerkt sei, — Schweigen entgegensetzen. Denn dieselbe Bewandtniß hat es mit den israelitischen Schulen des RabbinatSbezirks Oberhessen, die, waS Dotation, Disciplin, Lehrgegenstänve, Qualification und Würdigkeit der Lehrer betrifft rc., in allen Beziehungen ebenfalls den Vergleich mit auswärts vollkommen aushalten. Wenn von 96 Gemeinden mit durchschnittlich kaum 20 Familien, sehr viele natürlich mit kaum 10, etwa 50 im Besitze ganz tüchtiger, und 25 im Besitze zwar minder tüchtiger, aber zum Theil noch recht brauchbarer Lehrer sind, so ist das, in Anbetracht der geringen pecuniären Mittel so vieler kleinen Ortschaften, und in Rücksicht deS überall herrschenden Lehrermangels, besonders aber im Hinblick darauf, daß unsre Gemeinden gesetzlich nicht verbunden sind, Religionslehrer zu halten, gewiß kein ungünstiges Verhältniß. Auch sind nicht wenige Lehrerstellen meines RabbinateS ziemlich gut dotirt, wie schon der Umstand beweist, daß nicht selten auswärts definitiv angestellte Lehrer diesseitige provisorische, aber besser fundirte Stellen nachsuchen. Freilich ist der positive, anordnende, maßgebende Einfluß der Rabbinen unsres Landes auf die Religionsschulen ihrer Sprengel, wie die Lehrerconferenz zu Offenbach im verwichenen Sommer dargethan, ebenfalls lange nicht der, wie er zum Heile derselben und zum Besten der Lehrer sein sollte; der Unterzeichnete ist sich aber bewußt, pünktlich und genau den zu üben, den ihm das Gesetz gestattet, und daran muß ihm genügen. Das Hauptübel unsrer Religionsschulen, der diesseitigen wie der auswärtigen, besteht in der bekannten geringen Geneigtheit der Gemeinden, ihre Lehrer definitiv anzustellen; aber daran sind wieder die Rabbinen nicht schuld; es hängt dies innig mit dem Mangel einer jüdischen Religionsbehörde, die Schule wie Synagoge ordne, zusammen, und könnte erst mit dieser und durch diese seine Erledigung finden. Doch kann ich schließlich nicht umhin, zu Gunsten meiner Gemeinden es auszusprechen, daß während meiner langjährigen Amtsthätigkeit nicht eine einzige, sage nicht eine einzige derselben ihren Lehrer willkürlich, d. h. ohne