Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 45 (2.11.1857)
- Date
- 1857-11-02
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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21 Jahrgang. Allgemeine Zeitung des Zndenthnms. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner I-r. Ludwig Philippson in Magdeburg. Leipzig, den 2. November 1857. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montag«, und wird jährlich 78 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zwecke-, derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22'/» Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt wsrden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitung- - Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Ein Sieg de» ideellen Judenthum». — Die Real-Encyclopädie (ConversationS-Lericon) des IndenthumS. — Vom Institute zur Förderung der israelitischen Literatur. — Die mosaische Agrar-Gesetzgebung. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Aus Mecklenburg. Preußen: Breslau, Berlin, Posen. Oester reicht sch er Kaiserstaat: Zilah, Wien. Nordamerika: Charleston. Schweden und Norwegen: Stockholm. Rußland: Turek. Korrespondenz r Lehrerconserenz zu Dortmund. Leitende Artikel. Magdeburg, 25. Oktober. Ein Sieg des ideellen Iudenthums. Seit langer Zeit wissen andere Religionsgenoffenschaften von ihren Siegen und Triumphen zu erzählen, warum sollten wir anstehen, das unsrerseits als einen Sieg zu bezeichnen, wo offenbar, wenn auch nicht anerkannt, die Ideen des Zndenthnms zur Herrschaft gekommen? Und wenn wir in diesen Blättern gewöhnlich das als einen Sieg unsrer Sache hervorheben, wo die Gewissensfreiheit nach langem Ringen unsren Glaubensgenossen und Anderen ein Stückchen freien Raumes mehr erworben hat, was doch immer nur noch ein äußerliches Zeichen sieghaften Fortschrittes ist — warum sollten wir nicht denselben Nachdruck auf Erscheinungen lege», welche erhärten, daß trotz allen Schwierigkeiten und Hemuiniffen die religiöse Idee, wie sie im Judenthum wurzelt und von ihm bewahrt wird, ihr sieghaftes Panier hoch erhebt. Wir sind es sogar verpflichtet. DaS Prophetenthum Israels hat diesen Gedanken, daß der religiösen Idee Israels die Herrschaft über die ganze Menschheit Vorbehalten sei, wenn auch in ferner Zukunft, vor Jahrtausenden ausgesprochen, sind wir diesem Prophetenthum nicht schuldig, seine Wahrhaftigkeit nachzuweisen? Selbst nach der Ansicht der orthodoxesten Lehrer in Israel betrifft diese Herrschaft nichts als die GotteSlehre und das Sittengesetz mit ihrem Endresultat allgemeinen Friedens und allgemeiner Gerechtigkeit, also das ideelle Judenthum, nicht aber das Formgesetz, das die Abkömmlinge Abrahams allein befasse. Die neuere jüdische Kanzel hat zu ihrem wesentlichen Inhalt dieselbe Verkündigung, und daß es die specielle Mission Israels sei, vermittelst des specifischen Judenthums diese religiöse Idee in ihrer Integrität zu erhalten und zu wahren. Warum sollten wir nicht auch darauf Hinweisen, wenn dieses große Wort in unverkennbaren Zeichen Schritte zu seiner Verwirklichung thut? Wir erhalten aus der Schweiz eine im Gesetzesbkatt der Regierung des Cantons Aargau (Jahrgang 1857 No. 48.) abgedruckte Proclamation zu dem eidgenössischen Bet- und Bußtage (am 20. Oktober), welcher Bettag von allen Confesstone» in der Schweiz gefeiert wird die wir als einen wahrhaften Ausdruck des ideellen Judenthums bezeichnen können. Hier weht der rein religiöse Geist ganz im Sinne, nach der Lehre und in der