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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-06-22 · Heft 26 (22.6.1857) · p. Seite 355

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 26 (22.6.1857)
Date
1857-06-22
Page
Seite 355 (sequence 11)
Language
German
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355 betSsprache geblieben. — Unter so vielem LobenSwerthen giebt eS doch Manches, waS zu mißbilligen ist, aber vielleicht noch entfernt werden kann. Dahin rechne ich besonders die Einführung des schleppenden ChoralgesangeS der protestantischen Kirche; mir erscheint er sehr langweilig und ermüdend. Vielleicht würde bei der Redaction deS neuen Gebetbuches dem Einhalt gethan. Anzeigen. 1 3 Restauration nnd Gastwirtschaft von §. Hirschel, Dresden 9 Töpfergasse No. 13. 1. Etage, empfiehlt freundliche Wohnung und Nachtquartier. Baean z. Die Stelle eines Israel. Religionslehrers, der den Cantordienst zugleich mit zu versehen hat, wird bei der hiesigen Gemeinde zu Anfang August d. I. vacant, und wird nur einem hierzu gut qualificirten, mit guten Zeugnissen versehenen Mann, nachdem er in einer hierzu sich zu unterziehenden Prüfung für hinlänglich befähigt erachtet worden ist, mit einem jährlichen firen Gehalt von Fl. 500. übertragen werden. Nähere Mittheilungen ertheilt auf srankirte Anfragen der Cultusvorstand. Wiesbaden, im Juni 1857. An der hier zu gründenden Religionsschule sollen sogleich, oder spätestens zum 1. October d. I. zwei Lehrer angestellt werden, und zwar der erste Lehrer mit 300 Thlrn., welcher Gehalt, wenn derselbe die vollständige Fähigkeit besitzt, religiöse öffentliche Vorträge im Tempel zu halten, bis zu 500 Thlrn. erhöht werden soll. Der zweite Lehrer mit 250 Thlr. Gehalt nebst freier Wohnung (für einen einzelnen Herrn). Reflectanten, welche neben gründlichen hebräischen Kenntnissen auch Prüfungszeugniffe einer Königl. Regierung besitzen, wollen sich in portofreien Briefen bald an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Thorn, im Mai 1857. Julius Lachmann. Die Lehrer-, Canior- und Schächterstelle bei der hiesigen israelitischen Gemeinde, bestehend aus neun Familien, soll Anfangs September anderweitig besetzt werden, deren jährlicher Gehalt neben freier Wohnung, Heizung, Schächtergebühren 180—200 Thlr. beträgt. Unverheirathete geprüfte Bewerber wollen ihre Zeugnisse über ihre Fähigkeiten so wie über religiös-sittlichen Wandel franco an den Unterzeichneten Vorsteher-baldigst einsenden. Schwelm (Westphalen), den 7. Juni 1857. David Meyer. Erledigte Rabbinatsstelle. Die Veßprimer israel. Cultusgemeinde wünscht die Stelle des Rabbiners, mit welcher ein Jahresgehalt von 1000 Fl. Conv.-Münze nebst freier Wohnung und üblichen Emolumenten verbunden ist, zu besetzen. Darauf Reflectirende wollen sich bis Ende September laufenden Jahres in portofreien Zuschriften an den gefertigten Vorstand wenden und sich auSweisen: 1) über ihren tadellosen, moralischen und politischen Lebenswandel, 2) darüber, daß sie weitumfaffende, gründliche Kenntnisse im Talmud besitzen, 3) daß sie im Besitze wenigstens dreier Hattoroth von vom Vorstände angesehenen und geachteten Rabbinen seien, 4) über zurückgelegte akademische Studien, 5) daß sie zum Vortrage gottesdienstlicher Reden in deutscher Sprache eine vorzügliche Tüchtigkeit besitzen und eine drei - bis vierclassige Volksschule zu leiten im Stande find, 6) über ihre bisherigen Leistungen. Auf Grundlage eingesandter entsprechender Documente, wovon jedoch bei in diesem Wirkungskreise anerkannten Autoritäten eine Ausnahme gemacht wird, und eine einfache Zuschrift genügt, werden von Seite des Vorstandes Einladungen an die gewünschten Concurrenten ergehen, sich zur Abhaltung einer Probepredigt hierher verfügen zu wollen. Deßprim im Mai 1857. Der Vorstand der israel. Cultus-Gemeinde zu Veßprim in Ungarn. Durch den Tod unseres Cantors, Herrn Silberberg, ist die hiesige Schächter- und Cantorstelle erledigt, die sofort oder zum Isten October d. I. besetzt werden soll. Mit derselben ist ein fester Gehalt von 200 Thlrn. und circa 100 Thlr. Nebeneinkommen verbunden. Wir fordern qualificirte Bewerber auf, sich bei uns persönlich oder in portofreien Briefen zu melden; Reisekosten werden nicht vergütet. Wünschenswerth ist die Qualification als geprüfter Religionslehrer, in welchem Falle der feste Gehalt 250 Thlr. beträgt. Könitz, den 1. Juni 1857. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. I. Lewinski. C. Hermann. Bekanntmachung. Die mit einem festen jährlichen Gehalte von 150 Thlrn. und einem Nebeneinkommen von 50 bis 80 Thlrn. verbundene Stelle des Schächters, Vorbeters und Religionslehrers bei der jüdischen Filialgemeinde zu Lüben ist vacant und soll anderweit besetzt werden. Qualisicirte Bewerber wollen sich unter Ueberreichung ihrer Befähigungs- und Führungs-Atteste entweder in portofreien Briefen oder persönlich bei uns melden. Reisekosten werden nicht erstattet. Liegnitz, den 5. Juni 1857. Der Synagogen-Gemeinde-Vorstand. 26**

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