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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-06-01 · Heft 23 (1.6.1857) · p. Seite 304

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 23 (1.6.1857)
Date
1857-06-01
Page
Seite 304 (sequence 2)
Language
German
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304 Altes zu ordnen, ist schwerer, als Neues zu erfinden, findet bei diesen uns vorliegenden Studien seine vollkommene Bestätigung; denn man läßt sich so leicht von einer scheinbaren Wahrheit, von einer geistreichen Kombination blenden, die Ansichten befreundeter oder mißliebiger Personen werden nicht selten auf Kosten der Wahrheit angenommen oder zurückgewiesen, andererseits werden die eigenen frühem Ansichten, die eine spätere Reife als irrig erkannte, nicht so leicht anfgegeben; über alle diese verzeihlichen menschlichen Schwachheiten zeigte sich der Verf. erhaben. Wie ein unbestechlicher Richter fitzt er zu Gericht, deckt die Jrrthümer seiner Vorgänger, ohne Rücksicht der Personen, auf, erkennt aber auch jedes fremde Verdienst an, und berichtigt freimüthig seine frühem Jrrthümer; ja, ein ganz anderer Geist beseelt die Darstellung dieses Werkes, ein Geist, der dem Rabbinismus gerecht ist und sein Verdienst um die Erhaltung des Judenthums inmitten aller Verfolgung und Leiden anerkennt. Mit Recht können wir auf den Verf. die Worte Rückerts anwenden: „Das sind die Weisen, die durch Jrrthum und Wahrheit reisen, Die bei dem Jrrthum verharren, das sind die Narren." Da dieses Werk durch die Vermittelung des Instituts zur Förderung der israelit. Literatur bereits in den Händen von mehreren Tausenden sich befindet, so ist es übcrsiüssig, dessen Inhalt, wenn auch nur übersichtlich, vorzuführen und diejenige Epoche in der Religionsgeschichte hervorzuheben, die der Verf. am gelungensten darstellt, wäre ein Eingriff in das subjective Urtheil der Leser; so werden z. B. nicht alle Leser sich mit dem 11. Capitel des dritten Abschnitts befreunden, während Manche dasselbe gerade als Muster einer objcctiven Darstellung loben werden. Wir könnten daher unser Referat über dieses inhaltreiche Werk hier schließen, wenn wir nicht befürchteten, uns abermals den Vorwurf zuzuziehen, bedeutende Werke mit einigen Complimenten abzufertigen. Wir erlauben uns daher, specieller auf dieses Werk einzugehen, wollen uns aber von den vielen strahlenden Lichtern, die hier die finstern Gänge in dem Labyrinth der Religionsgeschichte erleuchten, abwenden, und einigermaßen dem Grundsätze Rechnung tragend „tout faiseur de erilic doit tribut au malm" den wenigen Schattenseiten nachspüren, von denen kein Werk ganz frei ist. Steht es auch jedem Bearbeiter eines geschichtlichen Stoffes frei, die Umrisse so weit oder so eng es ihm beliebt aufzunehmen, wenn nur die Einheit und der Zusammenhang nicht beeinträchtigt wird, so darf denn doch der Verf. einer Geschichte des Judenthums dessen historischen, oder wenn man will, dessen mythischen Ursprung nicht übergehen. Der Verf. hätte daher zwischen Jsraelitenthum und Judenthum nicht so haarscharf scheiden und auch jenes in den Kreis dieser Geschichte ziehen sollen. Allgemeine Umrisse, so meisterhaft der Verf. sie auch giebt, füllen diese Lücke nicht aus, ja rufen gerade das Verlangen hervor, daß der Vers, der mit besonnener Kritik Jesus von Nazareth und dem Christenthum mehrere Capitel widmete, auch die Gründung des Judenthums mit seiner Meisterhand gezeichnet hätte und der Kritik seiner Lehre nicht ausgewichen wäre. — S. 36. sagt Jost, die Urkunde, welche Nehemja*) unterzeichnen ließ, beweise, „daß man nicht die ganze Herstellung des mosaischen Staates erstrebte", weil sie die Sabbathfeier nur auf Handel beschränkt, von Freilassung der Sclaven nicht spricht, des Jobeljahres nicht gedenkt, das Kopfgeld auf lk Schekel ansetzt und viele wesentliche Gesetze nicht hineinzieht. Wir wollen nun keineswegs in Abrede stellen, daß bei der damaligen gänzlichen Unkunde des mosaischen Gesetzes Gesetzesübertretungen stattfanden, wie die gerügten Mischehen und die Entweihung der Sabbathfeier zeigen, aber sicherlich wurde von Nehemja die vollständige Einführung des ganzen Gesetzes angestrebt, wie die einleitenden Worte der Urkunde „zu halten und zu thun all die Gebote Gottes" sagen — was auch Jost selbst S. 35. zugesteht—; die Verletzung derjenigen Gesetze, welcher sich das Volk zunächst schuldig machte, wurden nur insbesondere hervorgehoben, so wie auch die Verpflichtung, die Gaben für den Tempeldienst pünktlich zu spenden. Eine Abweichung vom Gesetze ist aber in der Urkunde nicht zu finden; denn die Jobelfeier zu erwähnen, war vorerst nicht nothwendig, weil solche erst nach mehreren Jahrzehenden zu feiern war, außerdem aber auch nach der talmudischen Quelle schon nach Wegführung der 2!/2 Stämme das Jobeljahr — die Jubelfeier der allgemeinen Freiheit — gesetzlich nicht mehr gefeiert zu werden brauchte, und bei der Abhängigkeit von den persischen Satrapen unter Nehemja konnte noch weniger an eine Feier der Freiheit gc- *) „Nehemja war ein Mann von festem Willen und biederem Charakter, ehrgeizig, aber durchaus uneigennützig", so schildert ihn Jost S. 32.; in wie fern man Nehemja ehrgeizig nennen kann, wissen wir nicht, man müßte denn den Anschwärzungen seiner Feinde (6, 6. 7.) einige Wahrheit beilegen. Corresp.

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