Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 26 (22.6.1857)
- Date
- 1857-06-22
- Page
- Seite 350 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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350 wiß kann diese Maßregel im Allgemeinen nur sehr wünschenswerth sein, wenn auch die Ausführung derselben, namentlich in denjenigen kleineren Gemeinden, die keinen regelmäßigen Sabbath-Gottesdienst haben, mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. — Von den durch Ihren Correspondenten von der untern Weser angeregten Controversen hatten wir erst vor Kurzem Gelegenheit, Kenntniß zu nehmen. Dieselben müssen indeß auch jetzt noch Interesse für uns haben, da der eine Fall, worauf daselbst Bezug genommen ist, sich in unserer Nähe ereignet haben soll. Abgesehen aber davon, daß die Nebenumstände und Personalien in diesem Falle,: näher besehen, vielleicht in einem etwas minder günstigen und rosenfarbigen Lichte erscheinen, so möchten wir unS, ohne in die gelehrten Decisionen selbst eingreifen zu wollen, nur die bescheidene Frage erlauben, ob denn der Einzelne, und gelte er selbst bei Anderen als anerkannte Autorität, das Recht hätte, aus eigener Machtvollkommenheit der Halacha zuwider zu handeln? Wir unsererseits möchten dies dem einzelnen Rabbinen eben so wenig zugestehen, als wir ihm das Recht einräumen könnten, bei halb-jüdischen Ehen, vulgo Mischehen, oder bei einer bloS gerichtlich — ohne m — geschiedenen Ehefrau die Trauung zu Vollziehen, und solche für eine rrt3 m?» vollzogene Trauung erklären zu wollen. Kreis Eschwege, im Mai. (Privatmitth.) Mein in No^ 2. der Allg. Ztg. d. Judenth. vom laufenden Jahre gegebenes Versprechen zu erfüllen, habe ich jetzt einen kurzen Bericht von dem nunmehr ins Leben getretenen Verein der israelitischen Lehrer im Kreise Eschwege zu geben. — Nachdem die Genehmigung zu unserm Lehrerverein von Kurfürstlicher Regierung zu Cassel herabgelangt, und der Herr Kreisrabbine Goldmann zu Eschwege zum Dirigenten dieses Instituts bestimmt war, kamen auf dessen Einladung die sämmtlichen israelitischen Lehrer des Kreises — mit Ausnahme eines einzigen, der, durch Unwohlsein daran behindert, entschuldigt war — am 30. v. M. in dem zu diesem Zwecke zur Disposition gestellten geräumigen Saale der israelitischen Casinogesellschaft zu Eschwege zur Abhaltung einer ersten und vorläufigen Conferenz zusammen. Gegen 10 Uhr Vormittags (die Zeit, um welche die Ankunft der entfernt wohnenden Vereinsmitglieder mit Sicherheit erwartet werden durfte) begann die Sitzung.. Der Herr Dirigent leitete dieselbe mit einer eben so freundschaftlich-herzlichen als paffenden Anrede an die Versammlung ein, in welcher derselbe — an die Schriftstellen »mri 'n sttspvi bs urw 'rr w •naii tn „Die Gottesfürchtige« unterreden sich mit einander, und der Ewige vernimmt's und hört's" ic. und an die talmudische Stelle: y>raBan»i naa 12 npina anlehnend, besonders den höhern Zweck unseres Vereins hervorhob und ihn sodann dem Beistände GotteS und seinem Segen empfahl. Als hierauf der Lehrer Westheim zu Abterode zum Schriftführer, der Lehrer Blach zu Reichensachsen als Stellvertreter des Dirigenten bei Verhinderungsfällen, und der Cantor Engelbert zu Eschwege zum Rechnungsführer gewählt worden waren, wurden die entworfenen Statuten von Paragraph zu Paragraph vorgelesen, besprochen und nach einigen Abänderungen sestgestellt. Ich halte es nicht für nöthig, diese Statuten in ihrer ganzen Ausdehnung wörtlich hier mitzutheilen, da den geehrten Lesern eine kurze Zusammenstellung genügen wird. — Unser Verein will die Förderung unserer eigenen Fortbildung und die Ausbildung in unserm Berufe erzielen. Zu diesem Zwecke wollen die Mitglieder Conferenzen (jährlich zwei) an den verschiedenen Wohnorten derselben der Reihe nach abhalten, bei welchen Zusammenkünften sie sich über alles bei ihrem Selbststudium der Lehre Gottes sowohl, als anderer zu ihrem Berufe gehörigen Gegenstände vorkommende Schwierige, so wie über Alles, was den Unterricht und die Erziehung in den israelitischen Schulen betrifft — unter besonderer Berücksichtigung der Religionsfächer — einander freundschaftlich belehren und ihre darin gemachten Erfahrungen aufrichtig mittheilen, was mündlich oder schriftlich geschehen kann, nur daß solche schriftliche Aufsätze vier Wochen vor der Conferenz dem Dirigenten behufs des Circulirens unter den Mitgliedern eingesandt werden müssen, damit die Besprechungen darüber desto gründlicher und erfolgreicher in der Conferenz geführt werden können. Auch kann irgend ein Lehrer — wenn er es in der vorangegangenen Conferenz beantragt und der Verein es genehmigt hat — den von ihm mit Vortheil genommenen unterrichtlichen Gang, oder mit Erfolg gehandhabte Unterrichtsweise eines Schulgegenstandes seinen College» am Tage der Conferenz in der Schule des Lehrers, bei dem diese eben abgehalten wird, praktisch veranschaulichen. Während einer