Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 35 (24.8.1857)
- Date
- 1857-08-24
- Page
- Seite 479 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3226039-3226075--16329-3245178- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
479 daß erst nächsten Pcßach die Einweihung wird stattstnden können. Wie ich höre, haben ob dieser Verzögerung kleine Mißhelligkeiten zwischen dem Vorstände und dem Baumeister, Herrn Professor Förster, stattgesunden. — Nächste Woche begiirnen italienische Maler die FreSken zu malen. Auch fließen erfreulicher Weise viele Liebesgaben für den neu zu erbauenden Tempel ein. Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit eine andere Tempelsrage zu behandeln. Ein wiederholter Besuch im Prager Tempel zeigte mir, daß die Räume dieses Gotteshauses viel zu klein sind für die große Anzahl Derjenigen, die da ihre Andacht verrichten wollen. Wenn insbesondere Predigt ist, kehren im vollen Sinne des Wortes mehr Leute vor den Pforten des Tempels um, als die Anzahl der Personen ist, die sich in dem Tempel befinden. Prag hat daö Glück, ausgezeichnete Kanzelrcdner zu besitzen, die das Interesse für daS Gotteshaus zu erwecken und zu erhalten verstehe». Zu bedauern ist eS aber, daß die Räumlichkeiten deS Gotteshauses nicht genügenden Platz bieten. ES ist dieses um so bedauerlicher, wenn man bedenkt, daß der größte Thcil der Leute, die im Tempel Platz suchen und ihn nicht finden, kein anderes Gotteshaus bestrchen. ES kann die Frage nicht sein, was mit den andern Gotteshäusern zu geschehen hätte. Sie zeigen eben, daß das Publikum diese Orte nicht aufsucht und in denselben nicht die Erbauung findet. Es ist um so mehr Pflicht, nach dieser Richtung hin dem religiösen Bedürfnisse Rechnung zu tragen, nachdem eben der Gottesdienst, trotz aller Einwendungen von einer gewissen Seite, daS nachhaltigste, bedeutendste religiöse LebenSmoment unserer Zeit ist. Der Gottesdienst deS Prager Tempels ist auch in mancher Beziehung reformatorischer und entsprechender als in den übrigen Tempeln der österreichischen Monarchie, indem daselbst deutsche Lieder und Gesänge Eingang gesunden haben, wodurch mannigfach gehegte Wünsche erfüllt werde». — Wir wünschen, daß diese Zeilen aufS Reue zu Verhandlungen über die Lösung dieser Frage, die bald zu einer brennenden werden wird, führen mögen und hoffen von dem bewährten edlen Sinne des Prager Vorstandes, so wie von dem eindringlichen, erhebenden Worte deS Predigers Herrn Dr. Kämpf, dass diese Frage baldigst zur Zufriedenheit Aller gelöst werden wird. Großbritannien. London, 4. August. Lord John Russell hat endlich wohl eiiigesehen, daß mit seiner Bill gar Nichts erreicht werde und daß es Zeit sei, einmal Ernst zu beweisen. Er hat daher die zweite Lesung seiner Bill auf einen Monat verschoben und dafür eine Motion auf eine Specialcommission eingebracht, welche zu prüfen habe, ob das Gesetz der Jahre 5 und 6 der Regierung Wilhelms IV. No. 62. auf die Eide anwendbar sei, welche das Gesetz von den Mitgliedern des Hauses verlange, und auf welch« Weise dieser Act solcherart angewendct werden könne. Diese Commission wird alsdann ihre Beobachtungen und ihren Rapport an das Haus machen; sie wird aus 25 Mitgliedern bestehen, die da sind: Lord Palmerston, Sir G. Grey, M. Disraeli, M. Walpole, Sir I. Pakington, Lord I. Russell, Sir I. Graham, M. Gladstvn, l'attoinox gönvral, dem solicitor genera^ Sir Frederik Thesiger, Sir F. Keily, Lord Stanley, M. HoeSmann, M. Menley, M. Roebuck, M. Malins, M. Headlam,der General-Procurator von Irland, der Lord- Advocat, M. Dillwyn, M. Rapier, Lord I. GroSvenor, M. Whiteside, M. Cobbet und alle sich in der Kammer befindenden Juristen. — Der Baron Rothschild ist benachrichtigt worden, daß er den Eid leisten könne unter dem Schutze des ebenbcsprochenen Actes. Dieserhalb, sagt der edle Lord, habe ich die gegenwärtige Motion gestellt. Die Kammer der Gemeinen ist offenbar in diese Acte einbegriffen, und eine Specialcommission, zu welcher die legalen Räche der Krone gehören, ist daS beste Tribunal, vor das die Frage gebracht werden kann. Niemals hatte man die Absicht, die Israeliten vermittelst des Eides „auf den wahren Glauben eines Christen" auözuschließcn. Man hatte nur eine gewisse Anzahl römischer Katholiken im Auge. Die römischen Katholiken wurden unter einer andern Eidesformel in die Kammer zu- lässig, ich sehe nicht ein, warum die Juden ausgeschlossen sein sollen. M. Pease, ein Quäker, wurde darin zugelassen, ohne daß ein hierzu gewähltes Specialcomite von ihm die Formel „auf de» wahren Glauben eines Christen" verlangt hätte. Ich stütze mich theilweise auf diese Umstände, um die Motion zu stellen, die ich dem Hause unterbreite. In Folge der Bestimmung deS Hauses der LordS, keine Eidesbills, die diese Eidesworte auslaffen, anzunehmen, steht es : dem Hause der Gemeinen zu, zu sehen, ob es nicht j irgend einen andern Modus gäbe, den Baron Roth- 35**