Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 52 (21.12.1857)
- Date
- 1857-12-21
- Page
- Seite 709 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- Mohel 2× ep/1006163
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im So lasset uns allesammt dennoch voll festen Vertrauens auf die Führung der göttlichen Weisheit und auf die Unverwüstlichkeit der menschlichen Natur in das neue bürgerliche Jahr eintreten, und Gott danken für das, was Er bringt! Die Aeschneidung vor dem ärztlichen Forum. Der neuliche Erlaß der k. k. österreichischen Regierung, welcher die Beschneidung der Knaben den jüdischen Eltern auch von Staatsseiten zur unerläßlichen Pflicht macht, veranlaßt, Lei der Befürchtung, welche das gehässige und übertreibende Auftreten des Gegners in die Seele mancher Eltern geworfen, einen talentvollen Arzt, Herrn Dr. Josef Hirschfeld in Wien, in einem in der geachteten „Oesterreichischen Zeitschrift für praktische Heilkunde" No. 48. abgedruckten Aufsatze „die Circumcifion der Juden vor dem ärztlichen Forum", die Beschneidung vom prognostischen Standpunkte aus zu prüfen. Gern würden wir von dem ganzen, nach competentem Urtheil tüchtigen und rationellen Aussatz hier einen Abdruck geben, wenn nicht diese Zeitschrift zu vielfach vor die Augen der Damen und Jugend käme, so daß wir uns mit einem Auszuge und einigen Andeutungen begnügen müssen, Diejenigen, welche von der ganzen lesenswerthen Abhandlung Kenntniß nehmen wollen, auf das gedachte Blatt verweisend. Nachdem der Verfasser die Veranlassung seiner Arbeit besprochen, fährt er fort: „Es sei mir nur gestattet, darauf hmzuweisen; daß Balassa, Benedict, Dumreicher, Lomgenbak, Middeldorpf, Pitha, Remer, Schuh und die anderen Koryphäen der operativen Chirurgie, deren Kliniken ich besucht habe, und denen theilweise ich Gelegenheit hatte, näher als gewöhnliche Schüler zu stehen — in keiner Weise die Circumcision als „gefährlich", geschweige denn „tödtlich" betrachten und bezeichnen." Hierauf beschreibt der Verfasser die Art und Weise der Beschneidung, wie sie bei den Juden gewöhnlich ist, stellt den Zeitraum der Heilung bei Kindern innerhalb 24 bis 36 Stunden fest, und behauptet, daß irgend eine Gefahr nur durch die Ungeschicklichkeit des Mohel möglich wäre, unter welcher Voraussetzung freilich auch der geringste Aderlaß gefährlich werden könnte — obgleich wir diesen Vergleich des Verfassers nicht einmal acceptiren können, indem jedenfalls der Aderlaß an sich eine viel gefährlichere Operation als die Veschneidung ist. Der Verfasser fährt fort: „Als ein unumstößliche- Factum jedoch spricht gewiß vor Allem die überaus günstige Mortalitäts-Statistik jüdischer Kinder im ersten Lebensjahre. Nach E. Glatter's Berichten (die Lebens - Chancen der Israeliten gegenüber den christlichen Confessionen, biostatische Studien. Wetzlar 1856) find, während einer 23jährigen Beobachtungsperiode im Wieselburger Comitate in Ungarn, im ersten Lebensjahre gestorben von Tausend: 44,i Juden, 123 Deutsche, 167 Ungarn, 146,9 Croaten. Ist nun einerseits aus den angeführten Daten klar ersichtlich, daß die Circumcision keinen nachtheiligen Einfluß auf die Sterblichkeitsverhältniffe jüdischer Kinder in deren erstem Lebensjahre auSübt, so wird es andererseits um so gewichtiger zu Gunsten dieser Operation in die Wagschale fallen müssen, daß dieselbe nicht allein keine Krankheitsprädispofltion für das spätere Leben ergiebt, sondern sogar von autoritativer Seite als Präservativ gegen jene perniciösen Krankheitserscheinungen des späteren Lebens anempfohlen wird, welche, eben weil verborgen, um so gründlicher den menschlichen Organismus zerstören." Hierfür führt nun der Verfasser aus den Schriften neuester Autoritäten viele Einzelnheiten an, in welchen auf die eigenthümlichen Krankheitsformen, denen die Juden vermittelst der Beschneivung nicht ausgesetzt sind, hingewiesen wird, und wohin wir hier dem geehrten Verfasser nicht folgen können. Es werden die Behauptungen mit Zahlen ans den Ergebnissen eines Londoner Hospitals erwiesen, und schließt der Verfasser mit den nachdrücklichen Worten: „Angesichts dieser Thatsachen kommt der alte mosaische Ritus zu einer Berechtigung, welche vielleicht für unsere Zeit stärker und bündiger ist, als für jene, in welcher der Legislator lebte und vom hygienischen Standpunkte ist heut zu Tage die Krage von der allgemeinen Einführung der Befchneidung eine begründetere, als die vielfach angeregte von ihrer Abschaffung." Das günstige, uns sehr erfreuliche Resultat dieser unparteiischen Besprechung können wir aber doch nicht verlassen, ohne immer unv immer wieder hervorzuheben, daß allen diesen Betrachtungen die Voraussetzung zu Grunde liegt, daß der Mohel die angemessene Geschicklichkeit besitzt. Wir können eben so sehr im Interesse der Humanität wie unsrer heiligen Sache die Vorstände der jüdischen Gemeinden nur immer wiederholt auffordern, daraus zu sehen, daß kein Mohel, der sich nicht ei- 52*